MASSNAHME
Fairness-Prozess
Fairness-Prozess des Bundes, insbesondere die Umsetzung von Fair Pay bei der Förderungsvergabe
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Fortführung und Weiterentwicklung des Fairness-Prozesses
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erste Bundesländer haben Fair-Pay-Maßnahmen umgesetzt und eigene Fair-Pay-Strategien entwickelt. Der Bund setzt seine Maßnahmen fort und unterstützt die Bemühungen durch die Abhaltung von zumindest jährlichen Gesprächs- und Austauschformaten mit Gebietskörperschaften und Interessengemeinschaften.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Alle Bundesländer haben umfangreiche Fair-Pay-Maßnahmen umgesetzt und eigene Fair-Pay-Strategien entwickelt. Der Bund setzt seine Maßnahmen fort und unterstützt die Bemühungen durch die Abhaltung von zumindest jährlichen Gesprächs- und Austauschformaten mit Gebietskörperschaften und Interessengemeinschaften.