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MASSNAHME

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof.

Bereitstellung eines Mediums, mit dem Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof in rechtskonformer elektronischer Form möglich sind. Veröffentlichung von Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

2026
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen.

Details zur Kennzahl

2026

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2024

Ausgangspunkt der Planung

76

Zielzustand

70

Messgrößenangabe

%


Quelle

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2020.

Berechnungsmethode

Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende.

Kennzahl: Judikaturdokumentation.

Details zur Kennzahl

2026

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2024

Ausgangspunkt der Planung

99

Zielzustand

99

Messgrößenangabe

%


Quelle

Statistik Verwaltungsgerichtshof

Berechnungsmethode

Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert.