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Vorhaben

BÜNDELUNG: Abschluss der 2. FWF GV zur FV 2021-2023 gebündelt mit der 1. FWF GV zu Quantum Austria 2021-2023 sowie der FWF FV 2021-2023

BÜNDELUNG: Abschluss der 2. FWF Gestaltungsvereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung (FV) 2021-2023 gebündelt mit der 1. FWF Gestaltungsvereinbarung zu Quantum Austria 2021-2023 sowie der FWF Finanzierungsvereinbarung 2021-2023

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -702.884

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Aufgabe des Wissenschaftsfonds (FWF) besteht gem. § 2 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) in der Förderung der Forschung, die dem Erkenntnisgewinn und der Erweiterung sowie Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse dient und nicht auf Gewinn gerichtet ist.
Im Jahr 2020 wurden € 255,5 Mio. zur Finanzierung von Forschungsprojekten bewilligt. Der größte Teil der FWF-Mittel (mehr als 80%) fließt in die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal. Einschließlich der Stipendienprogramme finanziert der FWF mehr als 4.300 Arbeitsplätze, vor allem Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher.
Der FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Er dient der Weiterentwicklung der Wissenschaften auf hohem internationalen Niveau und leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung, zum Ausbau der wissensbasierten Gesellschaft und damit zur Steigerung von Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich. Die Ziele des Wissenschaftsfonds sind die Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort; die quantitative und qualitative Ausweitung des Forschungspotenzials nach dem Prinzip „Ausbildung durch Forschung“ und die verstärkte Kommunikation sowie der Ausbau von Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft und allen anderen Bereichen des kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Das Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft für die Gesellschaft soll durch systematische Öffentlichkeitsarbeit geschärft werden.
Der FWF ist im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben zur Erstellung eines Dreijahresprogramms gem. § 3 Z 2 lit. a Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) idgF und zu einem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung (FV) gem. § 5 Abs. 1 Z 2 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020 verpflichtet. Laut FV 2021-2023 sind bei entstehenden Veränderungen der Rahmenbedingungen entsprechende Änderungen und Ergänzungen der FV gemäß § 7 Z 11 iVm § 5 Abs 8 FoFinaG vorzunehmen.

Um die Durchführung der Förderinitiative Quantum Austria des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 bis 2026 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) durch den FWF gewährleisten zu können, wird zur FV 2021-2023 eine Gestaltungsvereinbarung zu Quantum Austria 2021-2023 mit dem FWF abgeschlossen.

Mit dieser Initiative sollen die Quantenforschung und -technologien in Österreich, die Wettbewerbsfähigkeit sowie der lnnovationsstandort Österreich gestärkt werden. Das Wissen und die Kompetenzen zur Erforschung, zum Aufbau und zur Nutzung neuer Quantentechnologien und deren Anwendung tragen dazu bei, die Technologiesouveränität Österreichs und Europas zu sichern und starker Partner im Rahmen von Horizon Europe zu sein. Österreich investiert € 107,00 Millionen in den Ausbau dieser strategischen Schlüsseltechnologie. Im nationalen Finanzierungskontext erfolgt die Finanzierung von Quantum Austria zu 100% aus dem Budget des Bundes, wobei die entsprechenden Mittel vom Bund auf Basis der von der EU im Rahmen der EU-RRF bereitgestellten Projektmittel zur Verfügung gestellt werden.

In der nationalen Umsetzung der Förderinitiative Quantum Austria arbeiten die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG und der FWF als Abwicklungs- bzw. Durchführungsstellen eng zusammen, um Forschende und Unternehmen aus allen Bereichen des Wissenschafts- und Innovationssektors bestmöglich zu unterstützen. Die Förderinstrumente der Grundlagenforschung werden vom FWF eingesetzt, die Förderinstrumente der angewandten Forschung von der FFG.

Die indikative Planung des Gesamtbudgets (Fördermittel und Verwaltungskosten) in der Höhe von € 107,00 Mio. für die gesamte Laufzeit 2021-2026 der Förderinitiative Quantum Austria teilt sich wie folgt auf die Agenturen auf:

FWF 2021-2026:
Fördermittel: € 29,97 Mio.
Verwaltungskosten: € 2,25 Mio.
Gesamtbudget: € 32,22 Mio.

FFG 2021-2026:
Fördermittel: € 69,55 Mio.
Verwaltungskosten: € 5,23 Mio.
Gesamtbudget: € 74,78 Mio.

Für die Gestaltungsvereinbarung (FWF) und für den Abwicklungsvertrag (FFG) werden jeweils gesonderte „Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen“ erstellt, um die unterschiedlichen Wirkungsdimensionen abzubilden. Hierbei ist festzuhalten, dass der FWF-Teil von Quantum Austria zur WFA der FV 2021-2023 dazu gebündelt wird, da der FWF im Rahmen von Quantum Austria auf bestehende Förderungsprogramme der FV 2021-2023 zurückgreift. Für die Jahre 2024-2026 stellt Quantum Austria einen integralen Bestandteil der Finanzierungsvereinbarung 2024-2026 dar und wird dementsprechend in der WFA 2024-2026 erfasst. Quantum Austria-relevante Förderungsprogramme und Programmelemente sind: Projekte (Einzelprojekte), Karrieren (ESPRIT & Erwin-Schrödinger-Stipendien) und Kooperationen (1000 Ideen). Da Quantum Austria kein eigenes Programm darstellt, sind die Ziele, Maßnahmen und Indikatoren entsprechend der FV 2021-2023 gültig (Bündelung).

