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Vorhaben

BÜNDELUNG: Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz nachträglich gebündelt mit: Nebenleistungsverordnung und pd-Nebenleistungsverordnung

BÜNDELUNG - Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (SchDigiG) beschlossen wird nachträglich gebündelt mit Nebenleistungsverordnung und pd-Nebenleistungsverordnung

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -192.737

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Internationale Befunde und wissenschaftliche Evidenzen zeigen, dass innovative didaktische Lehr- und Lernformate sowie E-Learning in den österreichischen Schulen nicht systematisch und flächendeckend implementiert sind und im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich eingesetzt werden. Der Erwerb fachbezogener und sozialer Kompetenzen sowie der Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken und Kompetenzen im Recherchieren von Informationen werden als Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen durch den Einsatz mobiler Endgeräte ebenso gestärkt. Die Umstellung des Schulbetriebes auf ortsungebundenen Unterricht hat einige Schwachstellen des IT-gestützten Unterrichts aufgezeigt. Dies sind im Wesentlichen die hohe Zahl an im Einsatz befindlichen Anwendungen, insbesondere bei Lern- und Arbeitsplattformen, die stark unterschiedlichen technischen Standards und Niveaus der von Schülerinnen und Schülern genutzten Geräte und die, oftmals auch vom sozioökonomischen Status abhängigen, hohen Unterschiede in Verfügbarkeit und Qualität der genutzten digitalen Endgeräte.

Bündelung (pd-)Nebenleistungsverordnung:
Mit dem SchDigiG wurden die pädagogischen, didaktischen und technischen Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht geschaffen. Zur Sicherung von Funktionalität und Sicherheit der Geräte soll der Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen durch ein Mobile Device Management (MDM) vorgesehen werden (§ 6 Abs. 1 Z 1 SchDigiG). Damit ist auch ein entsprechend steigender Betreuungsaufwand in pädagogisch-fachlicher Hinsicht für die involvierten Lehrpersonen verbunden.
Es besteht derzeit jedoch keine generelle Regelung inwieweit die Wahrnehmung von Tätigkeiten im MDM der Unterrichtserteilung gleichzuhalten sind. Um die Herausforderungen an den Schulstandorten effizient bewältigen zu können, ist ein MDM erforderlich, dessen Betreuung zusätzliche Ressourcen erforderlich macht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der 8 Punkte-Plan „Digitale Schule“ ist seit Juni 2020 die aktuelle Strategie der Bundesregierung für die Digitalisierung der österreichischen Schulen. Ziel der Digitalisierungsstrategie ist es, digitale Kompetenzen an Lernende und Lehrende zu vermitteln und allen Schülerinnen und Schülern Zugang zu hochwertiger digitaler Bildung zu gleichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Digitale Bildung und digitale Kompetenzen werden alters- und schulartenspezifisch, nachhaltig und flächendeckend in den österreichischen Schulen verankert. Das zu evaluierende Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts stellt die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen des 8 Punkte-Plans „Digitale Schule“ dar, insbesondere für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten. Eine solche ist an die Umsetzung schulischer Digitalisierungskonzepte gebunden, die den Fokus auf kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsschritte für eine nachhaltige Implementierung digital unterstützten Lehrens und Lernens an den Schulstandorten legen. Der 8 Punkte-Plan bezieht sich auf strategische Leitkonzepte der Europäischen Union, insbesondere dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 zur Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter (COM/2020/624 vom 30.9.2020) und berücksichtigt die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen. Im Konkreten besteht das Ziel darin, durch die Integration innovativer Lehr- und Lernformate und die Steigerung der digitalen Kompetenzen eine Erhöhung des Qualifikationsniveaus zu forcieren und die Zahl der Jugendlichen zu erhöhen, die über die relevanten Skills und Qualifikationen für die Arbeitswelt verfügen (SDG-Ziel 4.4).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht

Beschreibung des Ziels

Es liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe vor.
Dies umfasst
1. die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
2. den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts, das den Einsatz in die Besonderheiten jeder Schule einbindet und
3. einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausstattung von Schüler/innen der 5. Schulstufe mit digitalen Endgeräten

Ausgangszustand 2020:

Die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe ist derzeit sehr unterschiedlich, wie insbesondere die Zeit des ortsungebundenen Unterrichts in den Monaten März bis Mai 2020 empirisch gezeigt hat.

Zielzustand 2024:

Alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Schulstufe in Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verfügen über 1. die technische Ausstattung mit digitalen Endgeräten um an IT-gestütztem Unterricht teilzunehmen, 2. der Einsatz digitaler Endgeräte findet an allen genannten Schulen der Sekundarstufe I im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts statt und 3. ab gleichen Schulstandorten oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben werden einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler genutzt.

