Vorhaben
BÜNDELUNG: VO Verlustersatz II gebündelt mit Novelle der VO Verlustersatz II
BÜNDELUNG - Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) [Verlustersatz II] gebündelt mit Novelle der VO Verlustersatz II
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -542.136
Vorhabensart: Verordnung
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von heimischen Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie erhebliche Verluste erlitten haben
Beschreibung des Ziels
Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Rückkehr zum Vor-Covid-Wachstumspfad
Ausgangszustand 2021:
Massiver Konjunktureinbruch infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2. Rückgang des realen BIP 2020: 6,3 %
Zielzustand 2024:
Schließung der konjunkturellen Lücke zum gesamtwirtschaftlichen Wachstumspfad vor der COVID-19-Krise (2019) bis 2024. Evaluierung über Mittelfristige Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Juli 2021.
Istzustand 2024:
Erwarteter Wachstumspfad WIFO Mittelfristprognose vom Juli 2021 (Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in % zum Vorjahr, 2020 bis 2024): –6,3; +4,0; +5,0; +1,8; +1,8; realisierter Wachstumspfad aus der WIFO Konjunkturprognose vom Oktober 2024 (Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in % zum Vorjahr, 2020 bis 2023, Wert 2024 ist Prognose): –6,3; +4,8; +5,3; –1,0; –0,6; Niveau reales Bruttoinlandsprodukt 2024 aus Vor-Covid-Perspektive (WIFO Mittelfristprognose, Jänner 2020): rund EUR 400 Mrd., zu erwartendes Niveau reales Bruttoinlandsproduktes 2024 (WIFO Konjunkturprognose, Oktober 2024): rund EUR 380 Mrd. Damit wurde der Zielzustand des Meilensteins insgesamt nicht erreicht.
Datenquelle:
WIFO Konjunkturprognose Oktober 2024
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlustersatz II
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG).
Zur Antragstellung berechtigt sind Unternehmen, die im jeweiligen Betrachtungszeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 50% erleiden. Der Verlustersatz deckt 70% (Klein- und Kleinstunternehmen: 90%) des erlittenen Verlusts im jeweiligen Betrachtungszeitraum ab. Der Verlustersatz pro Unternehmen ist mit max. EUR 10 Mio. begrenzt, wobei bereits genehmigte Verlustersätze für Betrachtungsperioden im Zeitraum 16.9.2020 bis 30.6.2021 zu berücksichtigen sind.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
BÜNDELUNG NOVELLE: Erhöhung Beihilfe von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erhöhung der maximalen individuellen Beihilfe pro Unternehmen von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio.:
Der Verlustersatz pro Unternehmen war mit max. EUR 10 Mio. begrenzt, diese Höchstgrenze wird in Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben auf EUR 12 Mio. erhöht
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zu Personalaufwand und Betrieblicher Sachaufwand:
Anfallende Tätigkeiten wurden vom bestehenden Personal übernommen.
Gegenüber geplanten 31,5 VBÄ (davon 9 A/1 bzw. v1 und 22,5 A/2 bzw. v2) bzw. Gesamtaufwendungen von rd. EUR 3,3 Mio. für das Jahr 2021 fielen mit 1,5 VBÄ (A/1 bzw. v1) und Gesamtaufwendungen von rd. EUR 0,2 Mio. geringere Aufwendungen an.
Demgegenüber fielen für das Jahr 2022 mit 66,5 VBÄ (davon 17,5 A/1 bzw. v1 und 49 A/2 bzw. v2) bzw. Gesamtaufwendungen von rd. EUR 7 Mio. annähernd doppelt so hohe Aufwendungen wie geplant (33,5 VBÄ) an.
Für das Jahr 2023 fielen mit rd. 73 VBÄ (davon 18 A/1 bzw. v1 und rd. 55 A/2 bzw. v2) bzw. Gesamtaufwendungen von rd. EUR 8,5 Mio. höhere Aufwendungen als geplant (4 VBÄ) an.
Es fielen insgesamt mehr (ex-ante) Prüfungen in den Finanzämtern an als geschätzt und zeitlich verschoben (sowohl in den Jahren 2022 und 2023 jeweils mehr als für 2021 und 2022 zusammen geschätzt, in geringem Ausmaß auch noch im Jahr 2024) und insgesamt weniger (ex-post) Prüfungen als geschätzt, ebenso zeitlich verschoben (von 2023 auf 2024 steigend).
Die IST-Werte 2024 umfassen ausschließlich die Monate Jänner bis Juli 2024, da mit 31. Juli 2024 der 4b. Abschnitt des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes außer Kraft trat und zuvor der COFAG obliegende Aufgaben ab 1. August 2024 vom Bund wahrzunehmen waren (beim Ausweis der VBÄ 2024 wurden Jahreswerte angesetzt, für 7 Monate wurden somit 7/12-tel von 210 Leistungstagen p. a. angesetzt). Gegenüber geplanten 4 VBÄ (davon 1 A/1 bzw. v1 und 3 A/2 bzw. v2), waren nur 3,1 VBÄ notwendig.