Bündelung 2023

Im Rahmen der 2. GV zur FV 2021-2023 sind Änderungen betreffend Teuerungsausgleich, zusätzliche Mittel (Bewilligungen) für das Programmelement doc.funds.connect sowie die Erweiterung der Quantum Austria-relevanten Förderprogramme erfasst.
Durch die Finanzierung von Gehaltssteigerungen bei laufenden FWF-Projekten im Jahr 2023 erfolgt ausschließlich eine Erhöhung der bereits bewilligten Projektmittel von bestehenden Verträgen, um prekäre Arbeitsverhältnisse oder frühzeitige Beendigungen von Projekten sowie das Aussetzen von Programmausschreibungen zu vermeiden. Es erfolgen dadurch keine Bewilligungen von neuen Projekten.
Um eine Vollfinanzierung von drei Projekten für die dritte Ausschreibungsrunde des erfolgreich etablierten doc.funds.connect-Programmelements gewährleisten zu können, werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Dies ist notwendig, da eine Umschichtung innerhalb des FWF-Globalbudgets aufgrund des limitierten Budgetrahmens unter Berücksichtigung der hohen Einreichzahlen in allen FWF-Programmelementen nicht möglich ist.
Bezugnehmend auf die 1. GV Quantum Austria 2021-2023 werden die für Quantum Austria einzusetzenden Programme um die Exzellenzinitiative und das Programmelement „Clusters of Excellence“ erweitert, wodurch eine Teilfinanzierung des Clusters of Excellence „Quantum Science Austria“ ermöglicht wird. Durch diese Maßnahme kommt es weder zu einer Programmerweiterung im FWF-Portfolio noch zu Mehrkosten. Die vertragliche Vereinbarung zwischen FFG und FWF ermöglicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Projektbewilligungen in Abhängigkeit von der Anzahl der förderwürdigen Projekteinreichungen eine Budgetumschichtung zur bestmöglichen Ausschöpfung der EU-Mittel. Durch diese Flexibilisierung beträgt der für den FWF zur Verfügung stehende Budgetrahmen mit Mai 2023 22,22 Mio. €.
Die in der zweiten Gestaltungsvereinbarung vereinbarten Modifikationen führen zu keinen Anpassungen im Programmportfolio, daher sind die Ziele, Maßnahmen, Wirkungsfolgen und Indikatoren der FV 2021 bis 2023 inklusive erster Gestaltungsvereinbarung weiterhin in der bereits vereinbarten Form gültig. Die WFA wird deshalb gebündelt.
Die Wirkung des FWF kann nur in ihrer Gesamtheit bewertet werden, daher beziehen sich die Indikatoren auf die Gesamttätigkeit des FWF und nicht nur auf den Rechnungskreis BMBWF. Die detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen bezieht sich auf den Rechnungskreis BMBWF.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Grundsätze und Prinzipen der Forschungsförderung des FWF entsprechen zentralen Vorhaben des Regierungsprogramms im Bereich der Forschung und Innovation und des EU-Forschungsprogramms. Durch sein Förderportfolio setzt er wesentliche Zielsetzungen der FTI-Strategie 2030 um. Besonders zu erwähnen ist, dass der FWF die Förderinitiative Quantum Austria des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans des BMF durchführt. Alle relevanten nationalen und europäischen Bestimmungen und Vorgaben im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität sind einzuhalten. Die Mittel werden vom Bund auf Basis der von der EU im Rahmen der EU-RFF bereitgestellte Projektmittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus trägt das Vorhaben zum SDG-Unterziel 9.5 bei („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“) sowie zum Unterziel 5.5 („Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“) und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Hervorzuheben sind auch die Gleichstellungsziele, die im Programmportfolio des FWF Berücksichtigung finden. Der Gleichstellungsplan des FWF, der entlang der EU-Vorgaben (Horizon Europe) formuliert wurde, zielt darauf ab, Diversity- und Genderaspekte in der Forschungsförderung zu berücksichtigen und Barrieren für Chancengleichheit und Teilhabe abzubauen, um eine ausgewogene Beteiligung aller Geschlechter zu ermöglichen.
Exzellenz und Wettbewerb: In einem selektiven, internationalen Peer-Review-Verfahren fördert der FWF ausschließlich jene Forschenden und Ideen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualität im Wettbewerb wegweisend sind.
Unabhängigkeit und Vielfalt: Die gesetzlich verankerte Autonomie des Wissenschaftsfonds FWF gewährleistet seine Unabhängigkeit und die seiner Fördervergabe. Forschende aus allen Wissenschaftsdisziplinen erhalten unabhängig von ihrer akademischen Position Freiraum und Zeit, um neue Erkenntnisse gewinnen zu können.
Transparenz und Fairness: Der FWF setzt auf eine transparente und faire Mittelvergabe. Der Zugang zu seinem Förderangebot ist inklusiv gestaltet und orientiert sich an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Forschenden. Konsequent beugt er Interessenkonflikten vor und wendet in allen Schritten ein Mehraugenprinzip an. Verfahren und Entscheidungsfindung werden nachvollziehbar kommuniziert.
Chancengleichheit und Diversität: Der FWF fördert die Gleichstellung aller Geschlechter in der Spitzenforschung und setzt auf Gender-Mainstreaming in allen Bereichen. Seine Programme zur Karriereentwicklung unterstützen Forschende auf ihren vielfältigen Karrierewegen.
Internationale Kooperation: Erfolgreiche Wissenschaft basiert auf der Gewinnung von Fakten und Erkenntnissen. Die internationale Kooperation, der freie Zugang zu Wissen (Open Science) und die kritische Reflexion bringen komplementäre Expertisen zusammen und machen Wissenschaft vertrauenswürdig. Aus diesem Grund ermöglicht und fördert der Wissenschaftsfonds FWF Kooperationen über nationale Grenzen hinweg.
Integrität und Ethik: Der FWF trägt als Gründungsmitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und international etablierter ethischer Standards bei. Auch seine eigenen Leistungen sowie die Wirksamkeit seiner Förderungen werden regelmäßig unabhängig evaluiert.
Dialog und Kooperation: Im Sinne eines Dialogpartners auf Augenhöhe versteht sich der Wissenschaftsfonds FWF als offene Bühne für den Wissensaustausch. Er schlägt die Brücke zwischen wissenschaftlicher Community, Forschungsinstitutionen, Wirtschaft, Politik, Medien und der Öffentlichkeit. Dadurch belebt der FWF die kritische Diskussion zur Rolle der Wissenschaft in einer aufgeklärten, zukunftsfähigen Gesellschaft.
Nachhaltigkeit: Der Wissenschaftsfonds FWF achtet in allen Bereichen seiner Arbeit auf klimafreundliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Darüber hinaus setzt sich der FWF für Rahmenbedingungen ein, die es Forschenden ermöglichen, Forschungsprojekte nachhaltig und klimaschonend durchzuführen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung der starken wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs durch Förderung von Spitzenforschung