Istzustand 2024:

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) legt die Eckpunkte für die Umsetzung des Meilensteins fest, insbesondere die Zielgruppe der Schulen, die Vorgaben für eine Teilnahme sowie die Prozesse der Ausstattung und des Eigentumsübergangs. Im Dezember 2024 erfüllen 98 % der vom SchulDigiG adressierten Schulen die im Gesetz festgehaltenen Vorgaben für einen sinnvollen und wirksamen Einsatz der Geräte. Bezogen auf die Schularten und Schulerhalter nehmen 100 % der AHS und der Mittelschulen sowie knapp 80 % der Sonderschulen an der Initiative teil. Diese Schulen verfügen über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept, haben ihre Infrastruktur auf den Einsatz digitaler Endgeräte hin ausgerichtet und setzen einheitliche Lern- und Kommunikationsplattformen ein. Zum Stichtag der Evaluierung des Vorhabens (Dezember 2024) wurden bereits fünf Jahrgänge bzw. 400.000 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I vom Bund mit Notebooks und Tablets als digitale Lern- und Arbeitsmittel ausgestattet. Seit September 2023 wird der Gegenstand "Digitale Grundbildung" an den AHS-Unterstufen und Mittelschulen als eigener Pflichtgegenstand und an Sonderschulen als Verbindliche Übung geführt.

Datenquelle:
BMBWF-Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative, Daten zur Ausstattung von Schüler/innen mit Geräten, abgefragt September 2024

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ausstattung mit digitalen Endgeräten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, aufsteigend ab der 5. Schulstufe, an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung, werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Serviceportal Digitale Schule

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ein Serviceportal Digitale Schule zur Verbesserung der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten stellt als Single Point of Entry die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mobile Device Management

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem gegenständlichen Entwurf soll eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung für Lehrpersonen festgelegt werden, die im Rahmen der Durchführung des IKT-gestützten Unterrichts im Mobile Device Management verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-192.737

Tsd. Euro

Plan

-244.362

Tsd. Euro

Erträge

Ist

41.678

Tsd. Euro

Plan

17.860

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

50.460

Tsd. Euro

Plan

115.350

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

180.183

Tsd. Euro

Plan

142.880

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.772

Tsd. Euro

Plan

3.992

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

234.415

Tsd. Euro

Plan

262.222

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

41.678

Tsd. Euro

Plan

17.860

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.051

Tsd. Euro

Plan

-8.421

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.051

Tsd. Euro

Plan

8.421

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.051

Tsd. Euro

Plan

8.421

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-57.565

Tsd. Euro

Plan

-87.512

Tsd. Euro

Erträge

Ist

10.368

Tsd. Euro

Plan

6.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

19.959

Tsd. Euro

Plan

42.763

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

47.345

Tsd. Euro

Plan

50.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

629

Tsd. Euro

Plan

649

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

67.933

Tsd. Euro

Plan

93.812

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

10.368

Tsd. Euro

Plan

6.300

Tsd. Euro

Ergebnis

-58.084

Tsd. Euro

Plan

-50.161

Tsd. Euro

Erträge

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

3.360

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

13.983

Tsd. Euro

Plan

24.652

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

53.841

Tsd. Euro

Plan

26.880

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.886

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69.710

Tsd. Euro

Plan

53.521

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

3.360

Tsd. Euro

Ergebnis

-38.619

Tsd. Euro

Plan

-51.041

Tsd. Euro

Erträge

Ist

9.898

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

6.630

Tsd. Euro

Plan

21.687

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

40.630

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.257

Tsd. Euro

Plan

1.354

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

48.517

Tsd. Euro

Plan

55.041

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

9.898

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Lieferungen von digitalen Endgeräten erfolgen hauptsächlich im Zeitraum Oktober bis Anfang Dezember. Aufgrund dieser zeitlichen Planung und abhängig vom Rechnungszeitpunkt können sich die Ausgaben für die digitalen Endgeräte ins folgende Jahr verschieben. Im Schuljahr 2021/22 wurde ein Gerätetyp erst komplett im Jahr 2022 bereitgestellt, was bedeutete, dass die tatsächlichen Ausgaben für digitale Endgeräte, die für 2021 vorgesehen waren, sich ebenfalls in das Jahr 2022 verschoben haben. Darüber hinaus verzögerte sich die Umsetzung der für 2020 gestarteten Anbindung der Glasfaseranbindung der Bundesschulen sowie auch des für 2021 geplanten WLAN-Ausbaus an den Bundesschulen wegen Lieferverzögerungen bei den Aktivkomponenten.

Da insgesamt die im Zuge der EU-weiten Ausschreibung für die Beschaffung der Geräte erzielten Gerätepreise für das erste Schuljahr etwas günstiger ausgefallen sind und erst sukzessive im Zusammenhang mit vertraglich vorgesehenen Technologieupdates gestiegen sind und zusätzlich mehr Schülerinnen und Schüler (85.000 statt der angenommenen 80.000) auszustatten waren, fallen die tatsächlichen Ausgaben im Transferaufwand insgesamt höher als kalkuliert aus.

Beim Personalaufwand sind die tatsächlichen Ausgaben etwas geringer ausgefallen als geplant, da die Zahl der Schulen, die nur eine Wochenstunde einsetzen können (Schulen mit bis zu 100 Schülerinnen und Schüler), höher ausgefallen ist, als angenommen (79 Schulen statt 64).

