MASSNAHME
Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).
Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU und Startups.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich (Startups mit Sitz in Österreich mit einer Unternehmensbewertung von über einer Milliarde Euro)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
3
Zielzustand
5
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Sifted EU Ltd. (https://sifted.eu/rankings/european-unicorn-startups)
Berechnungsmethode
Veröffentliche Daten aus der Datenquelle
Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
227,7
Zielzustand
280
Messgrößenangabe
Mio. EUR
Quelle
1. Quartalsförderleistungsbericht der AWS
Berechnungsmethode
Gesamtprojektkosten (=Investitionsvolumen) von Garantien (ges. ohne COVID-19) und Zuschüssen gem. KMU-FG & Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)
Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
1) Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. 2) Die Investitionsprämie fokussiert mit den Schwerpunkten „Investitionen in die Digitalisierung“ und „Investitionen in die Ökologisierung“ auf den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft. Diese Schwerpunkte entsprechen den Intentionen des „Aufbau- und Resilienzplans (ARP)“ der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger und krisentauglicher zu machen, um besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet zu sein. Daher wurde die Investitionsprämie in den österreichischen ARP mit einer Finanzierung iHv EUR 573 Mio. aufgenommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Abwicklung der bestehenden Förderfälle. Im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes (ARP) ist im Jahr 2025 das Erreichen der ökologischen Meilensteine (thermische Gebäudesanierung, Solarenergie und Investitionen in Energieeinsparungen) nachzuweisen.
Meilenstein: Abwicklung des „Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen“
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Um den Unternehmen aufgrund des drastischen Energiekostenanstiegs infolge des Ukraine-Krieges eine Hilfestellung bieten zu können, wurde im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes ein „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ und als Ergänzung für Kleinst- und Kleinunternehmen eine „Energiekostenpauschale“ geschaffen. Die gesetzliche Basis wurde im Juli 2022 mit dem Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz geschaffen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Restabwicklung der bestehenden Energieförderprogramme (Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenpauschale 1, Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale 2) erfolgt im Jahr 2025. Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) tritt mit 31.12.2025 außer Kraft.