Vorhaben
Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Verordnung über empfohlene Impfungen
Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Verordnung über empfohlene Impfungen
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.387
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erreichen hoher COVID-19-Durchimpfungsraten
Beschreibung des Ziels
Derzeit ist nicht bekannt, ob künftig zur Verfügung stehende Impfstoffe auch eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 verhindern können oder nur vor Erkrankung schützen. In jedem Fall ist aber der epidemiologische Effekt einer Impfung umso höher, je höher die erreichten Durchimpfungsraten sind. Als Indikator für das genannte Wirkungsziel wird daher die COVID-19-Durchimpfungsrate definiert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchimpfungsrate [%]
Istwert
56%
Zielzustand
60%
Datenquelle: Elektronischer Impfpass
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Aufnahme der COVID-19-Impfungen in die Verordnung über empfohlene Impfungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Aufnahme in die Verordnung für empfohlene Impfung werden etwaige Impfschäden auch vom Impfschadengesetz erfasst. Personen sollen auf diese Weise auch zu einer Impfung motiviert werden. Durch die Aufnahme in die Verordnung wird außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben. Die Verordnung ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erlassen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gesamt wurden im Zeitraum von 2021 bis 2023 € 1.387.070,76 an Impfschäden aufgrund einer Impfung gegen COVID-19 ersetzt. Die entsprechenden Anträge wurden erst ab 2021 entschieden, weshalb erst ab diesem Jahr finanzielle Auswirkungen festzustellen sind. Die finanziellen Auswirkungen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme von COVID-19 in die Verordnung über empfohlene Impfungen nicht absehbar, weshalb sie zum Ausgangszeitpunkt mit 0 angegeben wurden.
Ab dem Jahr 2021 ist es aufgrund von COVID-19 zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge und Anerkennungen nach dem Impfschadengesetz gekommen. Im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 wurden von insgesamt 2.324 Anträgen 342 anerkannt. Bis zum Jahresende 2023 erhielten etwa 280 Personen eine einmalige Pauschalentschädigung und etwa 50 Personen eine befristete oder laufende Rentenleistung.
Aktuell beziehen etwa 50 Personen eine laufende Rentenleistung, sodass diese voraussichtlich auch nach 2024 durch eine Rentenzahlung zu entschädigen sein werden. Weiters gibt es aktuell knapp 1.000 offene Anträge nach COVID-19-Impfungen, die abhängig von der Kausalitätsprüfung allenfalls zu entschädigen sein könnten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit keinen wesentlichen Auswirkungen für Kinder- und Jugendliche aufgrund der COVID-19 Impfung gerechnet. COVID-19-Impfungen sind mittlerweile auch für Kinder zugelassen und empfohlen. Grundsätzlich bestehen keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, potenzielle unerwünschte Ereignisse können aber – so wie bei der erwachsenen Bevölkerung – auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Somit sind keine speziellen Auswirkungen für Kinder und Jugendliche eingetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.