MASSNAHME
Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen
Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen (siehe Detailbudget 18.01.01 Grundversorgung). Maßnahme 7: Projekt Umsetzung des von der EU beschlossenen Asyl- und Migrationspakts
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil ausgestellte „Rot- Weiß-Rot – Karten plus“, an der Anzahl ausgegebener „Rot- Weiß-Rot – Karten“.
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
54
Zielzustand
80
Messgrößenangabe
%
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Anteil ausgestellte „Rot- Weiß-Rot – Karten plus“, an der Anzahl ausgegebener „Rot- Weiß-Rot – Karten“.
Meilenstein: Projekt "Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts" (ad Maßnahme 7)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die mit dem Pakt eingeführten neuen Asyl- und Migrationsvorschriften traten am 11. Juni 2024 in Kraft und sind nach zwei Jahren, mit dem 12. Juni 2026, anwendbar. Dies mit Ausnahme der EU-Verordnung über die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits ab dem 12. Juni 2024 anwendbar ist. Ziel ist die nationale Implementierung und umfassende Vorbereitung der neuen Asyl- und Migrationsbestimmungen bis spätestens Juni 2026. Meilenstein 1: Legistische Umsetzung des auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und Migrationspakts auf nationaler Ebene (Umsetzung bis 31.12.2025)
Zielzustand (Datum)
12. Juni 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Meilenstein 2: Operative Umsetzung des Pakts auf nationaler Ebene bis zum 12. Juni 2026 im Verfahrens- und Aufnahmebereich sowie Exekutive. Meilenstein 3: Technische Umsetzung und Vorbereitung der erforderlichen IT-Infrastruktur und Anwendungen.