KENNZAHL
Schulcluster eines Schuljahres
Anzahl der Schulcluster eines Schuljahres
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anzahl der Schulcluster eines Schuljahres
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Die Bildung von Schulclustern ist seit 1.9.2018 (Schuljahr 2018/19) möglich. Sie wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 zur Verbesserung der Qualität der Kleinschulen mit Blick auf die autonome Schulentwicklung und eine flexible, stärkenorientierte Nutzung von Personalkapazitäten eingeführt. Schulen im Schulcluster verfügen über ein Begleitkonzept, erhalten Ressourcen für administratives Personal und können Infrastruktur und Unterrichtsmaterialien gemeinsam nutzen.
Mit einer pro Schuljahr steigenden Anzahl an Schulclustern ist die Erwartung von positiven Effekten für die Schulqualität verbunden. Die Errichtung eines Clusters erfolgt durch die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes. Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schulcluster zu optimieren, wurden Änderungsvorschläge für eine Dienstrechtsnovellierung eingebracht. Mit 61 eingerichteten Schulclustern im Schuljahr 2024/25 (46 Pflichtschul- und 15 Bundesschulcluster) stieg die Anzahl der Cluster gegenüber 2023/24 (57) um 4 an; das für das Jahr 2024 in Aussicht genommene Ziel (65) wurde somit überwiegend, aber noch nicht zur Gänze erreicht. Als Voraussetzung für einen weiteren Ausbau der Schulcluster bedarf es einer Optimierung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund dieses Umstandes stagniert die Zahl der Einreichungen von Schulclustern seit 2024. Notwendige Änderungen für eine Dienstrechtsnovellierung wurden bereits erarbeitet.
Quelle
Schulen-Online, Personalbewirtschaftung, Bildungsdirektion
Berechnungsmethode
Anzahl der Clusterleiterinnen und Clusterleiter des Schuljahres