Beschreibung des Ziels

Die Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort, vor allem durch Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw. Teams, aber auch durch Beiträge zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Forschungsstätten und des Wissenschaftssystems in Österreich im internationalen Vergleich ist eine Hauptaufgabe des FWF.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Peer-reviewed, qualitätsgesicherte Publikationen - 2023 [Anzahl]

Istwert

5.296

Anzahl

Zielzustand

6.284

Anzahl

Datenquelle: FWF

Anteil der Projekte mit internationalen Kooperationen – 2023 [%]

Istwert

75

%

Zielzustand

75

%

Datenquelle: FWF

Bewilligungen - 2023 [Mio. EUR]

Istwert

381,5

Mio. EUR

Zielzustand

347,7

Mio. EUR

Datenquelle: FWF

Ziel 2: Qualitative Ausweitung des Forschungspotentials nach dem Prinzip "Ausbildung durch Forschung"

Beschreibung des Ziels

Der Ausbau der personellen Basis an exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Österreich ist eines der dringendsten Anliegen des FWF. Diese zweite, mit dem Ausbildungseffekt verbundene Zielsetzung wird als strategisches Element einer Forschungsförderungsagentur vielfach unterschätzt. Ihr kommt insbesondere eine standortpolitische Dimension zu. Kann Spitzenforschung heute nur mehr im globalen Kontext beurteilt werden, erfüllt die Funktion „Ausbildung durch Forschung“ eine volkswirtschaftliche Zielsetzung, welche für alle Bereiche des Standortes von geradezu existenzieller Bedeutung ist. Die in Forschungsprojekten involvierten Diplomandinnen und Diplomanden, Dissertantinnen und Dissertanten und Postdocs werden nicht nur für den Wissenschaftsbereich ausgebildet und benötigt, sondern sind das intellektuelle Rückgrat für Wirtschaft und Industrie, für Politik und Verwaltung sowie für Kunst, Kultur und Medien.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden - 2023 [Anzahl]

Istwert

2.276

Anzahl

Zielzustand

2.102

Anzahl

Datenquelle: FWF

Finanzierte PostDoc-Mitarbeitende - 2023 [Anzahl]

Istwert

1.795

Anzahl

Zielzustand

1.742

Anzahl

Datenquelle: FWF

Ziel 3: Akzeptanz von Wissenschaft in der Gesellschaft durch systematische Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung des Ziels

Verstärkte Kommunikation und Ausbau der Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft und allen anderen Bereichen des kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wobei insbesondere die Akzeptanz von Wissenschaft durch systematische Öffentlichkeitsarbeit gefestigt werden soll. Zur Förderung der Wissenschaftskommunikation besitzt der FWF eigene Wissenstransferprogramme.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Open-Access-Anteil an von FWF- geförderten, qualitätsgesicherten Publikationen - 2023 [%]

Istwert

84

%

Zielzustand

87

%

Datenquelle: FWF

Ziel 4: Verbesserte Chancengleichheit im österreichischen Wissenschaftssystem

Beschreibung des Ziels

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung ist dem FWF ein besonderes Anliegen. Zur Verfolgung dieses Zieles ist der FWF einerseits bemüht, die Gesamtzahl der in Österreich tätigen Forscherinnen durch eigene Karriereförderungsprogramme für Frauen zu steigern und andererseits den Anteil von Frauen als Gutachterinnen und Projektleiterinnen in den Entscheidungsgremien des FWF zu erhöhen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Differenz in Bewilligungsquote Frauen vs Männer - 2023 [%]

Istwert

1,3

%

Zielzustand

2,0

%

Datenquelle: FWF


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw. Teams

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der FWF fördert Spitzenforschung durch Bewilligung von Forschungsprojekten in folgenden Programmen:

1. Förderung von Einzelprojekten in nicht anwendungsorientierter Forschung: Das Programm „Einzelprojekte“ ist die Basis der Tätigkeit des FWF. Wissenschaftlicher Fortschritt und Innovationen basieren auf den Ideen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; die individuelle wissenschaftliche Arbeit, meist im fokussierten Projektteam, ist die Grundlage für wissenschaftliche und technologische Durchbrüche.

2. Förderung von internationalen Programmen zur Fortsetzung der Internationalisierung der Wissenschaften: Die spezifischen internationalen Programme sind wesentliche Instrumente zur Durchführung integrierter Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnerinnen und Partnern. Den Anforderungen entsprechend beinhaltet diese Programmkategorie unterschiedliche Instrumente, die zur Abwicklung bilateraler bzw. multilateraler Projekte sowie zur internationalen Vernetzung und Anbahnung von Forschungskooperationen bzw. zur Bereitstellung von internationaler Forschungsinfrastruktur dienen.

3. Förderung von Spezialforschungsbereiche: Die SFB sind große Forschungsprojekte aus allen Wissenschaftsdisziplinen. Die Zielsetzung der SFB ist die Schaffung von Forschungsnetzwerken nach internationalem Maßstab durch autonome Schwerpunktbildung an einem, unter bestimmten Bedingungen an mehreren Universitätsstandorten sowie der Aufbau außerordentlich leistungsfähiger, eng vernetzter Forschungseinheiten zur Bearbeitung von in der Regel multi-/ interdisziplinären, langfristig angelegten, aufwendigen Forschungsthemen.

4. Forschungsgruppen: FG schließen eine Lücke in der österreichischen Forschungslandschaft. Das Programm ist kleiner dimensioniert als die Spezialforschungsbereiche und kommt weitgehend ohne den für SFB erforderlichen koordinativen und administrativen Overhead aus. Die Forschungsgruppen bieten aufgrund ihrer Flexibilität hinsichtlich Standort und Größe eine einzigartige Möglichkeit zur Schaffung neuer inhaltlicher Synergien. Somit werden jene Forschungsstandorte und Forschungsbereiche in Österreich unterstützt, für die ein SFB überdimensioniert wäre.

5. Förderung von jungen Spitzenforschern im Rahmen des START-Programms: Das START-Programm bietet jungen Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern die Möglichkeit, auf längere Sicht und finanziell weitgehend abgesichert ihre Forschungsarbeiten zu planen und durchzuführen. Durch den eigenverantwortlichen Aufbau und die Leitung einer Arbeitsgruppe soll die Qualifikation für eine Führungsposition im Wissenschaftssystem erlangt werden.

6. Förderung von Forscherinnen und Forschern im Rahmen des Wittgenstein-Preises: Mit dem Wittgenstein-Preis werden international bereits anerkannte Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher ausgezeichnet, die zum Zeitpunkt der Nominierung nicht älter als 60 Jahre sein dürfen. Mit dem Preis soll den Preisträgerinnen und Preisträgern ein Höchstmaß an Freiheit und Flexibilität bei der Durchführung ihrer Forschungsarbeiten garantiert werden, um eine außergewöhnliche Steigerung ihrer wissenschaftlichen Leistung zu ermöglichen.

7. Innovative Förderungsformate: Beim 1000-Ideen-Programm werden unkonventionelle bzw. noch nicht im Detail überprüfbare Forschungsideen gefördert, die das Potenzial für einen Umbruch in einem Forschungsfeld haben. Das 1000-Ideen-Programm stellt eine „Ramp-up-Förderung“ für Forschungsideen in einem frühen Stadium bereit. Mit dem Förderungsprogramm #ConnectingMinds unterstützt der FWF jene Forschenden, die mit ihrer Forschungsidee in gemischten Teams aktuelle und künftige gesellschaftliche Veränderungsprozesse adressieren und begleiten wollen. Im Fokus stehen dabei insbesondere jene gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, die sich in einem oder in mehreren Themenfeldern der Sustainable Development Goals (SDGs) verorten lassen.

8. Exzellenzinitiative: Mit dem Programm „excellent=austria“ soll herausragende, themenoffene Grundlagenforschung (Ausbau einer wettbewerbsfähigen Forschungskultur) nach höchsten internationalen Standards und mit Freiraum für unkonventionelle Ansätze gefördert werden. Die verstärkte Förderung von Gleichstellung und Diversität und die Schaffung attraktiver Karriereperspektiven für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs sind zentrale Zielsetzungen. Darüber hinaus wird der Ausbau nachhaltiger Kooperation zur Hebung von Synergien (verstärkte Zusammenarbeit zwischen Disziplinen und Institutionen) und der Transfers der Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft angestrebt. excellent=austria umfasst drei Programmelemente: Clusters of Excellence, Emerging Fields und Austria Chairs of Excellence.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung der Ausbildung von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der größte Teil der FWF-Mittel (mehr als 80%) fließt in die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal. Einschließlich der Stipendienprogramme finanziert der FWF mehr als 4.300 Arbeitsplätze; davon sind ein Großteil junge Postdocs am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn und Doktorandinnen und Doktoranden. Damit ist der FWF einer der wichtigsten Finanziers für wissenschaftlichen Nachwuchs. Zur Finanzierung des wissenschaftlichen Nachwuchses fördert der FWF eigene Nachwuchsprogramme:

