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MASSNAHME

Vorliegen von jährlichen Umsetzungsberichten betreffend Maßnahmen zur Stärkung des niedergelassenen und spitalsambulanten Bereichs.

Vorliegen von jährlichen Umsetzungsberichten betreffend Maßnahmen zur Stärkung des niedergelassenen und spitalsambulanten Bereichs.

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzungsbericht

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

02.04.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Zuge der Gesundheitsreform 2023 wurde vereinbart, dass der Bund zusätzliche Mittel für die Stärkung des niedergelassenen Bereichs sowie des spitalsambulanten Bereichs zur Verfügung stellt. Im Hinblick auf die Abwicklung der Mittel bzw. den Nachweis des zweckgemäßen Verwendung wurde in Art. 9 des Zielsteuerungsvertrages festgelegt, dass die Gesundheit Österreich GmbH, auf Grundlage von seitens der Länder und der Sozialversicherung zur Verfügung gestellten Informationen, jährlich bis Ende September einen entsprechenden Bericht für das jeweilige Vorjahr vorlegt. Dieser Bericht ist nach Abnahme durch die Bundes-Zielsteuerungskommission zu veröffentlichen.

Zielzustand (Datum)

30. September 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Der jährliche Umsetzungsbericht liegt vor.