Vorhaben
Aufnahme von Influenza in Verordnung über empfohlene Impfungen
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über empfohlene Impfungen
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -24
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Durchimpfungsraten
Beschreibung des Ziels
Da Influenza-Impfungen sowohl auf dem Privatmarkt als auch in diversen Impfaktionen und im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung stehen, liegen keine vollständigen Informationen über die Anzahl der verimpften Dosen in der Gesamtbevölkerung vor, so dass eine Berechnung der Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung nicht möglich ist. Bisherige Angaben zur Influenza-Durchimpfungsrate beruhen auf Schätzungen der Impfstoffhersteller.
Kinder spielen eine wichtige Rolle in der Übertragung von Influenza und gelten daher als Motor der jährlichen Influenzawelle. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Um die Influenza-Durchimpfungsrate zu erhöhen und die generelle Krankheitslast in der Bevölkerung durch Influenza zu verringern wurde die Influenza-Impfung daher in der Saison 2020/21 erstmals in das kostenfreie Kinderimpfprogramm aufgenommen. Um die Steigerung der Durchimpfungsrate zu bewerten, erscheint es daher zweckmäßig, die Inanspruchnahme dieser Impfungen zu messen. Als Indikator für dieses Ziel wird daher der Anteil der abgerufenen Impfstoffdosen aller Impfstoffdosen, die im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung stehen, definiert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abgerufene Impfdosen [Anzahl]
Istwert
310.000Anzahl
Zielzustand
350.000Anzahl
Datenquelle: Auskunft BBG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Aufnahme der Influenza-Impfung in die Verordnung für empfohlene Impfungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Aufnahme in die Verordnung für empfohlene Impfung werden etwaige Impfschäden auch vom Impfschadengesetz erfasst. Personen sollen auf diese Weise auch zu einer Impfung motiviert werden. Durch die Aufnahme in die Verordnung wird außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben. Die Verordnung ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erlassen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gesamt wurden im Zusammenhang mit der Influenza-Impfung € 23.994,60 an Impfschäden im Zeitraum von 2020 bis 2023 ersetzt. Diese finanziellen Auswirkungen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme von Influenza in die Verordnung über empfohlene Impfungen nicht absehbar, weshalb sie zum Ausgangszeitpunkt mit 0 angegeben wurden. Dieser finanzielle Aufwand ist durch einen einzigen Fall entstanden. Der zugehörige Antrag für die Anerkennung des Impfschadens nach dem Impfschadengesetz (ISG) wurde 2021 gestellt. Dieser verursachte bis Ende 2023 den angeführten finanziellen Aufwand. Es wird eine laufende Beschädigtenrente aufgrund einer Epilepsie nach einem venösen Hirninfarkt geleistet.
Des Weiteren gab es zu Jahresende 2023 7 offene Anträge nach Influenzaimpfungen.
Die Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens wegen einer Influenza Impfung bewegen sich in einem Bereich, der bei Erstellung der WFA erwartet wurde. Damals wurde angegeben, dass im Rahmen des ISG jährlich etwa 11 Anträge eingebracht und es kommt zu 1 bis 2 Anerkennungen pro Jahr. Ein Dauerschaden im ISG verursacht durchschnittlich jährliche Kosten von etwa € 50.000. Diese Betrachtung bezog sich auf alle Impfungen, die vom ISG umfasst sind.
Der anerkannte Fall wird voraussichtlich auch nach 2024 durch eine Rentenzahlung zu entschädigen sein (sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin mindestens 20 vH beträgt). Aufgrund der 7 bis zu Jahresende 2023 offenen Anträge nach Influenzaimpfungen könnten weitere Fälle abhängig von der Kausalitätsprüfung allenfalls zu entschädigen sein.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Influenza wurde nicht nur in die Verordnung über empfohlene Impfungen aufgenommen, sondern auch in das kostenfreie Kinderimpfprogramm. Von diesem sind alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre in Österreich erfasst. Dadurch konnte die Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen verbessert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.