doc.funds: Dieses Programm fördert den Ausbau einer exzellenten, an internationalen Standards orientierten und strukturierten Doktoratsausbildung an österreichischen Forschungsstätten mit Promotionsrecht. Im Unterschied zu den bisherigen FWF Doktoratskollegs ist diesem Programm eine modifizierte Aufgabenteilung zwischen den Forschungsstätten und dem FWF zugrunde gelegt: Während die Forschungsstätten die Doktoratsprogramme konzipieren und verantworten, obliegt dem FWF die Zusatzfinanzierung für ambitionierte und kohärente Forschungsleistungen sowie die Qualitätssicherung durch ein begleitendes Monitoring und durch Zwischen- und Endevaluierungen.

doc.funds.connect: Zentrale Zielsetzung des Programms Kooperative Doktorate ist die Förderung einer exzellenten wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung von DoktorandInnen zwischen Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und Fachhochschulen. Es zielt dabei auf die Verschränkung wissenschaftlich-theoretischer und praxisbezogener Ausbildung und eine verstärkte Verzahnung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung ab. Es orientiert sich in ihrem Programmdesign am doc.funds-Programm.

Erwin-Schrödinger-Programm: Dieses Programm bietet jungen Postdocs die Möglichkeit der Mitarbeit an führenden ausländischen Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, neue Techniken und Methoden zu erlernen, dadurch ihr Wissen zu vertiefen und in der Folge das erworbene Know-how in Österreich umzusetzen. Für die Gruppe von Forscherinnen und Forscher, die direkt nach dem Doktorat ins Ausland geht, kann sich durch den langen Auslandsaufenthalt der Kontakt zu österreichischen Forschungsstätten so lockern, dass eine Rückkehr zunehmend problematisch wird. Daher wurde seit 01.03.2009 die Möglichkeit eröffnet, gleichzeitig mit dem Ansuchen um den Auslandsaufenthalt eine Rückkehrförderung mit zu beantragen. Diese beinhaltet die Personalkosten in der Höhe eines Senior-Postdoc-Satzes für sechs bis zwölf Monate sowie Reise- und sonstige projektspezifische Kosten.

ESPRIT (Early-Stage-Programm: Research, Innovation, Training): orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen eines zunehmend kompetitiven Wissenschaftsbetriebs und bietet optimierte Rahmenbedingungen, sodass Forschende aller Fachdisziplinen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere ein eigenständiges Forschungsprojekt als Projektleitung durchführen können.

Elise-Richter-Programm: Dieses Programm ist gedacht für hoch qualifizierte Forscherinnen aller Fachdisziplinen, die eine Universitätskarriere anstreben zur Unterstützung in ihrer Karriereentwicklung in Hinblick auf eine Universitätslaufbahn. Nach Abschluss der Förderung soll eine Qualifikationsstufe erreicht sein, die zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt (Habilitation oder gleichwertige Qualifizierung).

START: Hier sollen sich Forschende durch den eigenverantwortlichen Aufbau bzw. Ausbau und Leitung einer Arbeitsgruppe für eine Führungsposition im Wissenschaftssystem (insbesondere als Hochschullehrer/innen im In- oder Ausland) qualifizieren. Damit soll herausragenden Wissenschaftler/inne/n die Durchführung innovativer Forschungsprojekte ermöglicht und sie bei der nachhaltigen Etablierung ihrer Karriere unterstützt werden.

Exzellenzinitiative: Mit dem Programm „excellent=austria“ soll herausragende, themenoffene Grundlagenforschung (Ausbau einer wettbewerbsfähigen Forschungskultur) nach höchsten internationalen Standards und mit Freiraum für unkonventionelle Ansätze gefördert werden. Die verstärkte Förderung von Gleichstellung und Diversität und die Schaffung attraktiver Karriereperspektiven für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs sind zentrale Zielsetzungen. Darüber hinaus wird der Ausbau nachhaltiger Kooperation zur Hebung von Synergien (verstärkte Zusammenarbeit zwischen Disziplinen und Institutionen) und der Transfers der Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft angestrebt. excellent=austria umfasst drei Programmelemente: Clusters of Excellence, Emerging Fields und Austria Chairs of Excellence.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung der Wissenschaftskommunikation durch eigene Wissenstransferprogramme

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zu diesen speziellen Wissenstransferprogrammen gehören Folgende:

PEEK: Bei dem Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste geht es um die Förderung von innovativer Arts-based Research von hoher Qualität, wobei die künstlerische Praxis eine zentrale Rolle bei der Fragestellung spielt. Weitere Programmziele sind die Erhöhung der Forschungskompetenz, der Qualität und des internationalen Rufs österreichischer Arts-based Researchers sowie die Erhöhung des Bewusstseins für Arts-based Research und der potenziellen Anwendung innerhalb der breiteren Öffentlichkeit und innerhalb der wissenschaftlichen und künstlerischen Communities.

Publikationen: Förderung der Veröffentlichung von wissenschaftlichen selbstständigen Publikationen in einer sachadäquaten, sparsamen Form, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Wissenschaftskommunikation: Mit der Etablierung des Programms „Wissenschaftskommunikation“ soll ein Anreiz für FWF-geförderte wissenschaftliche Gruppen bzw. Personen gesetzt werden, sich wesentlich stärker als bisher persönlich wissenschaftskommunikativer Aktivitäten anzunehmen. Pro Einzelprojekt bzw. äquivalenter Finanzierungseinheit sollen im Schnitt € 15.000 für insbesondere partizipativ angelegte Projekte der Wissenschaftskommunikation von Projektleiterinnen und Projektleitern beantragbar sein. Im Vollausbau des Programms soll im Rahmen von zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr die Scientific Community aufgefordert werden, auf Basis des wissenschaftlichen Projekts, das sie bereits vom Wissenschaftsfonds gefördert erhält, Projektideen im Bereich insbesondere der partizipativen Wissenschaftskommunikation zu entwickeln und konkrete Umsetzungspläne als Zusatzantrag in Ergänzung zu laufenden bzw. abgeschlossenen Projekt beim FWF einzureichen. Die Anträge sollen von einer eigens zusammengestellten Fachjury (bestehend aus in- und ausländischen Expertinnen und Experten der Wissenschaftskommunikation) beurteilt und die besten Ideen zur Finanzierung vorgeschlagen werden.

KLIF: Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell eingegrenzte Projekte auf dem Gebiet der klinischen Forschung. Projektanträge können von jedem/jeder in Österreich klinisch tätigen oder mit einer Klinik kooperierende Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit entsprechender Qualifikation, ausreichender Arbeitskapazität und Zugang zur notwendigen Infrastruktur eingereicht werden. An den Ergebnissen der Projekte dürfen keine unmittelbaren kommerziellen Interessen geknüpft sein. Die Studien müssen Patientinnen und Patienten oder gesunde Probandinnen und Probanden involvieren und auf den Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse und Einsichten zur Verbesserung der klinischen Praxis oder der Optimierung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren abzielen.

Mit dem Programmelement Ersatzmethoden für Tierversuche werden innovative und exzellente Projekte auf dem Gebiet der Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden (Forschungsmethoden und Testverfahren) zu Tierversuchen gefördert, die einen wesentlichen Beitrag nach dem „3R-Prinzip“ leisten, Tierversuche vollständig zu ersetzen (replacement), die Anzahl der eingesetzten Tiere zu reduzieren (reduction) oder die Belastung von Tieren zu mindern (refinement).

Mit dem Programmelement Top Citizen Science (TCS) sollen Forschungsaktivitäten gefördert werden, die eine Beteiligung von Bürger/inne/n ermöglichen, wobei – ohne Verlust des Exzellenzanspruchs an die Forschungsarbeit – deren Fähigkeiten, Expertise, Neugier und Teilnahmebereitschaft eingebracht wird. Damit kann eine Erweiterung von Forschungsergebnissen und -erkenntnissen ermöglicht und gleichzeitig eine Brücke zur Gesellschaft geschlagen werden. Finanziert werden inhaltlich und methodisch geeignete Erweiterungsprojekte von bereits geförderten FWF-Projekten, die mittels Citizen-Science-Komponenten ausgebaut werden sollen.

Exzellenzinitiative: Mit dem Programm „excellent=austria“ soll herausragende, themenoffene Grundlagenforschung (Ausbau einer wettbewerbsfähigen Forschungskultur) nach höchsten internationalen Standards und mit Freiraum für unkonventionelle Ansätze gefördert werden. Die verstärkte Förderung von Gleichstellung und Diversität und die Schaffung attraktiver Karriereperspektiven für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs sind zentrale Zielsetzungen. Darüber hinaus wird der Ausbau nachhaltiger Kooperation zur Hebung von Synergien (verstärkte Zusammenarbeit zwischen Disziplinen und Institutionen) und der Transfers der Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft angestrebt. excellent=austria umfasst drei Programmelemente: Clusters of Excellence, Emerging Fields und Austria Chairs of Excellence.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung der Gleichstellung beider Geschlechter ist in der Forschungsförderung ein zentrales Element. Dies geschieht beim FWF durch Förderung von spezifischen Karriereförderprogrammen für Frauen:

ESPRIT (Early-Stage-Programm: Research, Innovation, Training): orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen eines zunehmend kompetitiven Wissenschaftsbetriebs und bietet optimierte Rahmenbedingungen, sodass Forschende aller Fachdisziplinen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere ein eigenständiges Forschungsprojekt als Projektleitung durchführen können. Besonderes Augenmerk legt der FWF dabei auch auf das Ziel der Frauenförderung. Daher wird die Implementierung des neuen Programms durch das „Horizon 2020“-Projekt GRANteD (GRant AllocatioN Disparities from a gender perspective) unter der Leitung von Joanneum Research mit Fokus auf die Themen Chancengleichheit und Gender-Bias im Peer-Review- und Entscheidungsverfahren wissenschaftlich begleitet.

Elise-Richter-Programm: Das Elise-Richter-Programm unterstützt hoch qualifizierte Forscherinnen aller Fachdisziplinen, die eine Universitätskarriere anstreben. Nach Abschluss dieses Senior-Post-Doc-Programmes soll eine Qualifikationsstufe erreicht sein, die zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt.

Außerdem ist der FWF ständig bestrebt, den Frauenanteil in der Wissenschaft und in den eigenen Organisationsstrukturen zu verbessern. 2005 implementierte der FWF die Stabsstelle Gender-Thematik um eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Problemfeld zu ermöglichen. In der eigenen Organisation erreichte der FWF schon 2013 in seinen entscheidungsrelevanten Gremien ein ziemlich ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern. Aufsichtsrat, Delegiertenversammlung und Präsidium haben einen Frauenanteil von an die 50 %, das Kuratorium mit ca. 30 % eine der Zahl der Antragstellerinnen angenäherte Beteiligung von Frauen. In seiner Belegschaft weist der FWF mit 60 % Frauen eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Frauen auf allen Hierarchieebenen (Abteilungsleitungen und Referatsleitungen) aus.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verbesserung der freien Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Publikationen durch Ausweitung der Open-Access Initiativen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den Fragen des Open Access von wissenschaftlichen Publikationen hat der FWF mit der Unterzeichnung der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ im November 2003 eine Vorreiterrolle in Österreich eingenommen. Dies wurde in den letzten Jahren durch Informationsoffensiven und Finanzierungsangebote begleitet. Seit März 2008 sind alle Projektleiterinnen und Projektleiter und Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter verpflichtet, wann immer rechtlich möglich, ihre Publikationen (einschließlich Monografien) durch Open-Access-Medien im Internet frei zugänglich zu machen. Es wird somit die Steigerung der aus FWF-Projekten finanzierten frei zugänglichen wissenschaftlichen Publikationen ermöglicht.

Um den Übergang zu Open Access im wissenschaftlichen Publikationssystem voranzutreiben, unterstützt der FWF mit einem jährlichen Betrag Publikationsmodelle, -plattformen und Initiativen wie z.B. cOAlition S (ist eine Gruppe von Fördergebern, die Plan S entwickelt hat. Das Ziel ist es, den Übergang zu ganzheitlichem und sofortigem Open Access umzusetzen).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-702.884

Tsd. Euro

Plan

-780.665

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

119

Tsd. Euro

Plan

119

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

702.426

Tsd. Euro

Plan

780.207

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

339

Tsd. Euro

Plan

339

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

702.884

Tsd. Euro

Plan

780.665

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-156.840

Tsd. Euro

Plan

-178.214

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

39

Tsd. Euro

Plan

39

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

156.690

Tsd. Euro

Plan

178.064

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

111

Tsd. Euro

Plan

111

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

156.840

Tsd. Euro

Plan

178.214

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-233.986

Tsd. Euro

Plan

-257.846

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

233.833

Tsd. Euro

Plan

257.693

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

113

Tsd. Euro

Plan

113

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

233.986

Tsd. Euro

Plan

257.846

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-312.058

Tsd. Euro

Plan

-344.605

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

311.903

Tsd. Euro

Plan

344.450

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

115

Tsd. Euro

Plan

115

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

312.058

Tsd. Euro

Plan

344.605

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Differenz der tatsächlichen Auszahlungen zu den Planauszahlungen lässt sich wie folgt begründen:
Da beim FWF der Großteil der Projekte als ad personam Projekte geführt wird, sind die Projektleiter bzw. Projektleiterinnen in ihrer Abrufung der Gelder flexibel. Wann und wie viel abgerufen wird, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. in welcher Kuratoriumssitzung die Projekte bewilligt wurden, Projektbeginn, Projektart, Planung der Projektleiter bzw. Projektleiterinnen sowie von außerordentlichen Ereignissen wie z.B. der Corona-Pandemie.
Die Auszahlungen für mehrjährige Projekte erfolgen nach dem tatsächlichen Bedarf. Die gesamte Projektsumme (Bewilligungsbudget) wird nicht im gleichen Jahr der vertraglichen Förderzusage für ein mehrjähriges Forschungsprojekt angewiesen. Die Mittelabrufungen seitens der Projektleiter bzw. Projektleiterinnen lag in den Jahren 2021-2023 unter Berücksichtigung der vertraglichen Mindestliquidität (Finanzierungsvereinbarung 2021-2023) unter Plan. Diese nicht zur Auszahlung gelangten Mittel wurden zur Bedeckung der Zahlungsverpflichtungen für künftige Finanzjahre in der Rücklage angespart.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Im Jahr 2023 hat der FWF die Gehälter von mehr als 4.800 in der Wissenschaft tätigen Personen, vor allem Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, finanziert.
FWF-finanziertes Forschungspersonal 2023:
Gesamt: 4.890, davon Postdocs:1.795, Doktorandinnen und Doktoranden: 2.276

