Vorhaben
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -374.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus
Beschreibung des Ziels
Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten wie bspw. Deutschland wendet Österreich einen nahezu doppelt so hohen ermäßigten Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze an. Um die Wettbewerbsposition zu stärken soll eine Annäherung der Steuersätze vorgenommen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze [%]
Istwert
10%
Zielzustand
10%
Datenquelle: § 10 Abs. 2 UStG 1994
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Änderungen werden die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 % unterliegen. Ebenfalls werden die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 % unterliegen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes erwarteten Mindererträge ab dem Jahr 2019 wurden im Rahmen der WFA auf € 120 Mio. geschätzt. Eine Verteilung der Mindererträge auf die Gebietskörperschaften erfolgte anhand von folgendem Verteilungsschlüssel: Bund 66,818 %, Länder 21,724 % und Gemeinden 11,458 %. Laut WFA ergeben sich daraus folgende jährliche Mindererträge für die Gebietskörperschaften:
Bund: € 80,2 Mio.
Länder: € 26,1 Mio.
Gemeinden: € 13,7 Mio.
Die ex-post Evaluierung erfolgt anhand von Daten zu den im Jahr 2018 mit 13 % besteuerten Umsätzen der Branchen „Beherbergung und Gastronomie“. Diese zeigen, dass die tatsächlichen Mindererträge aus der Senkung des Umsatzsteuersatzes etwas höher liegen dürften und sich auf jährlich rund € 140 Mio. belaufen.
Nicht berücksichtigt wird dabei, dass ein Teil der Umsätze an Unternehmen erbracht wurde und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einen dämpfenden Effekt auf die Höhe der Mindererträge bewirken würde. Demgegenüber steht jedoch ein gesteigertes Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2019, wodurch die Mindererträge wiederum potenziell höher ausfallen können.
Ausgehend von oben genanntem Verteilungsschlüssel ergaben sich für die Gebietskörperschaften somit folgende jährliche Mindererträge:
Bund: € 93,5 Mio.
Länder: € 30,4 Mio.
Gemeinden: € 16,0 Mio.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Wie hoch der sich für die Unternehmen ergebende einmalige Umstellungsaufwand der IT-Systeme tatsächlich ist, lässt sich mangels auswertbarer Daten ex-post nicht isoliert beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die in der WFA geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt € 3.000.000 eine plausible Größenordnung darstellen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.