Vorhaben
Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen Vorarlberg
Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr und deren Finanzierung gemäß § 48 Bundesbahngesetz im Bundesland Vorarlberg
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -68.627
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Qualitätsverbesserung im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Bundesland Vorarlberg
Beschreibung des Ziels
Steigerung der Qualität und Effizienz im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr durch eine Harmonisierung des bisher geführten dualen Bestellsystems und Bestellung eines Gesamtsystems sowie des Einsatzes neuer barrierefreier Fahrzeuge.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mio. Personenkilometer (Pkm) im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Bundesland Vorarlberg [Anzahl]
Istwert
299Anzahl
Zielzustand
300Anzahl
Datenquelle: Datenerhebung bei der ÖBB-PV AG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Harmonisierung des dualen Bestellsystems
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss eines Verkehrsdienstevertrages pro Bundesland und pro Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Rahmen eines Gesamtangebotes) für den Schienenpersonennah- und Regionalverkehr.
Die Verkehrsplanung erfolgt durch die regionalen Gebietskörperschaften gemäß § 12 ÖPNRV-G 1999. Damit können die regionalen Kompetenzen in der Verkehrsplanung weiterhin bestmöglich genutzt werden und führen zu einer besseren Steuerung und Organisation des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs in den Ländern.
Der Bund prüft die Einhaltung der verkehrspolitischer Ziele gemäß des Gesamtverkehrsplans für Österreich.
Die Einführung österreichweit einheitlicher Leistungs- und Qualitätsstandards.
Eine einheitliche Kontrolle der Leistungs- und Qualitätsstandards sowie eine zentrale Durchführung der Überkompensationsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Vergabe und Abwicklung des Verkehrsdienstevertrages (hier im Konkreten: mit der ÖBB-PV AG) erfolgt durch eine zentrale Stelle, die SCHIG mbH, im gemeinsamen Auftrag der Aufgabenträger (Bund und jeweiliges Land), um Doppelgleisigkeiten bzw. parallelem Aufbau von Strukturen zu vermeiden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gegenüber den Planaufwendungen sind in der Ist-Betrachtung folgende Abweichungen eingetreten:
– bis zum Abschluss des Verkehrsdienstevertrages konnten bei den endgültig vereinbarten Kostensätzen noch günstigere Konditionen mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart werden
– die im Verkehrsdienstevertrag vereinbarten Wertsicherungsindizes haben sich gegenüber dem Planszenarium in einigen Fällen anderes entwickelt
– im Jahr 2020 wurden aufgrund der COVID-bedingten Mobilitätseinschränkungen nicht benötigte Leistungen zurückgenommen
– zur Erreichung verkehrs- und klimapolitischer Ziele wurden im Rahmen des Verkehrsdienstevertrages Leistungsausweitungen durchgeführt
– iZm mit der Nichtauslieferung geplanter Fahrzeuge (Talent3) kam es zu Abschlagszahlungen und damit geringeren Kosten
Zwischen Bund und Land wurde im Wesentlichen fixe Finanzierungsanteile vereinbart. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des Landes im Vergleich zu den Planwerten haben sich daher analog zu jenen des Bundes verhalten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.