MASSNAHME
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bundesmuseen/ÖNB
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer:innen der Bundesmuseen/ÖNB
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verhandlungen aktuell unterbrochen; Wiederaufnahme und Abschluss 2025 kulturpolitisch wünschenswert; als Zwischenschritt wurde 2024 ein Mindestlohn eingeführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB ist erfolgt.