Vorhaben
Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Periode 2019-2023)
Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Periode 2019-2023)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -29.974
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Qualitätssicherung bzw. -entwicklung in den Asylverfahren und verbesserte Struktur in der Asylverwaltung
Beschreibung des Ziels
Durch Überprüfung von Abläufen, Strukturen und Entscheidungen soll eine Optimierung von Verfahrensprozessen herbeigeführt werden. Zudem soll durch Schulungen und vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Asylverwaltung, der Asylbehörde und für im Asylbereich relevante Dolmetscher eine Qualitätssteigerung in den Verfahrensentscheidungen erzielt werden. Durch die erzielten Verbesserungen sollen Zurückweisungen durch die zweite Instanz niedrig gehalten und eine rasche Herbeiführung der Rechtssicherheit für die Zielgruppe sichergestellt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der aus den Studien abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen zur Optimierung und Qualitätssicherung des Asylbereichs (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
38,75Anzahl
Zielzustand
30,00Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der erfolgreich Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
2.993Anzahl
Zielzustand
3.400Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 2: Umfassende Beratung von Asylwerbern und Schutzberechtigten im asylrechtlichen Verfahren
Beschreibung des Ziels
Zur Sicherstellung des internationalen Schutzes ist eine entsprechende Information der Betroffenen zur Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz erforderlich. Durch die Bereitstellung der für die asylrechtlichen Verfahren notwendigen Information oder durch die Unterstützung bei administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten soll eine rasche Abwicklung der Verfahren gewährleistet und die Phase der Entscheidungsunsicherheit für die Betroffenen möglichst kurz gehalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
55.612Anzahl
Zielzustand
62.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
111.315Anzahl
Zielzustand
60.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 3: Effektive Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung
Beschreibung des Ziels
Um eine effektive Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung sicherstellen zu können, ist aufgrund von vorherrschenden Informationsdefiziten zu den Gründen und der Vorgehensweise der Überstellungen in einen anderen Mitgliedsstaat eine verstärkte Aufklärung und Beratung der Zielgruppe notwendig. Damit soll einerseits die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung unterstützt und andererseits den Asylwerbern unbegründete Ängste vor einer Überstellung im Sinne der Dublin-Verordnung genommen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
20.679Anzahl
Zielzustand
20.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
333.548Anzahl
Zielzustand
90.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 4: Psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Asylwerbern und Schutzberechtigten sicherstellen
Beschreibung des Ziels
Da bei Personen der Zielgruppe zunehmend Traumatisierungen festgestellt werden, deren Behandlungen nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv sind und die Behandlungen aufgrund von Selbstbehalten nicht von der jeweiligen Person selbst finanziert werden können, besteht in Österreich nach wie vor ein erhöhter Bedarf der Unterstützung in der professionellen, flüchtlingsspezifischen Psychotherapie und durch klinische Psychologen, insbesondere dementsprechender Unterstützung der Asylbehörden. Die Krankenbehandlungen verfolgen das Ziel, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit herzustellen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
9.830Anzahl
Zielzustand
13.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
124.628,0Anzahl
Zielzustand
90.000,0Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 5: Sicherstellung des Zugangs zu objektiver und verlässlicher Herkunftsländerinformation
Beschreibung des Ziels
Der Zugang zu objektiver und verlässlicher Information über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwebern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Fairness und die Effizienz von Asylverfahren. Grundlage einer aktiven elektronischen Informationsvermittlung ist die kontinuierliche Analyse und detaillierte Bewertung von Ländermaterialien. Es ist daher erforderlich, dass eine nach asyl- und schutzrelevanten Gesichtspunkten leicht zu durchsuchende Materialsammlung zu wichtigen Herkunftsländern zur Verfügung steht.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Erhebung aktueller, objektiver und gesicherter Informationen und die laufende Überprüfung der bereits bestehenden Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern erfolgen und deren öffentliche Verfügbarkeit bzw. Zugangsmöglichkeit sichergestellt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Täglich verfügbare Dokumente mit aktuellen, gesicherten Informationen zu Herkunftsländern von Asylwerbern in den relevanten Datenbanken (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
