MASSNAHME
Errichtung einer Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt
Errichtung einer Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.06.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Denkmalschutzgesetz-Novelle tritt mit 01.09.2024 in Kraft: § 13a sieht die Errichtung einer Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe wurde in Abstimmung mit dem BMWKMS im Bundesdenkmalamt eingerichtet. Ein strukturierter Austausch mit den Gebietskörperschaften, NGOs und Stakeholdern wurde begonnen.