MASSNAHME
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts in der Energietransformation und im ökologischen Wandel.
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts in der Energietransformation und im ökologischen Wandel.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Richtlinien-Vorschlag COM (2023) 166 final über "Substantiation and Communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive)"
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ziel des Richtlinien-Vorschlags ist die Reglementierung von ausdrücklichen und vergleichenden Umweltaussagen und deren Verifizierung. Die Richtlinie ist die notwendige spezifische Ergänzung der bereits beschlossenen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen im grünen Wandel (RL (EU) 2024/825). Weiters vorgesehen sind Rahmenbedingungen für neue, als auch bestehende Öko-Labels. Die Mitgliedstaaten haben die entsprechenden Anforderungen zu vollziehen. Damit soll dem sog. "Green-Washing" Einhalt geboten werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wurden im Rahmen der interministeriellen Koordinierungssitzungen vertreten.
Meilenstein: Delegierte Rechtsakte auf Grund d. VO (EU) 2024/1781 zur Schaffung e. Rahmens für die Festl. von Ökodesign-Anford, für nachhaltige Produkte
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Am 28.06.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Inkrafttreten + 20 Tage). Die Verordnung ist ein Rahmen für delegierte Rechtsakte, mit denen für noch festzulegende Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen normiert werden. Zudem wurden der digitale Produktpass geregelt und Vernichtungsverbote unverkaufter Verbraucherprodukte ermöglicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wurden im Rahmen der interministeriellen Koordinierungssitzungen bei relevanten delegierten Rechtsakten vertreten.
Meilenstein: Verbesserung der Transparenz für Energiekonsument:innen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
In der Energiekrise hat sich die mangelnde Vertragstranparenz als Problem für Konsumentinnen und Konsumenten verdeutlicht. Mit der Umsetzung diverser EU-Energierechtsdossiers soll eine Verbesserung der Transparenz für Energiekund:innen erreicht werden. Der Ministerialentwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL [EU] 2019/944) wurde 2024 öffentlich begutachtet. Das BMASGPK brachte sich zur Verbesserung der Situation für Konsument:innen ein. Diese Bemühungen werden fortgesetzt. Selbiges gilt für weitere anstehende nationale Rechtssetzungsakte zur Energietransformation (insb. Umsetzung RL [EU] 2024/1788, RL [EU] 2023/1791).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMASGPK hat sich zu den Gesetzen und Verordnungen im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten eingebracht.