444.043Anzahl
Zielzustand
220.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 6: Sicherstellung einer adäquaten Abwicklung von Resettlement und humanitärer Hilfe
Beschreibung des Ziels
Durch den Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens soll die adäquate Abwicklung jeglicher erforderlicher Maßnahmen, welche Resettlement Aktionen und humanitäre Hilfe voraussetzten, ermöglicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der erfolgreich neu angesiedelten Personen (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
1.004Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 7: Verbesserung von Lebensbedingungen in Drittstaaten im Rahmen der externen Dimension
Beschreibung des Ziels
Durch Unterstützung in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) können Schutzeinrichtungen ausgebaut und durch weitere Maßnahmen die Lebensbedingungen und Existenzgrundlagen sowohl für Schutzsuchende als auch für die aufnehmenden Gesellschaften verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen dazu beitragen Informationen bzw. Wissen über Flucht und Migration im Allgemeinen an Migranten bzw. die ortsansässige Bevölkerung zu vermitteln.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der betreuten und/oder beratenen Personen in Drittstaaten (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
48.699Anzahl
Zielzustand
500Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl von medizinischen und psychologischen Unterstützungsleistungen in Drittstaaten (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
21.126Anzahl
Zielzustand
100Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der Analysen und der Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
12Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 8: Sprache und Bildung
Beschreibung des Ziels
Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Auseinandersetzung mit der Aufnahmegesellschaft bilden die Grundlage für eine gelungene Integration. Frühe Investitionen in Sprache & Bildung haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen Erwerbschancen und öffnen den Zugang zur Gesellschaft. Die Anzahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache ohne Pflichtschulabschluss soll gesenkt werden und Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sollen bei Schuleintritt ausreichende Deutschkenntnisse haben und häufiger berufsbildende und allgemeinbildende Höhere Schulen besuchen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
An den Sprachkursen bzw. Bildungsberatungen teilnehmende Personen (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
11.367Anzahl
Zielzustand
15.000Anzahl
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Personen mit positiver zertifizierter Abschlussprüfung (2019-2023) [%]
Istwert
56%
Zielzustand
60%
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Ziel 9: Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
Beschreibung des Ziels
Erwerbstätigkeit erleichtert die gesellschaftliche Integration. Im Job treffen zugewanderte Personen auf „Einheimische“: hier werden die Sprachkenntnisse gefestigt und weiterentwickelt, hier werden zahlreiche Werte der österreichischen Gesellschaft sichtbar, hier findet interkultureller Dialog statt und es entwickelt sich ein Zugehörigkeitsgefühl zur österreichischen Gesellschaft. Die Erwerbstätigenquote von Drittstaatsangehörigen soll daher an die der Gesamtbevölkerung angeglichen und im Ausland erworbene Qualifikationen rasch anerkannt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Teilnehmende Personen in den Bereichen Beratung bzw. Arbeitsmarktvorbereitungskurse (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
3.026Anzahl
Zielzustand
2.000Anzahl
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Ziel 10: Werte und Willkommenskultur
Beschreibung des Ziels
Wird eine Gesellschaft wie die österreichische immer vielfältiger, gilt es sich auf gemeinsame Werte des Zusammenlebens zu verständigen. In Österreich formen dabei die in der Rechtsordnung abgebildeten Werte den Grundstein des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die österreichische Willkommenskultur soll es Zuwanderern erleichtern, ihre eigene Integration voranzutreiben. Des Weiteren wird Drittstaatsangehörigen – nach Zuerkennung des Schutzstatus – der Start in ein selbstständiges Leben erleichtert. Im Rahmen dieses Ziels soll eine aktive Service- und Willkommenskultur die neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sollen, nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und dem Ende der Grundversorgung, in diesem Sinne aktiv beim Start in ein selbstständiges Leben – welches Kenntnisse der deutschen Sprache, Selbsterhaltungsfähigkeit und gesicherte Wohnverhältnisse umfasst – unterstützt und damit in der neuen Gesellschaft willkommen geheißen werden. Weiters soll ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglicht und durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte die Zuwanderer an die österreichische Gesellschaft herangeführt sowie ein Beitrag zur Stärkung des interkulturellen Dialogs geleistet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zielgruppenpersonen, welche beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem unterstützt worden sind (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
25.706Anzahl
Zielzustand
30.000Anzahl
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Ziel 11: Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Evaluierung und Verbesserung der Strategien und Erhebung und Analyse systematischer Daten und Statistiken
Beschreibung des Ziels
Die Evaluierung der Integrationspolitik stellt eine unabdingbare Grundlage für die Festlegung künftiger Integrationsstrategien und Entscheidungsgrundlagen für effizienten Mitteleinsatz dar. Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieses Ziels Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln. Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsstrategien (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
192Anzahl
Zielzustand
70Anzahl
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Ziel 12: Zusammenarbeit und Vernetzung der relevanten Akteure, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau
Beschreibung des Ziels
Integration als „Querschnittsmaterie“ erfordert intensive Kommunikation und aktiven Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure. Die enge innerstaatliche Vernetzung ist unerlässlich für eine nachhaltige Integration. Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert werden. Im Rahmen dieses Ziels soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen. Die Projekte zur Verbesserung der innerstaatlichen Vernetzung sollen den Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrationsmanagement fördern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Relevante Akteure, denen interkulturelle Kompetenz vermittelt wurde (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
1.866Anzahl
Zielzustand
1.550Anzahl
Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung
Ziel 13: Gesteigerte Anzahl an freiwilligen Rückkehrern sowohl im Mitgliedsstaat als auch in Drittstaaten (Erstaufnahme- und Transitländer)
Beschreibung des Ziels
Im Rahmen der strategischen Rückkehrpolitik des BMI wird der Freiwilligkeit der Rückkehr der absolute Vorzug gegenüber zwangsweisen Rückführungen eingeräumt, da dies insbesondere auch den Anforderungen der EU-Rückführungsrichtlinie entspricht. Daher werden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Projekte zur Forcierung der freiwilligen Rückkehr gefördert. Diese wird auch Angehaltenen in Schubhaft angeboten, sodass selbst der Prozess der Anhaltung die Priorisierung der freiwilligen vor der zwangsweisen Rückkehr nicht unterbricht. Auch sollen die Maßnahmen dazu beitragen Informationen bzw. Wissen über die Gefahren der irregulären Migration sowie über die Möglichkeiten und Vorteile einer Rückkehr ins Herkunftsland an Migranten zu vermitteln.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der freiwilligen Rückkehrer (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
24.427Anzahl
Zielzustand
16.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Gesamtzahl der Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Erstaufnahme- und Transitländern (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
300Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 14: Gesteigerte Nachhaltigkeit der freiwilligen Rückkehr
Beschreibung des Ziels
Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung zur freiwilligen Rückkehr soll deren Anreiz und die Effektivität gesteigert, die Nachhaltigkeit gewährleistet und der Bedarf an Re-Migration reduziert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der Personen, die Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland (Teilnahme an Reintegrationsprogrammen vor Ort) erhalten haben (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
824Anzahl
Zielzustand
1.200Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Ziel 15: Qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich garantieren
Beschreibung des Ziels
Aufgrund der Sensibilität des Themas werden Fortbildungen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter als essentiell angesehen. Entsprechende Schulungsmaßnahmen sollen reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtzahl der Personen, die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rückkehrbereich teilgenommen haben (2019-2023) [Anzahl]
Istwert
6.359Anzahl
Zielzustand
9.000Anzahl
Datenquelle: Berichte der Projektträger
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Studien und Evaluierungen in der Asylverwaltung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In diesem Bereich werden Projekte angestrebt, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Asylbehörde und des Verwaltungsgerichtshofs dienen, wie beispielsweise die Entwicklung von Indikatoren (Vergleichsgrößen) und Bewertungsmethoden für die Behörden. In diesem Zusammenhang soll auch der EU-weite Austausch mit Partnerbehörden forciert werden. Dazu sollen entsprechende Studien, Evaluierungen und Berichte erstellt werden.
Weiters sollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger umgesetzt werden. Insbesondere bei Translationsprozessen im Asylverfahren werden spezifische Anforderungen an Dolmetscher gestellt. Damit diese eine entsprechende Handlungskompetenz erwerben können, erfordert es Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, die auf die Anforderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. auf die Erstbefragungen von Asylsuchenden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgerichtet sind. Weiters sollen unter anderem auch Schulungsmaßnahmen, die verbesserten und beschleunigten Verfahrensabläufen dienen oder die der erhöhten Belastung der Mitarbeiter begegnen, verwirklicht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Rechtsberatung sowie Bereitstellung von Informationen zu den administrativen und gerichtlichen Formalitäten für Asylwerber
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen dieser Maßnahme soll Asylwerbern die Bereitstellung von Informationen oder die Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens – einschließlich zu Aspekten wie freiwillige Rückkehr – geboten werden. Diese Beratungen sollen darauf ausgerichtet sein, schnelle und effiziente Verfahren zu fördern. Angestrebt wird weiterhin Rechtsberatung im Asylverfahren direkt bei der Behörde bzw. in enger Akkordierung mit dieser.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Beratungen von Asylwerbern im Zusammenhang mit der Dublin- Verordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die eine qualitativ hochwertige Beratung der Asylwerber über die praktischen Aspekte der Anwendung der Dublin-Verordnung gewährleisten und die Personen über die konkreten Auswirkungen informieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Flüchtlingsspezifische Psychotherapie insbesondere zur Behandlung von Traumatisierungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Projekte sollen sich einer gezielten Behandlung von psychischen Krankheiten verschreiben, an denen die Zielpersonen in Folge des Erlebten leiden. Ziel der Behandlungen soll es sein, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu verbessern.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Bereitstellung von Herkunftsländerinformation für Asylbehörden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es sollen für die Zielgruppen unabhängige, objektive, sorgfältig recherchierte und aktuelle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden und weiterhin den Asylbehörden in Österreich und anderen Mitgliedstaaten sowie Dritten zur Unterstützung im Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Nutzer auch in der Handhabung der Datenbank geschult werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Unterstützung bei der Neuansiedlung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Aufnahmeprogramm sollen die für Resettlement und Humanitäre Hilfe erforderlichen Maßnahmen (z.B. Transfer der Personen nach Österreich, entsprechende Information, Unterstützung und Versorgung bei Ankunft, Familienzusammenführung, sprachliche Unterstützung) abgedeckt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten -Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) sind ein wichtiger Schritt, um Perspektiven in diesen Regionen zu schaffen und irreguläre Migration nach Europa zu verringern. Zu den Maßnahmen sollen Betreuungsmaßnahmen wie bspw. medizinische und psychologische Unterstützungsleistungen, aber auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und eines adäquaten Niveaus an Sicherheit und Lebensbedingungen bzw. Kapazitätsaufbau in Bezug auf Leistungen für Schutzsuchende unter enger Einbindung der ortsansässigen Bevölkerung zählen.
Weiters sollen in diesem Zusammenhang auch Informationsmaßnahmen umgesetzt werden, die Wissen über Flucht und Migration im Allgemeinen an u.a die ortsansässige Bevölkerung vermitteln.
Darüber hinaus soll die Informationslage über legale Migration nach Europa verbessert und Falschinformationen entgegengewirkt werden, um irreguläre Migration zu verhindern. Maßnahmen zur Analyse und die Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Zusammenhänge von unzureichendem Schutz, dem Fehlen von Zugängen zu Entwicklungsmöglichkeiten und irregulärer Sekundärbewegungen sollen auch abgedeckt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Sprachkurse, Bildung bzw. Bildungsberatung, Unterstützung bei Berufs- und Ausbildungswahl
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit Unterstützung des AMIF sollen bereits bestehende nationalstaatliche Maßnahmen, wie z.B. die Integrationsvereinbarung, ausgebaut werden:
Konkret sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die zum einen über Sprachkurse und zum anderen über Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung Defizite im sprachlichen Bereich ausgleichen. Weiters sollen, begleitend zur sprachlichen Integration, auch Grundkenntnisse in Bezug auf die Geschichte, die Institutionen, die sozioökonomischen Merkmale, die Kultur und die grundlegenden Normen und Werte der österreichischen Aufnahmegesellschaft vermittelt werden.
Ein verstärkter Fokus soll dabei auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, um einer ungleichen Ausgangslage für den Eintritt in die Schule bzw. den Arbeitsmarkt möglichst früh entgegen zu wirken und die Zahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, ohne Pflichtschulabschluss oder weiterführender Ausbildung im Idealfall zu senken. Während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Unterstützung geboten werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme berufsbezogene Beratung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Befähigung zur Arbeitsmarktintegration der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund soll einer der Schwerpunkte der kommenden Jahre sein und sich auch in der Förderstruktur in Österreich widerspiegeln. Der Fokus dieser Maßnahme liegt somit auf Projekten mit dem weiterführenden Ziel, den Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligung zeitlich zu verlängern. Angestrebt werden Projekte, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem und Aufnahmegesellschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In dieser Maßnahme soll der Bezug zu Österreich, vor allem für kürzlich zugewanderte Personen, gestärkt und rechtskulturelle Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gemeinwohl u.a. näher gebracht werden. Es werden daher Projekte angestrebt, die den Gedanken der Service- und Willkommenskultur vor allem auf lokaler Ebene umsetzen und die Aufnahme von neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen, ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglichen und Zuwanderer durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte an die österreichische Gesellschaft heranführen und somit zur Stärkung des interkulturellen Dialogs beitragen. Andererseits sollen in dieser Maßnahme, im Sinne einer aktiven Willkommenskultur, auch Projekte zur Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten nach Zuerkennung eines Schutzstatus und Ende der Grundversorgung bei ihrem Start in ein selbständiges Leben umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieser Maßnahme Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln.
Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessern sollen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Rückkehrberatung im freien Parteienverkehr sowie in Anhaltezentren und Drittstaaten (Erstaufnahme- und Transitländer)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In erster Linie sollen damit Projekte zur Rückkehrberatung umgesetzt werden, die die Zielgruppe – bereits in Österreich aufhältige Personen, aber auch Personen, die sich noch in Erstaufnahme- und Transitländern befinden – über die Möglichkeit und Vorteile einer freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland und über die Nachteile bzw. Gefahren der irregulären Migration informiert sowie die Rückkehr im Bedarfsfall organisiert. Hierbei soll der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um effiziente Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Auf spezielle Gegebenheiten bzw. Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehöriger wie insbesondere Personen in Anhaltezentren sowie besonders schutzwürdige Gruppen wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Rückkehrberatung und Reintegrationsunterstützung in ausgewählten Drittstaaten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Begleitend zur Rückkehrberatung werden in ausgewählten Zielländern, die sich aufgrund der aktuellen Bedarfslage nach Herkunft der stärksten Migrationsströme ergeben, Reintegrationsprojekte durchgeführt, um den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern, eine Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten und den Bedarf an Re-Migration zu reduzieren. Durch Umsetzung von individuell abgestimmten Reintegrationsmaßnahmen soll die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung des Rückkehrers in seinem Herkunftsland gewährleistet werden. Zudem können auch Maßnahmen der Rückkehrberatung und der Reintegration bereits in Drittländern ansetzen, um einerseits Auskunft über die tat-sächlichen Perspektiven zu vermitteln und irregulärer Migration vorzubeugen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung von entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter. Schulungsmaßnahmen sollen daher reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Seitens der EU ist ein einmaliger, anfänglicher Vorschuss in Höhe von 4% des für Österreich zur Verfügung gestellten Gesamtbeitrags sowie eine jährliche Vorfinanzierung
in Höhe von je 5% pro Jahr vorgesehen. Zusätzlich wird seitens der EU jährlich die Differenz zwischen den erhaltenen Vorfinanzierungen und den
an Projektträger ausgezahlten Mittel erstattet. Somit müssen die Anweisungen an Projektträger die erhaltenen Vorfinanzierungen jedenfalls übersteigen, um einen positiven
Saldo zu generieren und damit einen weiteren Zahlungsfluss von EU-Geldern an Österreich zu lukrieren.
Die Differenz zwischen den geplanten und tatsächlich ausbezahlten Beträgen ergibt sich daraus, dass einige Projekte noch nicht zur Gänze abgerechnet wurden und deswegen in den Jahren 2024 und 2025 noch Aus- und Einzahlungen erwartet werden.
Außerdem wurden die geplanten Ausgaben für Resettlement und Relocation in Höhe von rund 6,3 Mio EUR infolge der Einstellung dieser Vorhaben nicht ausbezahlt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Das Wesentlichkeitskriterium (1.000 junge Menschen) wurde erreicht.
Das Ziel „Rechtsberatung“ orientierte sich nicht an den subjektiven Wünschen der Klienten, sondern auf den sachlichen Kernbereich. Das Vorliegen der Voraussetzungen des angestrebten Schutzes sowie die Erfolgsaussichten auf Gewährung dieses Schutzes. Es konnten den Klienten erste Auskünfte vor allem über das betreffende Asylverfahren gegeben werden bzw. an die zuständigen Stellen verwiesen werden. Die Sprachkompetenz der eingesetzten Rechtsberater bzw. die Möglichkeit schnell auf sprachkundige Personen zurückzugreifen ermöglichte, dass die Anliegen der Asylwerber sofort aufgenommen werden konnten und auf diese auch sofort reagiert werden konnte. Dies ist nicht zuletzt für junge Menschen von besonderer Bedeutung und fördert deren Zukunft in mittelfristiger Perspektive.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.