Zu Werkleistungen/IT-Aufwand:
Zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung waren wesentliche Informationen, die für die Abschätzung der IT-Aufwendungen betreffend Konzeption, Umsetzung und Betrieb notwendig waren, nicht verfügbar, sodass es in den Jahren 2021 und 2022 zu geringeren Aufwendungen als ursprünglich abgeschätzt gekommen ist, im Jahr 2023 zu geringfügig höheren Aufwendungen.
Zu Transferaufwand:
Die EUR 526 Mio. stellen den gesamten Transferaufwand zum gesamten Verlustersatz (Verlustersatz I und II) im Jahr 2021 dar. Von der COFAG wurde zum Jahreswechsel im Dezember 2020 für den Verlustersatz eine Transferziehung in Höhe von EUR 250 Mio. für einen Aufbau zu einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Beihilfenempfänger im Jahr 2021 vorgenommen.
Insgesamt wurden von der COFAG im Jahr 2021 EUR 7,868 Mrd. für alle Hilfsinstrumente aus Fixkostenzuschuss I, Fixkostenzuschuss 800.000, Lockdown-Umsatzersatz, Ausfallsbonus und Verlustersatz gezogen. Seitens der COFAG erfolgten an das Bundesministerium für Finanzen in Summe zwei Rückzahlungen aus den Ziehungen des Lockdown-Umsatzersatzes in Höhe von EUR 205 Mio.
Die Ziehungen der Bundesmittel, die seitens der COFAG abgerufen wurden, erfolgten im Einklang mit den entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen stets für einzelne Beihilfeninstrumente ohne hier jedoch eine zeitliche Unterscheidung hinsichtlich möglicher Verlängerungen anzugeben (Verlustersatz I, II).
Im BFG 2020 wurden die COVID-19-Auszahlungen nicht gesondert budgetiert, sondern der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet und mit EUR 20,0 Mrd. dotiert. Zusätzlich wurde eine Überschreitungsermächtigung iHv. EUR 8,0 Mrd. festgelegt.
Im BFG 2021 waren insgesamt Mittel iHv. EUR 5,4 Mrd. für Überweisungen an die COFAG vorgesehen (davon EUR 4,0 Mrd. explizit für Zuschüsse, jedoch konnten auch nicht benötigte Mittel für Garantiezahlungen zur budgetären Bedeckung für Zuschüsse herangezogen werden). Hinzu kam eine Ermächtigung für COFAG-Zuschüsse iHv. EUR 4,0 Mrd.
Im BFG 2022 waren insgesamt Mittel iHv. EUR 1,6 Mrd. für Überweisungen an die COFAG vorgesehen (davon EUR 1,1 Mrd. explizit für Zuschüsse, jedoch konnten auch nicht benötigte Mittel für Garantiezahlungen zur budgetären Bedeckung für Zuschüsse herangezogen werden). Hinzu kam eine Ermächtigung für unvorhersehbare Auszahlungen im Zusammenhang mit COVID-19 iHv. EUR 5,0 Mrd. (davon EUR 2,25 Mrd. innerhalb der Rubrik 4).
Im BFG 2023 waren insgesamt Mittel iHv. EUR 1,1 Mrd. für Überweisungen an die COFAG vorgesehen (davon EUR 0,8 Mrd. explizit für Zuschüsse, jedoch konnten auch nicht benötigte Mittel für Garantiezahlungen zur budgetären Bedeckung für Zuschüsse herangezogen werden). Hinzu kam eine Ermächtigung für COVID-19-bedingte Mehrauszahlungen iHv. EUR 2,5 Mrd.
Im BFG 2024 waren insgesamt Mittel iHv. EUR 0,6 Mrd. für Überweisungen an die COFAG vorgesehen (davon EUR 0,45 Mrd. explizit für Zuschüsse, jedoch konnten auch nicht benötigte Mittel für Garantiezahlungen zur budgetären Bedeckung für Zuschüsse herangezogen werden).
Bei der Erstellung zur gegenständlichen WFA wurden die gesamten budgetären Auswirkungen des Verlustersatzes II von bis zu EUR 300 Mio. für den Zeitraum 2. Halbjahr 2021 bis 1. Halbjahr 2022 geschätzt. Für die Bündelung der Novelle wurde durch eine Erhöhung des Rahmens von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio. pro Antragsteller eine Überschreitung der veranschlagten EUR 300 Mio. nicht erwartet. Der Schätzwert der WFA entstand durch eine gemeinsame auch auf Unsicherheiten beruhende Schätzung der COFAG und des BMF, somit relativ fundiert. Die abrufende und die auszahlende Stelle prognostizierten diese Werte.
Die im Dezember 2021 von der COFAG abgerufene Ziehung für den Verlustersatz in Höhe von EUR 131 Mio. erfolgte für einen Aufbau zu einer Liquiditätsreserve zum Jahreswechsel und die Auszahlung der Beihilfenempfänger erfolgte erst zum Beginn des Jahres 2022.
Im Jahr 2021 wurden von der COFAG für das Produkt Verlustersatz I EUR 647,6 Mio. und Verlustersatz II EUR 2,3 Mio., somit insgesamt rund EUR 650 Mio. ausgezahlt.
Von der COFAG wurden für das Produkt Verlustersatz II im Jahr 2022 EUR 127,3 Mio., im Jahr 2023 EUR 202,3 Mio. und im Jahr 2024 (bis 31.07.2024) EUR 22,5 Mio. ausgezahlt. Somit wurden von der COFAG im Zeitraum 2021 – 31.07.2024 für das Produkt Verlustersatz II EUR rd. 354,5 Mio. ausgezahlt.
Insgesamt wurden von der COFAG im Zeitraum 2021 bis 31.07.2024 für die Produkte Verlustersatz I, II und III EUR 2,128 Mrd. ausgezahlt.
Die Transferleistungen für 2022 und die Folgejahre werden in der Evaluierung zur WFA VO Verlustersatz III gebündelt mit Novellen zur VO über die Gewährung eines Fixkostenzuschusses, VO über die Gewährung eines FKZ 800.000, VO über die Gewährung eines Verlustersatzes, VO Verlustersatz II, VO Verlustersatz III und VO Ausfallsbonus III dargestellt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Wachstumserwartungen aus 2021 konnten für 2021/22 übertroffen werden, aufgrund neuer negativer externer Effekte (etwa der Russland Aggression gegenüber der Ukraine) ging jedoch die reale Wirtschaftsleistung in Österreich 2023/24 zurück. Im Gesamtergebnis wird das vor Covid für 2024 erwartete Bruttoinlandsprodukt-Niveau knapp nicht erreicht werden (EUR 400 Mrd. versus EUR 380 Mrd.).
Eine WIFO Studie aus 2023 hat die Zusammenhänge zwischen den während der COVID-19-Pandemie zur Stützung der heimischen Unternehmen gesetzten wirtschaftspolitischen Maßnahmen und der nachfolgenden wirtschaftlichen Entwicklung analysiert:
Aus den angestellten Schätzungen ergab sich ein robuster Zusammenhang zwischen dem Umfang der diskretionären fiskalischen Maßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise und der Stärke der darauffolgenden wirtschaftlichen Erholung. Die auf Basis von Jahresdaten angestellten Schätzungen ergaben einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um real 0,7 % – 1,0 % bereits im Folgejahr bei einer Erhöhung des strukturellen Budgetsaldos um einen Prozentpunkt (gemessen am Bruttoinlandsprodukt).
In Österreich ging mit der Ausweitung des konjunkturbereinigten Budgetdefizits im Jahr 2020 ein positiver Beschäftigungseffekt von 92.800 Personen im Jahr 2021 einher.
In der WFA wurde die Zahl der Antragssteller in der Verlängerungsphase mit rund 400 geschätzt. Laut COVID-19-Berichterstattung zum Stand 31.07.2024 beträgt die Anzahl der aktiven Antragsteller zum Verlustersatz Verlängerung 9.416 (die Anzahl der aktiven Antragsteller inkludiert keine zurückgezogenen oder abgelehnten Anträge).
Gemäß Kreditschutzverband gingen die Insolvenzfälle 2020/21 auf einen das Vorkrisenniveau (das sind rund 5000 pro Jahr) unterschreitenden Wert von rund 3000 zurück. In Folge (2022/23 und bislang 2024) waren wieder Anstiege in Richtung bzw. über das Vor-Covid-Niveau zu beobachten.
Eine WIFO Studie aus 2023 hat die Zusammenhänge zwischen den während der COVID-19-Pandemie zur Stützung der heimischen Unternehmen gesetzten wirtschaftspolitischen Maßnahmen und der nachfolgenden wirtschaftlichen Entwicklung analysiert:
Die Ergebnisse zeigen, dass ohne die COVID-19-Hilfsmaßnahmen Ende 2020 22.800 Unternehmen zusätzlich illiquid geworden wären, bis Ende 2021 wäre die Zahl auf 37.400 angestiegen. Dies entspräche rund 6,5 % (Ende 2020) bzw. 10,6 % (Ende 2021) der Gesamtzahl der heimischen Unternehmen. Damit wären bis Ende 2020 potentielle zusätzliche Verluste an Arbeitsplätzen im Ausmaß von 131.700 Personen eingetreten; bis Ende 2021 wäre der Beschäftigungsverlust weiter auf 203.100 Personen angewachsen, dies würde 4,4 % (2020) bzw. 6,8 % (2021) der Beschäftigten zum Vergleichsjahr 2019 entsprechen. Diese Werte bilden allerdings nur die, durch die Unterstützung potentiell illiquider Unternehmen, verhinderten Arbeitsplatzverluste ab. Weitere Beschäftigte wären auch in den nicht unmittelbar durch Illiquidität gefährdeten Unternehmen freigesetzt worden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.