Vorhaben
Bündelung: UFG - Konjunkturpaket (BBG 2022): Festlegung des Zusagerahmens für die SANOFF und UFI für die Jahre 2021-2025
Bündelung: UFG-Novelle 2020 – Konjunkturpaket UFG-Novelle 2021 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.285.151
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022
Beschreibung des Ziels
Die Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme soll dazu beitragen, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 sowie aus fossilen Gasheizungen bis 2040 gelingt, die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen soll zur Steigerung der Sanierungsrate in Richtung 3 % beitragen. Die Fortführung dieser Förderungen wird für die Jahre 2021 und 2022 festgelegt. Beide Fördermaßnahmen zielen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger ab.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2020-2022) [CO2-Tonnen]
Istwert
2.500.000CO2-Tonnen
Zielzustand
2.340.000CO2-Tonnen
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
rechnerische inländische Wertschöpfung (2020-2022) [Mrd. €]
Istwert
2,10Mrd. €
Zielzustand
2,80Mrd. €
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
Ziel 2: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umweltund Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz
Beschreibung des Ziels
Die Förderung betrieblicher (einschließlich kommunaler) Umwelt- und Klimaschutzprojekte (Non-ETS-Sektor) adressiert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Energieeinsparung sowie zum Umstieges auf erneuerbarer Energieträger. Für diese Investitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Förderinstrument, für dessen Förderangebote in den Jahren 2021 und 2022 die Zusicherungsrahmen festgelegt werden. Die damit ausgelösten Investitionen sind für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen 2030 und darüber hinaus zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in diesen Sektoren unabdingbar.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2020-2022) [CO2-Tonnen]
Istwert
3.380.094CO2-Tonnen
Zielzustand
2.850.000CO2-Tonnen
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
rechnerische inländische Wertschöpfung (2020-2022) [Mrd. €]
Istwert
1,79Mrd. €
Zielzustand
1,30Mrd. €
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
Ziel 3: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022
Beschreibung des Ziels
Die Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme soll dazu beitragen, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 sowie aus fossilen Gasheizungen bis 2040 gelingt, die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen soll zur Steigerung der Sanierungsrate in Richtung 3 % beitragen. Die Fortführung dieser Förderungen wird für die Jahre 2023 bis 2025 festgelegt. Die Fördermaßnahmen zielen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger ab.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2023-2025) [CO2-Tonnen]
Istwert
n.v.CO2-Tonnen
Zielzustand
1.500.000CO2-Tonnen
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
rechnerische Schaffung bzw. Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen 2023-2025 [VZÄ]
Istwert
n.v.VZÄ
Zielzustand
14.250VZÄ
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
Ziel 4: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2022 bis 2025 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz
Beschreibung des Ziels
Die Förderung betrieblicher (einschließlich kommunaler) Umwelt- und Klimaschutzprojekte (Non-ETS-Sektor) adressiert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Energieeinsparung sowie zum Umstieges auf erneuerbarer Energieträger. Für diese Investitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Förderinstrument, für dessen Förderangebote in den Jahren 2022 bis 2025 die Zusicherungsrahmen festgelegt werden. Die damit ausgelösten Investitionen sind für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen (2030, Klimaneutralität 2040) zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in diesen Sektoren unabdingbar.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen 2022-2025 [CO2-Tonnen]
Istwert
n.v.CO2-Tonnen
Zielzustand
1.260.000CO2-Tonnen
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
rechnerische Schaffung bzw. Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen 2022-2025 [VZÄ]
Istwert
n.v.VZÄ
Zielzustand
12.000VZÄ
Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die Sanierungsoffensive 2021 und 2022 wird ein Gesamtzusagerahmen in Höhe von 650 Mio. Euro gesetzlich festgelegt. Hievon sollen voraussichtlich rd. 400 Mio. Euro für die Förderung des Austauschs fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie voraussichtlich rd. 250 Mio. Euro für die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden eingesetzt werden. Die Förderungsaktion wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die einschlägigen Investitionen auch in der Bevölkerungsgruppe der einkommensschwachen Haushalte anzustoßen, ist es erforderlich, dieser Bevölkerungsgruppe ergänzend zu den Investitionszuschüssen von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden für die Zwecke in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die im Weg der Länder an die adressierten Haushalte ausgezahlt werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Haftungsrahmen für Energie-Contracting
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Insbesondere private Haushalte verfügen oft nicht über die notwendigen Mittel zur Investition in den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. in eine thermische Gebäudesanierung. Umgekehrt ist für Contractoren, die zur Übernahme der Investitionen in diesem Segment grundsätzlich bereit wären, das Ausfallsrisiko zu hoch, um die Investitionen in diesem Segment zu setzen. Vor diesem Hintergrund soll ein Haftungsrahmen iHv von 50 Mio. Euro (Barwert) eingerichtet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Anhebung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der gesetzliche Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland ist für 2020 mit 90,238 Mio. Euro begrenzt. Dieser soll um 20 Mio. Euro angehoben werden, wobei in diesem Ausmaß biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gefördert werden sollen.
Für die Fortführung der regulären Umweltförderung im Inland in den Jahren 2021 und 2022 ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Zusagerahmen wird mit insgesamt 110,238 Mio. Euro festgelegt, wobei ca. 20 Mio. Euro für biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gewidmet werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Sanierungsoffensive 2022, 2023 bis 2025 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie thermischer Sanierungsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die Sanierungsoffensive 2023 bis 2025 wird ein Gesamtzusagerahmen in Höhe von 1.050 Mio. Euro gesetzlich festgelegt. Das entspricht rein rechnerisch eine jahresmäßige Aufteilung von 350 Millionen Euro. Zusätzlich werden weitere 180 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme sowie 60 Millionen im Jahr 2022 für thermische Sanierungsmaßnahmen im Geschoßwohnbau bereitgestellt. Die Förderungsaktion wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die einschlägigen Investitionen auch in der Bevölkerungsgruppe der einkommensschwachen Haushalte anzustoßen, ist es erforderlich, dieser Bevölkerungsgruppe ergänzend zu den Investitionszuschüssen von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden auf Basis dieser UFG-Novelle für diese Zwecke im Jahr 2022 zusätzlich 40 Millionen Euro sowie in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt 190 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die im Weg der Länder an die adressierten Haushalte ausgezahlt werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Anhebung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2022 bis 2025
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der gesteigerten Nachfrage nach Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland wird der Zusagerahmen für diese Förderschiene auf 150,238 Millionen Euro im Jahre 2022 angehoben und auf diesem Niveau bis 2025 fortgeführt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für die angegebenen Ist-Zahlen wurde keine spezifische Analyse der Mittelflüsse durchgeführt. Diese ist im System der Umweltförderung aufgrund der hohen Stückzahlen kaum durchführbar und auch nicht zielführend, da die einzelnen Mittelflüsse in den einzelnen Jahren wesentlich von den jeweiligen Projektumsetzungen abhängig sind. Von grundlegender Bedeutung ist, dass der jeweils veranschlagte Auszahlungsbedarf aus sämtlichen noch offenen Zusagen für das jeweilige Budgetjahr innerhalb der Budgetgrenzen des jeweiligen Jahres liegt. Diese Vorgabe wurde – wie in den jeweiligen Jahresabschlüssen dokumentiert – eingehalten. Mangels Ist-Wertanalyse wurden daher die Plandaten zum Zwecke dieser Darstellung fiktiv übernommen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.
Als ökonomische Effekte konnten durch die mittels der Förderungen angeregten Investitionen in den Jahren 2020-2022 in der Höhe von 2.630,6 Mio. EUR ein Bruttoproduktionswert von rund 4.794,9 Mio. EUR und eine Wertschöpfung von rund 2.125 Mio. EUR erzielt werden. Darüber hinaus wurden Beschäftigungseffekte in der Höhe von rund 14.551 Arbeitsplätzen bzw. rund 12.778 Vollzeitbeschäftigungen gesichert. Mit einer Million EUR an Investitionen, die im Zuge der Sanierungsoffensive getätigt wurden, sind 4,9 Vollzeitbeschäftigungen (bzw. 5,5 Arbeitsplätze) verbunden. Der Budgeteffekt beläuft sich auf 642 Mio. EUR.
Durch die im Zeitraum 2020-2022 genehmigten Förderungsprojekte konnten Treibhausgas-Emissionen im Ausmaß von insgesamt 1.126.698 Tonnen pro Jahr vermieden werden. Bezogen auf die technische Nutzungsdauer der geförderten Anlagen sind das 19,8 Mio. Tonnen CO₂eq.
Das Ausmaß der Energieeffizienzsteigerung durch die geförderten Projekte beläuft sich auf 1.623,8 GWh/a oder 19,8 TWh über die technische Nutzungsdauer. Das Ausmaß der Nutzung erneuerbarer Energieträger wurde durch die aufgrund der Förderung realisierten Projekte um 2.268,2 GWh/a erhöht, was kumuliert über die technische Nutzungsdauer 48,3 TWh entspricht.
Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.
Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.
Als Förderungsempfänger:innen kommen im Wohnbausegment Haus- oder Wohnungseigentümer:innen sowie Wohnobjektmieter:innen in Frage. Bei der Umweltförderung im Inland Unternehmen. Es liegen keine weiteren Daten zur Aufschlüsselung nach Geschlecht, Altersgruppen, Ausbildung, Beruf, Beschäftigungsverhältnissen, Betreuungspflichten etc. vor, da von einer mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Die Erreichung der Ziele 3 und 4 soll zum nächsten Evaluierungszeitpunkt im Jahr 2026 betrachtet werden.