MASSNAHME
Förderung des Bezugs von KBG durch Väter zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)
Förderung der Väterbeteiligung beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld (KBG) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Väterbeteiligung beim einkommensabhängigen KBG und beim KBG-Konto
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2024
Ausgangspunkt der Planung
15,36
Zielzustand
15.5
Messgrößenangabe
%
Quelle
Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA
Berechnungsmethode
Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen eines Geburtsjahrgangs
Kennzahl: Väter, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2024
Ausgangspunkt der Planung
11.116
Zielzustand
11500
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Familienzeitbonusstatistik/BKA
Berechnungsmethode
Väter, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen
Meilenstein: KBG-Bezugsmonate für den zweiten Elternteil und Familienzeitbonus
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.