MASSNAHME
Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt
Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufbau von flächendeckenden Gewaltambulanzen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die IKF-Studie "Untersuchung Frauenmorde - eine quantitative und qualitative Analyse" wurde in finaler Fassung am 26.4.2023 durch das BKA/Frauensektion übermittelt und ist zwischenzeitig veröffentlich. Bezogen auf Gewaltambulanzen: Die gerichtliche Aufarbeitung von Gewaltdelikten zum Nachteil von Mädchen und Frauen einschließlich der Frauenmorde in Österreich ist u.a. erschwert durch einen eklatanten Sachverständigenmangel im Fachbereich gerichtliche Medizin (im Bereich der Obduktionen und der Verletzungsgutachten). Die in Auftrag gegebene Studie zur Implementierung von Gewaltambulanzen in Österreich liegt vor. Im Rahmen einer interministeriellen Steuerungsgruppe werden die Studienergebnisse diskutiert und an der Umsetzung von Gewaltambulanzen gearbeitet. Die Einrichtung von Gewaltambulanzen soll durch strukturierte Einbeziehung gerichtsmedizinischer Expertise bei der Verletzungsdokumentation die Verurteilungswahrscheinlichkeit erhöhen und gleichzeitig dem Mangel an gerichtsmedizinischen Sachverständigen begegnen. Die Umsetzung des Projekts durch Aufbau von (zunächst) Pilotambulanzen wurde interministeriell in der Steuerungsgruppe beschlossen. Die von den medizinischen Universitäten Graz (Modellregion Süd) und Wien (Modellregion Ost) für die dortigen Pilotprojekte jeweils übermittelten Förderungsanträge samt Durchführungskonzepten werden im BMJ geprüft, um durch Veranlassung notwendiger Adaptierungen Unterschriftsreife herzustellen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Umstellung der Pilotbetriebe Süd und Ost auf den Regelbetrieb unter Umsetzung allfälliger Adaptierungsnotwendigkeiten aufgrund der Evaluierungsergebnisse. Vorantreibung des Ausbaus der Gewaltambulanzen im Westen (Tirol, Vorarlberg) und im Zentrum (OÖ, Salzburg).