Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität

Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Anreize für die Nutzung besonders emissionsarmer Fahrzeuge im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge > 3,5 t

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2024

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

CO2-Emissionen werden bei der Festlegung der Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm berücksichtigt. Es gelten geringere Mauttarife für emissionsärmere Fahrzeuge. Der größten Fahrzeuggruppe (LKW mit vier oder mehr Achsen, EURO VI, CO2-Emissionsklasse 1) werden bei den CO2-emissionsbedingten externen Kosten 3,87 Ct./Fzkm angelastet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

CO2-Emissionen werden bei der Festlegung der Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht (tzGm) berücksichtigt. Es gelten geringere Mauttarife für emissionsärmere Fahrzeuge. Der größten Fahrzeuggruppe (LKW mit vier oder mehr Achsen, EURO VI, CO2-Emissionsklasse 1) werden bei den CO2-emissionsbedingten externen Kosten zumindest 6 Ct./Fahrzeugkilometer (Fzkm) angelastet.