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Vorhaben

Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Verordnung über empfohlene Impfungen

Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Verordnung über empfohlene Impfungen

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.387

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Impfschadengesetz deckt jene Impfungen, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind, ab. Pandemieimpfungen sind dabei jedenfalls als solche Impfungen, die zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen werden, zu verstehen.
Daher ist vor dem Hintergrund künftig zur Verfügung stehender COVID-19-Impfungen auch eine Aufnahme dieser Impfung in das Impfschadengesetz erforderlich.
Derzeit ist nicht endgültig abschätzbar, welcher COVID-19-Impfstoffkandidat wann genau eine Zulassung erlangen wird, für welche Indikation und Altersgruppe der entsprechende Impfstoff zugelassen sein wird, ob er nur vor Erkrankung schützen wird oder auch Virustransmission verhindern kann und wie sich die epidemiologische Situation zum Zeitpunkt der Impfstoffverfügbarkeit darstellt. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, jeder und jedem, die/der sich impfen lassen möchte, einen umfassend geprüften, sicheren, effektiven und zugelassenen COVID-19-Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde die Beschaffung ausreichender Impfstoffe für 8 Millionen Personen sichergestellt, so dass sich jede Person, die sich impfen lassen möchte, in Abhängigkeit von der zum jeweiligen Zeitpunkt vorgegebenen Impfgruppe (gemäß der Priorität und Verfügbarkeit der Impfstoffe sowie Empfehlung zur Impfung) impfen lassen wird können. In jedem Fall kann eine Impfung aber nur dann wirksam zur Senkung der COVID-19 Krankheitslast beitragen, wenn ein möglichst großer Teil der künftigen Zielgruppe für COVID-19-Impfungen diese auch in Anspruch nimmt.
Hohe Durchimpfungsraten sind daher in Anbetracht der aktuellen epidemischen Situation und daraus entstehenden Krankheits- und Todesfällen sowie etwaigen Krankheitsfolgen und auch zur raschen Verringerung jener Schäden auf Volksgesundheit und Volkswirtschaft, die durch die zur Eindämmung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen entstehen, dringend anzustreben,



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, dem Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und dem Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle und damit dem SDG 3.8. Durch die Abdeckung von Impfschäden wird die Bevölkerung vor finanziellen Risiken abgesichert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erreichen hoher COVID-19-Durchimpfungsraten

Beschreibung des Ziels

Derzeit ist nicht bekannt, ob künftig zur Verfügung stehende Impfstoffe auch eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 verhindern können oder nur vor Erkrankung schützen. In jedem Fall ist aber der epidemiologische Effekt einer Impfung umso höher, je höher die erreichten Durchimpfungsraten sind. Als Indikator für das genannte Wirkungsziel wird daher die COVID-19-Durchimpfungsrate definiert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchimpfungsrate [%]

Istwert

56

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: Elektronischer Impfpass


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Aufnahme der COVID-19-Impfungen in die Verordnung über empfohlene Impfungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Aufnahme in die Verordnung für empfohlene Impfung werden etwaige Impfschäden auch vom Impfschadengesetz erfasst. Personen sollen auf diese Weise auch zu einer Impfung motiviert werden. Durch die Aufnahme in die Verordnung wird außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben. Die Verordnung ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erlassen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.387

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

1.387

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.387

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-205

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

205

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

205

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-400

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

400

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

400

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-782

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

782

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

782

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gesamt wurden im Zeitraum von 2021 bis 2023 € 1.387.070,76 an Impfschäden aufgrund einer Impfung gegen COVID-19 ersetzt. Die entsprechenden Anträge wurden erst ab 2021 entschieden, weshalb erst ab diesem Jahr finanzielle Auswirkungen festzustellen sind. Die finanziellen Auswirkungen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme von COVID-19 in die Verordnung über empfohlene Impfungen nicht absehbar, weshalb sie zum Ausgangszeitpunkt mit 0 angegeben wurden.
Ab dem Jahr 2021 ist es aufgrund von COVID-19 zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge und Anerkennungen nach dem Impfschadengesetz gekommen. Im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 wurden von insgesamt 2.324 Anträgen 342 anerkannt. Bis zum Jahresende 2023 erhielten etwa 280 Personen eine einmalige Pauschalentschädigung und etwa 50 Personen eine befristete oder laufende Rentenleistung.
Aktuell beziehen etwa 50 Personen eine laufende Rentenleistung, sodass diese voraussichtlich auch nach 2024 durch eine Rentenzahlung zu entschädigen sein werden. Weiters gibt es aktuell knapp 1.000 offene Anträge nach COVID-19-Impfungen, die abhängig von der Kausalitätsprüfung allenfalls zu entschädigen sein könnten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit keinen wesentlichen Auswirkungen für Kinder- und Jugendliche aufgrund der COVID-19 Impfung gerechnet. COVID-19-Impfungen sind mittlerweile auch für Kinder zugelassen und empfohlen. Grundsätzlich bestehen keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, potenzielle unerwünschte Ereignisse können aber – so wie bei der erwachsenen Bevölkerung – auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Somit sind keine speziellen Auswirkungen für Kinder und Jugendliche eingetreten.

Gesamtbeurteilung

Grundsätzlich ist der Erfolg des Vorhabens positiv zu beurteilen, da das Ziel einer Durchimpfungsrate von 60 % beinahe erreicht werden konnte. Zur Durchimpfungsrate ist auch noch anzuführen, dass zum Ausgangszeitpunkt von zwei Impfungen pro Person für einen ausreichenden Impfschutz ausgegangen wurde. Zwei Impfungen haben 71,2 % der Bevölkerung erhalten. Eine niedrigere Durchimpfungsrate als geplant ergibt sich somit auch aus den geänderten Rahmenbedingungen, nämlich, dass ein ausreichender Impfschutz ab drei Impfungen anzunehmen ist. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Aufnahme von der COVID-19-Impfungen in die Verordnung über empfohlene Impfungen nur eine von einem Bündel von Maßnahmen darstellt, die zum Erreichen einer hohen Durchimpfungsrate ergriffen wurden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.