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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://www.bmluk.gv.at/themen/wasser/wisa/ngp/ngp-2021.html) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchführung der überblicksweisen Überwachung des Zustands der Gewässer zur Vorbereitung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2027

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

22.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 wurde am 10. Mai 2022 veröffentlicht.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Die überblicksweise Überwachung wurde 2025 durchgeführt.

Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu den eingebrachten gewässerökologischen Projekten

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.04.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2025