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MASSNAHME

Verbesserter Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Digitalisierung.

Verbesserter Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Digitalisierung.

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konsultation (Fitness-Check) des Verbraucherrechts zu "digitaler Fairness"

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

02.04.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Seit Mai 2022 führt die Europäische Kommission schrittweise eine Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts durch, um auszuloten, ob das bestehende EU-Konsumentenrecht weiterhin angemessen ist, um ein hohes Verbraucherschutzniveau im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Für 2025 plant die Europäische Kommission eine Konsultation und Folgenabschätzung, für 2026 wird ein möglicher Legislativvorschlag in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Konsultation bzw. nachfolgende Koordinierungssitzungen werden Erfahrungen zu den Herausforderungen von Verbraucher:innen im digitalen Umfeld eingebracht werden (beispw. zu Verbrauchertäuschung bzw. -manipulation durch sog. "dark patterns", oder auch Personalisierungspraktiken (z.B. Angebote, Preise), um praxisnahe Lösungen auf EU-Ebene zu unterstützen).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wurden im Rahmen des europäischen Konsultationsprozess eingebracht.