MASSNAHME
Unterstützung der reg. Diversifizierung durch gezielten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, etc.).
Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, Internationale Finanzinstitutionen (IFI)-Kooperation, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA))
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Haftungsneuübernahmen (ohne Beteiligungsgarantien) für Exporte in aufstrebende Märkte
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aufgrund zunehmender geopolitischer Spannungen verzeichneten die österreichischen Exporte einen spürbaren Rückgang, was sich auch auf das Ausfuhrförderungsverfahren auswirkte. Trotz Rückgangs der Haftungsneuübernahmen erweist sich das Ausfuhrförderungsverfahren als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument für die österreichische Exportwirtschaft.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft auch in schwierigen Märkten durch ständige Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens