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Vorhaben

Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Periode 2019-2023)

Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Periode 2019-2023)

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -29.974

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die gegenständliche WFA wurde zur Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des Bundeskanzleramt (BKA) gemäß § 5 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) idF BGBl. II Nr. 208/2014 zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2014 – 2020 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen verfasst.

Zur Bewältigung der durch Migrationsströme hervorgerufenen Herausforderungen wurde von der Europäischen Union der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (in Folge AMIF) eingerichtet. Dieser Fonds wird von den Mitgliedstaaten in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt bzw. verwaltet und umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020 [Laufzeit der Förderfähigkeitsperiode bzw. Einmeldung von Auszahlungen an Fördernehmer ist 01.01.2014 bis 30.06.2023].

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen des AMIF sind:
. die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
. die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Um europäische Mittel für Österreich aus dem AMIF lukrieren zu können und internationalen und europäischen Richtlinien (Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Rückführungsrichtlinie) sowie der europäischen Zielsetzung – die Entwicklung einer gemeinsamen bzw. europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik, wobei ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität und der Lastenteilung zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen werden soll – zu entsprechen, ist eine Umsetzung der Vorhaben im Bereich Asyl, Integration und Rückkehr unerlässlich.

Bei Betrachtung der aktuellen Situation in Österreich zeigt sich, dass auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ein Tätigwerden bzw. das Aufrechterhalten bereits etablierter Maßnahmen in den genannten Bereichen absolut notwendig ist:
In den Jahren 2014 bis 2018 wurden insgesamt 196.875 Asylanträge gestellt. Das österreichische Asylsystem baut generell auf der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Unterbindung des Asylmissbrauchs auf. Im Rahmen des umfassenden österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Fremdenpolizeigesetzes, erfolgt eine Umsetzung sämtlicher asylrelevanter europarechtlicher Vorgaben und Richtlinien. Um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und die Wahrung der Qualität bei gleichzeitiger Beschleunigung der Asylverfahren zu gewährleisten, wurde mit Jänner 2014 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingerichtet. Durch Zusammenlegung der Behördenkompetenzen wurde die Effektivität des Systems weiter erhöht. Österreich hat im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) stets ein breites Spektrum an Maßnahmen, die sich der Aufnahme von Asylwerber/innen widmen und zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung, sowie zur Länderdokumentation angeboten. Diese Bereiche umfassten Projekte zur Unterstützung der Asylbehörden, Beratungsprojekte im Asylverfahren zur Unterstützung von Asylwerbern nach der Ankunft in Österreich bzw. Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung der Überstellung in Bezug auf die Dublin-Verordnung. Darüber hinaus zielten weitere Maßnahmen auf die psychische Stabilisierung von traumatisierten Flüchtlingen mithilfe von Einzel- bzw. Gruppentherapien sowie auf Aufklärung der österreichischen Mehrheitsbevölkerung zum Thema Asyl und die Fluchthintergründe von Schutzberechtigten ab. Hierzu wurden u.a. Informationskampagnen, Workshops und Tandemprojekte durchgeführt.
Als neue Maßnahme mit hoher Relevanz werden Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) im Rahmen der externen Dimension angestrebt:
Durch Unterstützung in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) können Schutzeinrichtungen ausgebaut und durch weitere Maßnahmen die Lebensbedingungen und Existenzgrundlagen sowohl für Flüchtlinge als auch für die aufnehmenden Gesellschaften verbessert werden. Dies umfasst neben medizinischer und psychologischer Hilfeleistung, allenfalls auch der Schaffung von Arbeitsplätzen auch weitere Möglichkeiten zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Dies ist ein Beitrag, um die Weiterreise von Schutzsuchenden über gefährliche Routen künftig etwas einzudämmen und diese Menschen in sicheren Regionen nahe der Krisenregion zu halten. Es muss sichergestellt werden, dass Flüchtlinge ein adäquates Niveau an Sicherheit und Lebensbedingungen vorfinden und sie schlussendlich eine längerfristige Perspektive in der Region erhalten. Dafür benötigt es eine eingehende Analyse und die Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Zusammenhänge von unzureichendem Schutz, dem Fehlen von Zugängen zu Entwicklungsmöglichkeiten und irregulären Sekundärbewegungen. Auch bedarf es eines Kapazitätsaufbaus in Bezug auf Leistungen, vor allem im Wohnungs-, Gesundheits- und Bildungsbereich, und zwar sowohl für Flüchtlinge als auch für die Aufnahmegesellschaft. Für die Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen ist es von immenser Bedeutung, dass die örtliche Aufnahmegesellschaft ebenso von den Maßnahmen und Leistungen für Flüchtlinge profitiert. Gleichzeitig ist es notwendig, zielgruppenorientierte und leicht zugängliche Informationen über legale und realistische Möglichkeiten der Migration nach Europa und über die Risiken irregulärer Migration anzubieten.

Integration stellt eine Querschnittsmaterie dar und umfasst nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die unterschiedlichen Teilbereiche von Integration werden in der institutionellen Verankerung auf Bundesebene abgebildet: Neben dem seit 01.03.2014 federführenden Bundeskanzleramt werden auch in anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten integrationspolitische Themenstellungen behandelt – wie Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang uvm. Im Jahr 2010 wurde von der Bundesregierung der Nationale Aktionsplan für Integration (NAP.I) beschlossen und zwei neue Integrationsgremien, der Expertenrat (ER) und der Integrationsbeirat (IB) eingerichtet. Der Nationale Aktionsplan für Integration deckt alle gesellschaftlichen Bereiche von Schule über Sprache bis Arbeit, Freizeit und Wohnen ab. Die key issues Sprache & Bildung, Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Werte & Willkommenskultur stellen die Förderschwerpunkte des österr. Mehrjahresprogrammes dar. Durch die Umsetzung von Maßnahmen innerhalb dieser Bereiche sollen u.a. Kinder möglichst früh die deutsche Sprache erlernen, damit ihnen später der Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt offen steht. Die Beschäftigungsrate von Drittstaatsangehörigen (DSA) soll sukzessive an jene der Mehrheitsbevölkerung angepasst werden. Insbesondere soll Jugendlichen der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Österreich sieht Sprache & Bildung und die Beteiligung am Arbeitsmarkt als wesentliche Voraussetzung und Multiplikator für eine erfolgreiche Integration. Um DSA die Integration in die österr. Gesellschaft zu erleichtern, sollen von Anfang an die in der Rechtsordnung festgeschriebenen Werte des Zusammenlebens vermittelt werden. Dies wird im Rahmen einer Willkommenskultur geschehen, die Österreich auch für DSA Fachkräfte attraktiv macht. Die lokalen Gegebenheiten Österreichs werden prioritätsübergreifend Berücksichtigung finden, da Integration vor allem vor Ort in den Gemeinden stattfindet.

Im Bereich Rückkehr ist es Österreich in den letzten zwei Jahrzehnten (schon vor Einführung der EU-Rückführungsrichtlinie) gelungen, basierend auf dem allgemeinen Programm zur Förderung der humanitären freiwilligen und unterstützen Rückkehr von Migranten die Option der freiwilligen Rückkehr sukzessive auszubauen. Die Nachhaltigkeit von Rückführungen, die bei den wesentlich aufwändigeren und kostenintensiveren zwangsweisen Außerlandesbringungen nicht in dem Maß gegeben ist, kann durch Forcierung der freiwilligen Rückkehr, verbunden mit einer Zukunftsperspektive in Form von speziellen Förderprogrammen im Herkunftsland maßgeblich erhöht werden. So erfolgten in den Jahren 2015 bis 2018 gesamt 21.486 freiwillige Ausreisen, davon 33% in Form einer unterstützten freiwilligen Rückkehr. Dem gegenüber stehen rund 12.000 Abschiebungen. Insgesamt erfolgten im genannten Zeitraum 43.500 Außerlandesbringungen. In diesem Zusammenhang ist das vorrangige Ziel, effizientere Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Es soll der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um potentielle Rückkehrer (bereits in Österreich aufhältige Personen, aber auch Personen, die sich noch in Erstaufnahme- und Transitländern befinden) über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und die damit verbundenen Vorteile informieren zu können. Auf spezielle Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehörige wie Personen in Anhalte- und Ausreisezentren und besonders schutzwürdige Gruppen wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen. Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung werden begleitend Reintegrationsprogramme in unterschiedlichen Herkunftsländern umgesetzt.

Österreich erklärte sich im Zuge der Syrien Krise zu Resettlement von syrischen Flüchtlingen bereit. Ob derartige Aktionen künftig fortgeführt werden, ist eine politische Entscheidung, die die künftige Regierung treffen muss. Resettlement kann einen positiven Beitrag nicht zuletzt im Rahmen eines neuen, gesamthaften Systems das einen Schwerpunkt auf den Schutz in der Region legt und dort ansetzt, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, nämlich in den Erstaufnahmestaaten in Folge einer Flüchtlingskrise, leisten. In einem solchen, neuartigen System kann Resettlement eine noch bedeutendere Rolle im Flüchtlingsschutz einnehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch nicht zuletzt auch ein effektives Grenzschutzmanagement, das darüber hinaus keine (unkontrollierten) Flüchtlingsströme zulässt.

Betroffene bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr sind zunächst potentielle Fördernehmer wie nationale und internationale Organisationen (NGOs, IGOs) als auch Behörden.
In weiterer Folge kann auch die Zielgruppe des AMIF, basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 516/2014, als Betroffene definiert werden:
Die Zielgruppe des AMIF sind Drittstaatsangehörige, welche in den jeweiligen Bereichen bzw. spezifischen Zielen und den jeweiligen „Nationalen Prioritäten“ wie folgt definiert werden:
1) Asyl (VO/Art. 5)
a) Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU;
b) Personen, die eine der Formen des internationalen Schutzes nach Buchstabe a beantragt und noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben;
c) Personen, die vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG genießen;
d) Personen, die in einem Mitgliedstaat Österreich neu angesiedelt oder aus einen Mitgliedstaat Österreich überstellt werden oder wurden.

2) Integration (VO/Art. 9)
Zielgruppen sind
a) Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig und längerfristig im Bundesgebiet niedergelassen sind;
b) Drittstaatsangehörige, denen internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt wurde (keine Asylwerber);
c) Direkte Verwandte dieser Zielgruppe, sofern nachgewiesen werden kann, dass ihre Aufnahme in die Maßnahme für die effektive Durchführung erforderlich ist (siehe Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014).

3) Rückkehr (VO/Art. 11)
a) Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat Österreich erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten (dies betrifft sowohl Personen die in Österreich aufhältig sind ,als auch Personen die sich in Erstaufnahme- oder Transitländern befinden);
b) Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat Österreich ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU oder vorübergehender Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG
gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben;
c) Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat Österreich aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und/oder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung gemäß Artikel 9 und gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG aufgeschoben worden ist.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Ziel des AMIF besteht darin, nach Maßgabe der internationalen Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten, die sich aus den internationalen Rechtsinstrumenten ergeben, zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik und der gemeinsamen Einwanderungspolitik beizutragen.
Der AMIF ist auch ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten, aber auch zur Finanzierung von Migrationsprojekten in Drittstaaten.
Dadurch leistet der AMIF einen Beitrag zur Strategie der Bundesregierung.
Strategien der Bundesregierung, zu denen der AMIF einen Beitrag leisten kann, finden sich im Regierungsprogramm 2017-2022 in folgenden Passagen
Seite 32: Migrationspolitik mit dem Ziel, legale Migration streng nach den Bedürfnissen Österreichs auszurichten sowie illegale Migration wirksam zu bekämpfen und zu stoppen
Seite 33: Konsequente Verhinderung von Asylmissbrauch und Schaffung von Rahmenbedingungen, die rasche Asylverfahren bewirken
Seite 38: Integration durch Leistung und gesellschaftliche Teilhabe
Für den Integrationsbereich darf hinsichtlich des Regierungsprogramms 2017-2022 insbesondere auf das Kapitel „Integration“ verwiesen werden. So wie aus dem Nationalen Programm geht auch aus dem Regierungsprogramm 2017-2022 hervor, dass für eine gelingende Integration der Erwerb der deutschen Sprache, die Akzeptanz unserer Werte und die Teilnahme am Arbeitsmarkt wesentliche Voraussetzungen sind. Von jenen Personen, die rechtmäßig und dauerhaft in unserem Land leben – also der Zielgruppe der AMIF-Integrationsmaßnahmen – wird eingefordert, dass sie sich aktiv um ihre Integration in die Gesellschaft und ihr Fortkommen bemühen sowie unsere verfassungsmäßig verankerten Werte hochhalten. Diese Ziele bilden zentrale Elemente des Nationalen Programms, weshalb Regierungs- und Nationales Programm thematisch eng miteinander verwoben sind. Ergänzend dazu darf auf die mit der Integrationsthematik in unterschiedlichen Zusammenhängen stehenden Kapitel „Innere Sicherheit“, „Landesverteidigung“, „Wissenschaft“, „Innovation und Digitalisierung“, „Sport“, „Kunst und Kultur“, „Frauen“ und „Arbeit“ verwiesen werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Qualitätssicherung bzw. -entwicklung in den Asylverfahren und verbesserte Struktur in der Asylverwaltung

Beschreibung des Ziels

Durch Überprüfung von Abläufen, Strukturen und Entscheidungen soll eine Optimierung von Verfahrensprozessen herbeigeführt werden. Zudem soll durch Schulungen und vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Asylverwaltung, der Asylbehörde und für im Asylbereich relevante Dolmetscher eine Qualitätssteigerung in den Verfahrensentscheidungen erzielt werden. Durch die erzielten Verbesserungen sollen Zurückweisungen durch die zweite Instanz niedrig gehalten und eine rasche Herbeiführung der Rechtssicherheit für die Zielgruppe sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der aus den Studien abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen zur Optimierung und Qualitätssicherung des Asylbereichs (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

38,75

Anzahl

Zielzustand

30,00

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der erfolgreich Teilnehmenden an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

2.993

Anzahl

Zielzustand

3.400

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 2: Umfassende Beratung von Asylwerbern und Schutzberechtigten im asylrechtlichen Verfahren

Beschreibung des Ziels

Zur Sicherstellung des internationalen Schutzes ist eine entsprechende Information der Betroffenen zur Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz erforderlich. Durch die Bereitstellung der für die asylrechtlichen Verfahren notwendigen Information oder durch die Unterstützung bei administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten soll eine rasche Abwicklung der Verfahren gewährleistet und die Phase der Entscheidungsunsicherheit für die Betroffenen möglichst kurz gehalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

55.612

Anzahl

Zielzustand

62.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

111.315

Anzahl

Zielzustand

60.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 3: Effektive Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung

Beschreibung des Ziels

Um eine effektive Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung sicherstellen zu können, ist aufgrund von vorherrschenden Informationsdefiziten zu den Gründen und der Vorgehensweise der Überstellungen in einen anderen Mitgliedsstaat eine verstärkte Aufklärung und Beratung der Zielgruppe notwendig. Damit soll einerseits die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung unterstützt und andererseits den Asylwerbern unbegründete Ängste vor einer Überstellung im Sinne der Dublin-Verordnung genommen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

20.679

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

333.548

Anzahl

Zielzustand

90.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 4: Psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Asylwerbern und Schutzberechtigten sicherstellen

Beschreibung des Ziels

Da bei Personen der Zielgruppe zunehmend Traumatisierungen festgestellt werden, deren Behandlungen nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv sind und die Behandlungen aufgrund von Selbstbehalten nicht von der jeweiligen Person selbst finanziert werden können, besteht in Österreich nach wie vor ein erhöhter Bedarf der Unterstützung in der professionellen, flüchtlingsspezifischen Psychotherapie und durch klinische Psychologen, insbesondere dementsprechender Unterstützung der Asylbehörden. Die Krankenbehandlungen verfolgen das Ziel, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit herzustellen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

9.830

Anzahl

Zielzustand

13.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der geleisteten Beratungsstunden (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

124.628,0

Anzahl

Zielzustand

90.000,0

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 5: Sicherstellung des Zugangs zu objektiver und verlässlicher Herkunftsländerinformation

Beschreibung des Ziels

Der Zugang zu objektiver und verlässlicher Information über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwebern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Fairness und die Effizienz von Asylverfahren. Grundlage einer aktiven elektronischen Informationsvermittlung ist die kontinuierliche Analyse und detaillierte Bewertung von Ländermaterialien. Es ist daher erforderlich, dass eine nach asyl- und schutzrelevanten Gesichtspunkten leicht zu durchsuchende Materialsammlung zu wichtigen Herkunftsländern zur Verfügung steht.

Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Erhebung aktueller, objektiver und gesicherter Informationen und die laufende Überprüfung der bereits bestehenden Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern erfolgen und deren öffentliche Verfügbarkeit bzw. Zugangsmöglichkeit sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Täglich verfügbare Dokumente mit aktuellen, gesicherten Informationen zu Herkunftsländern von Asylwerbern in den relevanten Datenbanken (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

444.043

Anzahl

Zielzustand

220.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 6: Sicherstellung einer adäquaten Abwicklung von Resettlement und humanitärer Hilfe

Beschreibung des Ziels

Durch den Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens soll die adäquate Abwicklung jeglicher erforderlicher Maßnahmen, welche Resettlement Aktionen und humanitäre Hilfe voraussetzten, ermöglicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der erfolgreich neu angesiedelten Personen (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

1.004

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 7: Verbesserung von Lebensbedingungen in Drittstaaten im Rahmen der externen Dimension

Beschreibung des Ziels

Durch Unterstützung in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) können Schutzeinrichtungen ausgebaut und durch weitere Maßnahmen die Lebensbedingungen und Existenzgrundlagen sowohl für Schutzsuchende als auch für die aufnehmenden Gesellschaften verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen dazu beitragen Informationen bzw. Wissen über Flucht und Migration im Allgemeinen an Migranten bzw. die ortsansässige Bevölkerung zu vermitteln.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der betreuten und/oder beratenen Personen in Drittstaaten (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

48.699

Anzahl

Zielzustand

500

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl von medizinischen und psychologischen Unterstützungsleistungen in Drittstaaten (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

21.126

Anzahl

Zielzustand

100

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der Analysen und der Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

12

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 8: Sprache und Bildung

Beschreibung des Ziels

Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Auseinandersetzung mit der Aufnahmegesellschaft bilden die Grundlage für eine gelungene Integration. Frühe Investitionen in Sprache & Bildung haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen Erwerbschancen und öffnen den Zugang zur Gesellschaft. Die Anzahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache ohne Pflichtschulabschluss soll gesenkt werden und Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sollen bei Schuleintritt ausreichende Deutschkenntnisse haben und häufiger berufsbildende und allgemeinbildende Höhere Schulen besuchen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

An den Sprachkursen bzw. Bildungsberatungen teilnehmende Personen (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

11.367

Anzahl

Zielzustand

15.000

Anzahl

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Personen mit positiver zertifizierter Abschlussprüfung (2019-2023) [%]

Istwert

56

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Ziel 9: Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration

Beschreibung des Ziels

Erwerbstätigkeit erleichtert die gesellschaftliche Integration. Im Job treffen zugewanderte Personen auf „Einheimische“: hier werden die Sprachkenntnisse gefestigt und weiterentwickelt, hier werden zahlreiche Werte der österreichischen Gesellschaft sichtbar, hier findet interkultureller Dialog statt und es entwickelt sich ein Zugehörigkeitsgefühl zur österreichischen Gesellschaft. Die Erwerbstätigenquote von Drittstaatsangehörigen soll daher an die der Gesamtbevölkerung angeglichen und im Ausland erworbene Qualifikationen rasch anerkannt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnehmende Personen in den Bereichen Beratung bzw. Arbeitsmarktvorbereitungskurse (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

3.026

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Ziel 10: Werte und Willkommenskultur

Beschreibung des Ziels

Wird eine Gesellschaft wie die österreichische immer vielfältiger, gilt es sich auf gemeinsame Werte des Zusammenlebens zu verständigen. In Österreich formen dabei die in der Rechtsordnung abgebildeten Werte den Grundstein des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die österreichische Willkommenskultur soll es Zuwanderern erleichtern, ihre eigene Integration voranzutreiben. Des Weiteren wird Drittstaatsangehörigen – nach Zuerkennung des Schutzstatus – der Start in ein selbstständiges Leben erleichtert. Im Rahmen dieses Ziels soll eine aktive Service- und Willkommenskultur die neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sollen, nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und dem Ende der Grundversorgung, in diesem Sinne aktiv beim Start in ein selbstständiges Leben – welches Kenntnisse der deutschen Sprache, Selbsterhaltungsfähigkeit und gesicherte Wohnverhältnisse umfasst – unterstützt und damit in der neuen Gesellschaft willkommen geheißen werden. Weiters soll ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglicht und durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte die Zuwanderer an die österreichische Gesellschaft herangeführt sowie ein Beitrag zur Stärkung des interkulturellen Dialogs geleistet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zielgruppenpersonen, welche beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem unterstützt worden sind (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

25.706

Anzahl

Zielzustand

30.000

Anzahl

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Ziel 11: Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Evaluierung und Verbesserung der Strategien und Erhebung und Analyse systematischer Daten und Statistiken

Beschreibung des Ziels

Die Evaluierung der Integrationspolitik stellt eine unabdingbare Grundlage für die Festlegung künftiger Integrationsstrategien und Entscheidungsgrundlagen für effizienten Mitteleinsatz dar. Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieses Ziels Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln. Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsstrategien (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

192

Anzahl

Zielzustand

70

Anzahl

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Ziel 12: Zusammenarbeit und Vernetzung der relevanten Akteure, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau

Beschreibung des Ziels

Integration als „Querschnittsmaterie“ erfordert intensive Kommunikation und aktiven Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure. Die enge innerstaatliche Vernetzung ist unerlässlich für eine nachhaltige Integration. Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert werden. Im Rahmen dieses Ziels soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen. Die Projekte zur Verbesserung der innerstaatlichen Vernetzung sollen den Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrationsmanagement fördern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Relevante Akteure, denen interkulturelle Kompetenz vermittelt wurde (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

1.866

Anzahl

Zielzustand

1.550

Anzahl

Datenquelle: BMEIA-/BKA: AMIF Berichtslegung

Ziel 13: Gesteigerte Anzahl an freiwilligen Rückkehrern sowohl im Mitgliedsstaat als auch in Drittstaaten (Erstaufnahme- und Transitländer)

Beschreibung des Ziels

Im Rahmen der strategischen Rückkehrpolitik des BMI wird der Freiwilligkeit der Rückkehr der absolute Vorzug gegenüber zwangsweisen Rückführungen eingeräumt, da dies insbesondere auch den Anforderungen der EU-Rückführungsrichtlinie entspricht. Daher werden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Projekte zur Forcierung der freiwilligen Rückkehr gefördert. Diese wird auch Angehaltenen in Schubhaft angeboten, sodass selbst der Prozess der Anhaltung die Priorisierung der freiwilligen vor der zwangsweisen Rückkehr nicht unterbricht. Auch sollen die Maßnahmen dazu beitragen Informationen bzw. Wissen über die Gefahren der irregulären Migration sowie über die Möglichkeiten und Vorteile einer Rückkehr ins Herkunftsland an Migranten zu vermitteln.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der freiwilligen Rückkehrer (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

24.427

Anzahl

Zielzustand

16.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Gesamtzahl der Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Erstaufnahme- und Transitländern (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 14: Gesteigerte Nachhaltigkeit der freiwilligen Rückkehr

Beschreibung des Ziels

Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung zur freiwilligen Rückkehr soll deren Anreiz und die Effektivität gesteigert, die Nachhaltigkeit gewährleistet und der Bedarf an Re-Migration reduziert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Personen, die Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland (Teilnahme an Reintegrationsprogrammen vor Ort) erhalten haben (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

824

Anzahl

Zielzustand

1.200

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger

Ziel 15: Qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich garantieren

Beschreibung des Ziels

Aufgrund der Sensibilität des Themas werden Fortbildungen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter als essentiell angesehen. Entsprechende Schulungsmaßnahmen sollen reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der Personen, die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rückkehrbereich teilgenommen haben (2019-2023) [Anzahl]

Istwert

6.359

Anzahl

Zielzustand

9.000

Anzahl

Datenquelle: Berichte der Projektträger


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Studien und Evaluierungen in der Asylverwaltung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In diesem Bereich werden Projekte angestrebt, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Asylbehörde und des Verwaltungsgerichtshofs dienen, wie beispielsweise die Entwicklung von Indikatoren (Vergleichsgrößen) und Bewertungsmethoden für die Behörden. In diesem Zusammenhang soll auch der EU-weite Austausch mit Partnerbehörden forciert werden. Dazu sollen entsprechende Studien, Evaluierungen und Berichte erstellt werden.
Weiters sollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger umgesetzt werden. Insbesondere bei Translationsprozessen im Asylverfahren werden spezifische Anforderungen an Dolmetscher gestellt. Damit diese eine entsprechende Handlungskompetenz erwerben können, erfordert es Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, die auf die Anforderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. auf die Erstbefragungen von Asylsuchenden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgerichtet sind. Weiters sollen unter anderem auch Schulungsmaßnahmen, die verbesserten und beschleunigten Verfahrensabläufen dienen oder die der erhöhten Belastung der Mitarbeiter begegnen, verwirklicht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Rechtsberatung sowie Bereitstellung von Informationen zu den administrativen und gerichtlichen Formalitäten für Asylwerber

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme soll Asylwerbern die Bereitstellung von Informationen oder die Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens – einschließlich zu Aspekten wie freiwillige Rückkehr – geboten werden. Diese Beratungen sollen darauf ausgerichtet sein, schnelle und effiziente Verfahren zu fördern. Angestrebt wird weiterhin Rechtsberatung im Asylverfahren direkt bei der Behörde bzw. in enger Akkordierung mit dieser.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Beratungen von Asylwerbern im Zusammenhang mit der Dublin- Verordnung

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die eine qualitativ hochwertige Beratung der Asylwerber über die praktischen Aspekte der Anwendung der Dublin-Verordnung gewährleisten und die Personen über die konkreten Auswirkungen informieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Flüchtlingsspezifische Psychotherapie insbesondere zur Behandlung von Traumatisierungen

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Projekte sollen sich einer gezielten Behandlung von psychischen Krankheiten verschreiben, an denen die Zielpersonen in Folge des Erlebten leiden. Ziel der Behandlungen soll es sein, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu verbessern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Bereitstellung von Herkunftsländerinformation für Asylbehörden

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es sollen für die Zielgruppen unabhängige, objektive, sorgfältig recherchierte und aktuelle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden und weiterhin den Asylbehörden in Österreich und anderen Mitgliedstaaten sowie Dritten zur Unterstützung im Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Nutzer auch in der Handhabung der Datenbank geschult werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Unterstützung bei der Neuansiedlung

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Aufnahmeprogramm sollen die für Resettlement und Humanitäre Hilfe erforderlichen Maßnahmen (z.B. Transfer der Personen nach Österreich, entsprechende Information, Unterstützung und Versorgung bei Ankunft, Familienzusammenführung, sprachliche Unterstützung) abgedeckt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten -Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten (Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer) sind ein wichtiger Schritt, um Perspektiven in diesen Regionen zu schaffen und irreguläre Migration nach Europa zu verringern. Zu den Maßnahmen sollen Betreuungsmaßnahmen wie bspw. medizinische und psychologische Unterstützungsleistungen, aber auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und eines adäquaten Niveaus an Sicherheit und Lebensbedingungen bzw. Kapazitätsaufbau in Bezug auf Leistungen für Schutzsuchende unter enger Einbindung der ortsansässigen Bevölkerung zählen.
Weiters sollen in diesem Zusammenhang auch Informationsmaßnahmen umgesetzt werden, die Wissen über Flucht und Migration im Allgemeinen an u.a die ortsansässige Bevölkerung vermitteln.
Darüber hinaus soll die Informationslage über legale Migration nach Europa verbessert und Falschinformationen entgegengewirkt werden, um irreguläre Migration zu verhindern. Maßnahmen zur Analyse und die Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Zusammenhänge von unzureichendem Schutz, dem Fehlen von Zugängen zu Entwicklungsmöglichkeiten und irregulärer Sekundärbewegungen sollen auch abgedeckt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Sprachkurse, Bildung bzw. Bildungsberatung, Unterstützung bei Berufs- und Ausbildungswahl

Beitrag zu Ziel 8

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit Unterstützung des AMIF sollen bereits bestehende nationalstaatliche Maßnahmen, wie z.B. die Integrationsvereinbarung, ausgebaut werden:
Konkret sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die zum einen über Sprachkurse und zum anderen über Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung Defizite im sprachlichen Bereich ausgleichen. Weiters sollen, begleitend zur sprachlichen Integration, auch Grundkenntnisse in Bezug auf die Geschichte, die Institutionen, die sozioökonomischen Merkmale, die Kultur und die grundlegenden Normen und Werte der österreichischen Aufnahmegesellschaft vermittelt werden.
Ein verstärkter Fokus soll dabei auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, um einer ungleichen Ausgangslage für den Eintritt in die Schule bzw. den Arbeitsmarkt möglichst früh entgegen zu wirken und die Zahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, ohne Pflichtschulabschluss oder weiterführender Ausbildung im Idealfall zu senken. Während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Unterstützung geboten werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme berufsbezogene Beratung

Beitrag zu Ziel 9

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Befähigung zur Arbeitsmarktintegration der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund soll einer der Schwerpunkte der kommenden Jahre sein und sich auch in der Förderstruktur in Österreich widerspiegeln. Der Fokus dieser Maßnahme liegt somit auf Projekten mit dem weiterführenden Ziel, den Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligung zeitlich zu verlängern. Angestrebt werden Projekte, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem und Aufnahmegesellschaft

Beitrag zu Ziel 10

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In dieser Maßnahme soll der Bezug zu Österreich, vor allem für kürzlich zugewanderte Personen, gestärkt und rechtskulturelle Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gemeinwohl u.a. näher gebracht werden. Es werden daher Projekte angestrebt, die den Gedanken der Service- und Willkommenskultur vor allem auf lokaler Ebene umsetzen und die Aufnahme von neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen, ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglichen und Zuwanderer durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte an die österreichische Gesellschaft heranführen und somit zur Stärkung des interkulturellen Dialogs beitragen. Andererseits sollen in dieser Maßnahme, im Sinne einer aktiven Willkommenskultur, auch Projekte zur Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten nach Zuerkennung eines Schutzstatus und Ende der Grundversorgung bei ihrem Start in ein selbständiges Leben umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik

Beitrag zu Ziel 11

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieser Maßnahme Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln.
Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen

Beitrag zu Ziel 12

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessern sollen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Rückkehrberatung im freien Parteienverkehr sowie in Anhaltezentren und Drittstaaten (Erstaufnahme- und Transitländer)

Beitrag zu Ziel 13

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In erster Linie sollen damit Projekte zur Rückkehrberatung umgesetzt werden, die die Zielgruppe – bereits in Österreich aufhältige Personen, aber auch Personen, die sich noch in Erstaufnahme- und Transitländern befinden – über die Möglichkeit und Vorteile einer freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland und über die Nachteile bzw. Gefahren der irregulären Migration informiert sowie die Rückkehr im Bedarfsfall organisiert. Hierbei soll der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um effiziente Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Auf spezielle Gegebenheiten bzw. Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehöriger wie insbesondere Personen in Anhaltezentren sowie besonders schutzwürdige Gruppen wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Rückkehrberatung und Reintegrationsunterstützung in ausgewählten Drittstaaten

Beitrag zu Ziel 14

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Begleitend zur Rückkehrberatung werden in ausgewählten Zielländern, die sich aufgrund der aktuellen Bedarfslage nach Herkunft der stärksten Migrationsströme ergeben, Reintegrationsprojekte durchgeführt, um den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern, eine Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten und den Bedarf an Re-Migration zu reduzieren. Durch Umsetzung von individuell abgestimmten Reintegrationsmaßnahmen soll die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung des Rückkehrers in seinem Herkunftsland gewährleistet werden. Zudem können auch Maßnahmen der Rückkehrberatung und der Reintegration bereits in Drittländern ansetzen, um einerseits Auskunft über die tat-sächlichen Perspektiven zu vermitteln und irregulärer Migration vorzubeugen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich

Beitrag zu Ziel 15

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung von entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter. Schulungsmaßnahmen sollen daher reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-29.974

Tsd. Euro

Plan

-33.697

Tsd. Euro

Erträge

Ist

37.570

Tsd. Euro

Plan

50.894

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

67.544

Tsd. Euro

Plan

84.591

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

67.544

Tsd. Euro

Plan

84.591

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

37.570

Tsd. Euro

Plan

50.894

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.342

Tsd. Euro

Plan

-8.041

Tsd. Euro

Erträge

Ist

8.848

Tsd. Euro

Plan

10.020

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.190

Tsd. Euro

Plan

18.061

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.190

Tsd. Euro

Plan

18.061

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

8.848

Tsd. Euro

Plan

10.020

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.293

Tsd. Euro

Plan

-11.406

Tsd. Euro

Erträge

Ist

7.814

Tsd. Euro

Plan

10.838

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.107

Tsd. Euro

Plan

22.244

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

16.107

Tsd. Euro

Plan

22.244

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

7.814

Tsd. Euro

Plan

10.838

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.885

Tsd. Euro

Plan

-6.061

Tsd. Euro

Erträge

Ist

4.572

Tsd. Euro

Plan

11.202

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.457

Tsd. Euro

Plan

17.263

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.457

Tsd. Euro

Plan

17.263

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

4.572

Tsd. Euro

Plan

11.202

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.087

Tsd. Euro

Plan

-7.572

Tsd. Euro

Erträge

Ist

9.320

Tsd. Euro

Plan

9.574

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.407

Tsd. Euro

Plan

17.146

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.407

Tsd. Euro

Plan

17.146

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

9.320

Tsd. Euro

Plan

9.574

Tsd. Euro

Ergebnis

2.633

Tsd. Euro

Plan

-617

Tsd. Euro

Erträge

Ist

7.016

Tsd. Euro

Plan

9.260

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.383

Tsd. Euro

Plan

9.877

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.383

Tsd. Euro

Plan

9.877

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

7.016

Tsd. Euro

Plan

9.260

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Seitens der EU ist ein einmaliger, anfänglicher Vorschuss in Höhe von 4% des für Österreich zur Verfügung gestellten Gesamtbeitrags sowie eine jährliche Vorfinanzierung
in Höhe von je 5% pro Jahr vorgesehen. Zusätzlich wird seitens der EU jährlich die Differenz zwischen den erhaltenen Vorfinanzierungen und den
an Projektträger ausgezahlten Mittel erstattet. Somit müssen die Anweisungen an Projektträger die erhaltenen Vorfinanzierungen jedenfalls übersteigen, um einen positiven
Saldo zu generieren und damit einen weiteren Zahlungsfluss von EU-Geldern an Österreich zu lukrieren.
Die Differenz zwischen den geplanten und tatsächlich ausbezahlten Beträgen ergibt sich daraus, dass einige Projekte noch nicht zur Gänze abgerechnet wurden und deswegen in den Jahren 2024 und 2025 noch Aus- und Einzahlungen erwartet werden.
Außerdem wurden die geplanten Ausgaben für Resettlement und Relocation in Höhe von rund 6,3 Mio EUR infolge der Einstellung dieser Vorhaben nicht ausbezahlt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Das Wesentlichkeitskriterium (1.000 junge Menschen) wurde erreicht.
Das Ziel „Rechtsberatung“ orientierte sich nicht an den subjektiven Wünschen der Klienten, sondern auf den sachlichen Kernbereich. Das Vorliegen der Voraussetzungen des angestrebten Schutzes sowie die Erfolgsaussichten auf Gewährung dieses Schutzes. Es konnten den Klienten erste Auskünfte vor allem über das betreffende Asylverfahren gegeben werden bzw. an die zuständigen Stellen verwiesen werden. Die Sprachkompetenz der eingesetzten Rechtsberater bzw. die Möglichkeit schnell auf sprachkundige Personen zurückzugreifen ermöglichte, dass die Anliegen der Asylwerber sofort aufgenommen werden konnten und auf diese auch sofort reagiert werden konnte. Dies ist nicht zuletzt für junge Menschen von besonderer Bedeutung und fördert deren Zukunft in mittelfristiger Perspektive.

Gesamtbeurteilung

Mit dem gegenständlichen Vorhaben, wurde ein europäisches Förderinstrument, der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, umgesetzt. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden Förderprojekte in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr durchgeführt.
In den Bereichen Rückkehr und Asyl strebte man nach einer möglichst großen überregionalen bzw. bundesweiten Projektfinanzierung. Im Bereich Integration verfolgte man hingegen das strategische Ziel, kleine, lokale Projekte unter starker Einbindung diverser Partner zu fördern.
Die Ziele der finanzierten Maßnahmen entsprachen den tatsächlichen Bedürfnissen.
Die Kohärenz wurde bei der Planung und bei der Durchführung des Fonds durch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt. Dazu zählen vor allem die enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Verantwortungsträgern in Form von kompetenz-übergreifenden Gremien sowie die Transparenzdatenbank. Diese Maßnahmen sicherten zudem die Komplementarität des AMIF zu anderen Förderprogrammen und Förderinstrumenten.

Das Ziel 1 – Qualitätssicherung bzw. –entwicklung in den Asylverfahren und verbesserte Struktur in der Asylverwaltung wurde überwiegend erreicht. Es handelt sich hierbei um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, wovon eine überplanmäßig und die andere teilweise erreicht wurde.
Das Ziel 2 – Umfassende Beratung von Asylwerbern und Schutzberechtigten im asylrechtlichen Verfahren – wurde überwiegend erreicht. Es handelt sich hierbei um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, wovon eine überplanmäßig und eine überwiegend erreicht wurden.
Das Ziel 3 – Effektive Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung – wurde überplanmäßig erreicht. Es handelt sich hierbei um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, beide wurden überplanmäßig erreicht.
Das Ziel 4 – Psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Asylwerbern und Schutzberechtigten sicherstellen – wurde überwiegend erreicht. Es handelt sich hierbei um ein Ziel mit zwei Kennzahlen. Eine konnte nicht erreicht werden, während die andere überplanmäßig erreicht wurde.
Das Ziel 5 – Sicherstellung des Zugangs zu objektiver und verlässlicher Herkunftsländerinformation – wurde überplanmäßig erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl.
Das Ziel 6 – Sicherstellung einer adäquaten Abwicklung von Resettlement und humanitärer Hilfe – wurde nicht erreicht. Es wurde entschieden, keine weiteren Resettlement Aktionen und humanitäre Hilfe-Programme durchzuführen.
Das Ziel 7 – Verbesserung von Lebensbedingungen in Drittstaaten im Rahmen der externen Dimension – wurde zur Gänze erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit drei Kennzahlen. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich daraus, dass zwei Kennzahlen überplanmäßig und eine überwiegend erreicht wurden.
Das Ziel 8 – Erhöhung der Chancen im Bildungsbereich und Stärkung der aktiven Teilhabe in der Gesellschaft (durch Sprachvermittlung, Bildungsberatung) – wurde überwiegend erreicht. Es handelt sich hier um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, wovon eine nicht und die andere überwiegend erreicht wurden. Das Ziel wird als überwiegend erreicht beurteilt, da bei der nicht erreichten Kennzahl mehr als zwei Drittel des Zielzustandes erreicht wurden.
Das Ziel 9 – Erhöhung des Anteils der Zielgruppe an der Erwerbsbevölkerung – und Berufsausbildungsmaßnahmen – wurde überplanmäßig erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl.
Beim Ziel 10 – Annäherung zwischen Zielgruppe und Aufnahmegesellschaft – wurde die Kennzahl „Zielgruppenpersonen, welche beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem unterstützt worden sind“ überwiegend erreicht.
Das Ziel 11 – Weiterentwickelte Integrationsstrategien durch ein effektuiertes Indikatoren- und Monitoringsystem – wurde überplanmäßig erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl.
Das Ziel 12 – Verbesserter Zugang der Zielgruppe zu öffentlichen Leistungen – wurde überplanmäßig erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl.
Das Ziel 13 – Gesteigerte Anzahl an freiwilligen Rückkehrern sowohl im Mitgliedsstaat als auch in Drittsaaten (Erstaufnahme- und Transitländer) – wurde teilweise erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, wobei eine überplanmäßig und die andere nicht erreicht wurde.
Das Ziel 14 – Gesteigerte Nachhaltigkeit der freiwilligen Rückkehr – wurde teilweise erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl. Das Ziel wurde deswegen als teilweise erreicht eingestuft, da bei der nicht erreichten Kennzahl mehr als zwei Drittel des Zielzustandes erreicht wurden.
Das Ziel 15 – Qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich garantieren – wurde teilweise erreicht. Es handelt sich um ein Ziel mit einer Kennzahl. Das Ziel wird als überwiegend erreicht beurteilt, da bei der nicht erreichten Kennzahl mehr als zwei Drittel des Zielzustandes erreicht wurden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen