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Vorhaben

Abruf von elektrischer Energie in den Jahren 2022-2024 für Dienststellen des BM.I

Abruf von elektrischer Energie in den Jahren 2022 - 2024 für Dienststellen des BM.I

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -51.539

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Problemdefinition

Gemäß § 1 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs GmbH. (BB-GmbH-Gesetz), zu beschaffen sind, BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II Nr. 312/2002, fällt Energie und Strom in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG).

Der derzeitige Vertrag der BBG endet mit 31.12.2021, weshalb die BBG die Bedarfserhebung für elektrische Energie für die Jahre 2022 bis 2024 an das BM.I zur Vorbereitung einer bundesweiten Ausschreibung übermittelt hat.

Es wird somit seitens des BM.I beabsichtigt, dass entsprechende Datenmaterial an die BBG zu übermitteln, sodass von dieser der Bedarf bei der beabsichtigten Neuausschreibung der elektrischen Energieversorgung für die Jahre 2022 bis 2024 berücksichtigt werden kann und in weiterer Folge, dass BM.I dadurch seine elektrische Energieversorgung in diesen Jahren sicherstellen kann.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung der Dienststellen des BM.I in den Jahren 2022 bis 2024

Beschreibung des Ziels

Das BM.I beabsichtigt durch die Weiterleitung seines Bedarfes an die BBG, die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen für die Jahre 2022 bis 2024 sicherzustellen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschluss eines Rahmenvertrages

Ausgangszustand 2020:

Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I ist mit dem aktuellen Vertrag bis 31.12.2021 gesichert.

Zielzustand 2024:

Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I ist durch den neuen Vertrag ab dem 1.1.2022 bis 31.12.2024 sichergestellt.

Istzustand 2024:

Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I wurde durch den neuen Vertrag ab dem 1.1.2022 bis 31.12.2024 sichergestellt.

Datenquelle:
Aufzeichnungen BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Übermittlung des entsprechenden Datenmaterials an die Bundesbeschaffungs GmbH. um die elektrische Energieversorgung für die Jahre 2012 - 2024 sicherzustellen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nach erfolgreich durchgeführter Ausschreibung erfolgt seitens der BBG zeitgerecht eine Information an das BM.I, worin über den aktuellen Energielieferanten im Bereich der elektrischen Energieversorgung in den Jahren 2022 bis 2024 im Sinne des BBG Rahmenvertrages informiert wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-51.539

Tsd. Euro

Plan

-25.477

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

51.539

Tsd. Euro

Plan

25.477

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

51.539

Tsd. Euro

Plan

25.477

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.849

Tsd. Euro

Plan

-8.295

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

12.849

Tsd. Euro

Plan

8.295

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.849

Tsd. Euro

Plan

8.295

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die letzten zwei bis drei Jahre haben Volatilitäten an den Börsen aufgezeigt, die vorher nicht einschätzbar waren. Zusätzlich machten sich politische und wirtschaftliche Einflussfaktoren bemerkbar. Grundsätzlich befinden sich die Energiepreise in den letzten Jahren auf hohem Niveau.

Mit 16.6.2020 wurde in der 3. GS Konferenz der Bezug von Umweltzeichenzertifizierten Ökostrom (UZ 46) von den Generalsekretär*innen einstimmig befürwortet, wie im Koalitionsabkommen und Regierungsprogramm auf Seite 106 festgelegt wurde.

Die Bundesregierung verfolgte im Regierungsprogramm 2020 – 2024 die Ziele, dass die Bundesministerien im Sinne der Verantwortung für die Zukunft und der Vorbildwirkung an einer klimaneutralen Verwaltung arbeiten und ab dem Jahr 2021 zu 100 % Strom beziehen, der mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist (UZ 46), und dass der Stromverbrauch in Österreich bis zum Jahr 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird.
Ab 2022 wurde durch die BBG UZ 46 in den Ausschreibungen berücksichtigt.

Die Mehrkosten ergeben sich aufgrund der Volatilität auf den Energiemärkten, als auch aufgrund des Bezugs von UZ46.

Bei der Gegenüberstellung der Preise 2021 und 2022-2024 sind die Erhöhungen deutlich ersichtlich. Der Energiepreis war bis 2024 ein unveränderbarer Preis für ein Lieferjahr.
Weiters sind die Netzgebühren und gesetzl. Abgaben in dem angeführten Energiepreis nicht enthalten.

Gesamtbeurteilung

Gemäß § 1 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs GmbH. (BB-GmbH-Gesetz), zu beschaffen sind, BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II Nr. 312/2002, fällt Energie und Strom in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG).

Seitens BM.I wurde eine Bedarfserhebung für elektrische Energie für die Jahre 2022 bis 2024 zur Vorbereitung einer bundesweiten Ausschreibung durchgeführt. Das entsprechende Datenmaterial wurde an die BBG übermittelt, wodurch eine Neuausschreibung der elektrischen Energieversorgung für die Jahre 2022 bis 2024 vorgenommen werden konnte. In allen bisherigen Ausschreibungen für elektrische Energie wurden im Verhandlungsverfahren noch keine Energiepreise fixiert, sondern in mehreren Tranchen bis kurz vor Lieferbeginn beschafft.

Die Bundesregierung verfolgte im Regierungsprogramm 2020 – 2024 die Ziele, dass die Bundesministerien im Sinne der Verantwortung für die Zukunft und der Vorbildwirkung an einer klimaneutralen Verwaltung arbeiten und ab dem Jahr 2021 zu 100 % Strom beziehen, der mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist (UZ 46), und dass der Stromverbrauch in Österreich bis zum Jahr 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird.
Ab 2022 wurde durch die BBG UZ 46 in den Ausschreibungen berücksichtigt.

Die letzten zwei bis drei Jahre haben Volatilitäten an den Börsen aufgezeigt, die vorher nicht einschätzbar waren. Zusätzlich machten sich politische und wirtschaftliche Einflussfaktoren bemerkbar. Grundsätzlich befinden sich die Energiepreise in den letzten Jahren auf hohem Niveau.

Die Mehrkosten ergeben sich aufgrund der Volatilität auf den Energiemärkten, als auch aufgrund des Bezugs von UZ46.

Bei der Gegenüberstellung der Preise 2021 und 2022-2024 sind die Erhöhungen deutlich ersichtlich. Der Energiepreis war bis 2024 ein unveränderbarer Preis für ein Lieferjahr.

Betreffend Controlling kann angemerkt werden, dass es unterschiedliche Arten der Abrechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gibt:

Standardlastprofile SLP- Anlagen (zumeist weniger als 100.000 kWh/a):
Stromanlagen mit diesem Profil erhalten bis zu 4 Teilbetragsvorschreibungen (jeweils 3 Monate) und 1 x im Jahr eine Jahresabrechnung mit Nachforderungen oder Guthaben, wie ganz normale Haushaltskunden.
Bei Anlagen mit ganz geringen Verbräuchen mit Teilbezahlungsvorschreibungen unter 100 € (netto) werden diese TZB grundsätzlich nicht versandt, d.h. diese Anlagen bleiben teilbetragsfrei und erhalten somit nur Jahresabrechnungen.
Die jährlichen Ablesungen werden durch den Netzbetreiber festgesetzt und können bei allen Anlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden. Diese Ablesezeitpunkte sind nicht abänderbar.

Lastprofilgemessene Anlagen:
LPZ Anlagen sind Großanlagen bei denen der exakte monatliche Verbrauch mit Smartmetern fernausgelesen wird. Für die monatlich tatsächlich verbrauchten kWh werden monatliche E-Rechnungen übermittelt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.