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Wie die Studie „The Contribution of Basic Research Projects Funded by the Austrian Science Fund (FWF) to Economic and Societal Impacts“ (Nov. 2024) belegt, sind die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der FWF-Förderung bereits kurz- bis mittelfristig nachweisbar:
– Öffentliche Mittel, die der FWF ausgibt, fließen innerhalb eines Jahres in den Staatshaushalt zurück
– Hohe wirtschaftliche Rendite: Jeder vom FWF investierte Euro generiert 1,1 Euro an Staatseinnahmen und 2 Euro Bruttoinlandsprodukt.
– Positive Konjunktureffekte: FWF-Investitionen wirken sich belebend auf die österreichische Wirtschaft aus, sowohl kurz- als auch langfristig.
– Die positiven Effekte entstehen durch Gehälter für Forschende, Einnahmen aus Start-ups und verbesserte Produkte in etablierten Unternehmen. Weiters wirkt die FWF Finanzierung in Form von hochwertigen Patenten und Lizenzen, Therapien und Medikamentenentwicklungen, oder auch durch neue Produktionstechnologien.
– Viele in FWF-Projekten ausgebildete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten später in der österreichischen Industrie und tragen so zur Wertschöpfung bei.
Gemäß FoFinaG findet jährlich ein detailliertes Monitoring zu den Wirkungen der FWF-Förderungen im Forschungs- und Technologiebericht statt.
Weiterführende Informationen: Studie „The Contribution of Basic Research Projects Funded by the Austrian Science Fund (FWF) to Economic and Societal Impacts“ sowie Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht

Gesamtbeurteilung

Die Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort wurde zur Gänze erreicht. Dies erfolgte vor allem durch die Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw. Teams und durch Beiträge zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Forschungsstätten und des Wissenschaftssystems in Österreich im internationalen Vergleich.
Der gemeldete Erwartungswert für 2023 liegt unter dem tatsächlichen Wert, da im Jahr 2023 im Rahmen der zweiten Gestaltungsvereinbarung zusätzliche Mittel für die Inflationsanpassung gewährt wurden (> 17 Mio. Euro). Des Weiteren hatte der FWF höhere Rückflüsse sowie höhere Zuwendungen seitens des FZÖ/der NFTE als erwartet.
Das Ziel bei dem Indikator ‚Anzahl peer-reviewed, qualitätsgesicherte Publikationen‘ konnte überwiegend erreicht werden. Dies lag vor allem an den längerfristigen Auswirkungen der Förderungsdelle in den Jahren 2015–2016, da ein Großteil der Publikationen oft erst lange nach Projektende erscheint, und an der DORA Declaration sowie der CoARA-Empfehlung des FWF, Publikationen eher an ihrer Qualität als an ihrer Quantität zu messen.
Der Ausbau von Humanressourcen durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wurde insbesondere durch die Finanzierung von Doktorandinnen, Doktoranden und PostDocs erreicht. Die entsprechenden Werte konnten gesteigert werden, sodass das Ziel überplanmäßig erreicht wurde.
Der Istwert beim Indikator ‚Open-Access-Anteil an von FWF geförderten, qualitätsgesicherten Publikationen‘ fiel etwas geringer als der Zielwert aus, da es seit 2021 eine engere, mit der cOAlition S abgestimmte Definition von Open Access gibt. Diese strengeren Kriterien führten dazu, dass einige Publikationen, die zuvor als Open Access galten, unter der neuen Definition möglicherweise nicht mehr als solche klassifiziert wurden. Die Anpassung der Definition zielt darauf ab, einen umfassenderen und unmittelbareren Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gewährleisten, was langfristig die Qualität und Reichweite der Forschung verbessern soll.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung ist dem FWF ein besonderes Anliegen. Bestehende und geplante Maßnahmen der Stabsstelle für Chancengleichheit in der Forschungsförderung entlang der FWF-Prozesse sind im aktuellen Gleichstellungsplan 2023-2024 transparent nachvollziehbar. Darüber hinaus inkludieren Programme wie ESPRIT und ASTRA spezifische Frauenfördermaßnahmen wie Genderbudgeting, Tenure-Pakete, Coaching- und Netzwerkmaßnahmen sowie Kinderpauschalen, um exzellente Frauen in der Wissenschaft zu fördern.
Es ist gelungen, ein ausgeglichenes Verhältnis in der Bewilligungsquote zwischen Frauen und Männern herzustellen. Der FWF hatte als Zielwert +/- 2,0 % definiert; der Ist-Wert beträgt +1,3 %. Somit kann das Ergebnis als ‚zur Gänze erreicht‘ eingestuft werden.
Gemäß § 8 Abs. 1 FoFinaG findet sich seit 2020 im Österreichischen Forschungs- und Technologiebericht (FTB) jährlich ein sehr ausführliches Monitoring zu den Wirkungen der zentralen Akteure des österreichischen Forschungs- und Forschungsförderungssystems und somit auch zum FWF. Dieses Monitoring wird öffentlich publiziert und im Nationalrat laut FOG berichtet.


Verbesserungspotentiale

Die zentralen Einrichtungen der Forschung und Forschungsförderung gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) zeichnen sich dadurch aus, dass Qualitätssicherung, Evaluierung und Peer Review durchgängig gesetzlich oder durch Satzung und Geschäftsordnung vorgesehen sind. D.h. die Steuerung der Einrichtung bzw. die Vergabe von Forschungsmitteln erfolgt nach internationalen Standards, wirkungsorientiert und nach strengen Qualitätskriterien. Die Entwicklung von Maßnahmen und deren Überprüfung erfolgt bei allen Einrichtungen auf der Ebene von Personen, Forschungsgruppen, Abteilungen, Fachbereichen und ganzen Einrichtungen. Die WFA bildet einen Teil dieser Qualitätssicherung sehr gut ab, weshalb der WFA-Prozess derzeit und auch voraussichtlich auch in Zukunft sehr gut funktioniert. Es darf darüber hinaus auf die vertiefenden Bestimmungen des FoFinaG im § 8 zu Monitoring und Evaluierung hingewiesen werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen