Vorhaben
AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019
Bundesgesetz mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.086
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Rechtsbereinigung im Abfallrecht
Beschreibung des Ziels
Vereinfachung im Berufs- und Anlagenrecht und Reduzierung von AWG-Verfahren.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
3%
Datenquelle: BMK
Ziel 2: Ressourcenschonung und Verringerung der Umweltbelastung
Beschreibung des Ziels
Verbot von Kunststofftragetaschen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der in Verkehr gesetzten Kunststofftragetaschen [Mio.]
Istwert
233,0Mio.
Zielzustand
233,0Mio.
Datenquelle: BMK
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Entfall des Stellvertreters des Abfallbeauftragten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit müssen Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern neben einen Abfallbeauftragten auch einen Stellvertreter für den Abfallbeauftragten bestellen. Diese müssen genauso fachlich qualifiziert sein, wie der Abfallbeauftragte.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht:
– Erweiterung der Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
– Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle
– Ausweitung des Nachsichtsrechts
– Ausweitung der Berechtigung in Bezug auf die händische Entnahme von aus Elektroaltgeräten problemlos zu entfernenden Batterien
– Zuständigkeitsübergang bei der Gleichwertigkeitsprüfung von Erlaubnissen auf die BMNT
– Ausweitung der Berechtigung erlaubnisfreier Rücknehmer auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erleichterungen im Anlagenrecht
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Entfall der abfallrechtlichen Genehmigungspflicht nach AWG 2002 bei bestimmten Anlagen;
– Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung durch Verordnung
– Einführung einer Definition für Lager
– Möglichkeit der Vorbereitung zur Wiederverwendung in Altstoffsammelzentren
– Anzeigepflicht aller emissionsneutraler Änderungen
– Einschränkungen bei zugezogenen Nachbarn
– Übergangsbestimmung für falsch genehmigte Behandlungsanlagen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister, Automatisches Erlöschen der Berechtigung bei Nichtmeldung der Abfallbilanz bzw. Leermeldung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Erleichterung der Antragstellung für eine Erlaubnis zur Sammlung bzw. Behandlung von Abfällen bzw. für eine Genehmigung einer Behandlungsanlage durch Verwendung von Abfallartenpools
– Einführung eines vollelektronischen Begleitscheins mit Informationsaustausch zwischen den am Begleitscheinverfahren beteiligten Personen
– Bescheidregister- Upload von Bescheiden
– Vertrauensschutz bei Eintragungen im EDM
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der derzeit bestehende Verbrauch an Kunststofftragetaschen führt zu einer ineffizienten Ressourcennutzung. Wenn keine Maßnahmen getroffen werden, ist mit einem weiteren Anstieg des Verbrauchs zu rechnen. Das achtlose Wegwerfen von Kunststofftragetaschen führt europaweit zu Umweltbelastungen und verschärft das weitverbreitete Problem der Ansammlung von Abfällen in Gewässern, die weltweit die aquatischen Ökosysteme bedrohen.
Es soll daher ein generelles Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen verhängt werden, das für alle Branchen gelten soll.
Von diesem Verbot soll es nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen geben, etwa für sehr leichte Tragetaschen, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
Dieses Inverkehrsetzungsverbot soll mit Anfang 2020 gelten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung wurden die oben dargestellten Mehrkosten für den Bund durch die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung von den Ländern zum Bund und durch IT-Arbeiten in Zusammenhang mit dem Erlöschen der Berechtigungen (Meldestatistik in eBilanzen) berechnet. Die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung ist erfolgt. IT-Arbeiten wurden durchgeführt.
Die Einsparungen bei den Ländern wurde durch die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung und durch die Nichtdurchführung von Verfahren berechnet. Die Verschiebung ist erfolgt und die Verfahren wurden durch die Festlegung von Ausnahmen nicht durchgeführt. Die Einsparungen sind daher erfolgt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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