Zudem sind die Einnahmen aus den Eigenanteilen nach § 5 Abs.2 SchulDigiG wesentlich höher ausgefallen, als dies im Zuge der Planung abgeschätzt wurde. Dies liegt einerseits an der höheren Anzahl ausgestatteter Schülerinnen und Schüler sowie am Anteil von knapp 7 % Befreiungen von der Bezahlung des Eigenanteils nach § 5 Abs.3 SchulDigiG.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Schülerinnen und Schüler profitieren vom Zugang zu qualitätsvoller digitaler Bildung zu gleichen Rahmenbedingungen. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen und der vorhandenen Expertise an den Schulstandorten können Schulen den Gerätetyp selbst wählen und damit auf ihre individuellen pädagogischen Konzepte Bezug nehmen, um alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernprozess zu fördern. Durch die Weiterbildung des Gegenstands „Digitale Grundbildung“ von einer Verbindlichen Übung in einen Pflichtgegenstand wird der Erwerb standardisierter digitaler Kompetenzen und Skills für die Zukunft der jungen Menschen abgesichert.

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben hatte die nachhaltige und wirksame Implementierung von IT-gestütztem Unterricht in der Sekundarstufe I zum Ziel. 98 % der vom Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts umfassten Schulen haben die im Gesetz genannten Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz digitaler Endgeräte geschafften. Sie verfügen über ein Digitalisierungskonzept und haben ihre infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen. Die fehlenden 2 % haben sich gegen eine Teilnahme entscheiden weil sie besondere pädagogische Herausforderungen aufweisen, die mit dem Standardangebot der Initiative nicht zielführend umgesetzt werden können (z.B. im Bereich der Allgemeinen Sonderschulen).

Als Begleitmaßnahmen wurden zur Qualifizierung der Lehrkräfte Massive Open Online Courses etabliert, die im Zeitraum 2020 bis 2024 mehr als 40.000 Teilnahmen von Lehrkräften verfügen. Zudem wurde im Schuljahr 2020/21 eine Vereinheitlichung der Lern- und Kommunikationsplattformen an den Schulstandorten realisiert. Die Ergebnisse der vierten Erhebung bei Schülerinnen und Schülern zum Lernen unter COVID-19-Bedingungen der Universität Wien belegen bereits im Dezember 2020 eine deutliche Verbesserung zur Reduktion der an den Schulen eingesetzten Plattformen. Der Bund hat die in seiner Erhalterschaft stehenden Schulen an Glasfaser angebunden und die Klassenräume mit ausreichend WLAN-Kapazitäten ausgestattet. Ein Portal Digitale Schule als Single Point of Entry wurde programmiert und im Schuljahr 2023/24 mit dem Bildungsportal zusammengeführt. Dieses Angebot stellt über Schnittstellen verschiedene Funktionen bereit und wird schrittweise an den Schulen ausgerollt.

Die Geräteverwaltung mittels „Mobile Device Management“ wird in der Regel dezentral an den 1.561 Schulstandorten (teilnehmende Schulen zum Stichtag 1.3.2025) durchgeführt. Die Geräteverwaltung umfasst pädagogische und technische Aufgabenstellungen und erfordert ein Zusammenwirken von IT-Manager/innen, IT-Kustod/innen sowie IT-Systembetreuer/innen. IT-Manager/innen und IT-Kustod/innen bearbeiten pädagogische Fragestellungen der Konfiguration und Verwaltung der Geräte, wie z.B. welche Zugriffe auf welche Lernsoftware und Apps wird benötigt) während IT-Systemebetreuer/innen in der Regel die Zugänge einrichten und technische Eingaben nach pädagogischen Vorgaben vornehmen.

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten auf der 5. Schulstufe an 98 % der vom gegenständlichen Bundesgesetz umfassten Schulen der Sekundarstufe I, die Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung der Lehrpersonen, der Infrastruktur (Anbindung an Glasfaser und WLAN in den Klassenzimmern) und der digitalen Bildungsmedien (Etablierung eines Gütesiegels Lernapps) zeigen Wirkung. Eine Evaluierung „Blick ins Klassenzimmer“ der Johannes Kepler-Universität Linz 2023/2024 belegte, dass Österreichs Schulen Fortschritte in der Digitalisierung gemacht haben. Das positive Digitalisierungsklima und die kontinuierliche Weiterbildung spielen Schlüsselrollen beim Aufbau effektiver digitaler Kompetenzen und der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Dieser Prozess ist ein kontinuierlicher und weiter zu verfolgen.


Verbesserungspotentiale

Handlungsempfehlungen umfassen die stärkere Schulung von Lehrkräften in der Vermittlung allgemeiner Lernstrategien und Technikhilfe. Weiters empfiehlt die Studie „Blick ins Klassenzimmer“, die Entwicklung qualitativ hochwertiger LernApps weiter voranzutreiben und das Gütesiegel für LernApps bekannter zu machen. Zwischen Lehrkräften sollte ein verstärkter Wissens- und Erfahrungsaustausch innerhalb und zwischen Schulen stattfinden, um die erfolgreiche Integration digitaler Medien zu erleichtern. Schulen sollten ein positives Digitalisierungsklima schaffen und die Bedeutung digitaler Innovationen erkennen und aufgreifen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen