MASSNAHME
Errichtung einer Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt
Errichtung einer Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Geschäftsstelle für das UNESCO-Welterbe im Bundesdenkmalamt.
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit der Novelle DMSG (1. September 2024) wurde eine Erhaltungspflicht der Eigentümer:innen sowie die Etablierung einer Geschäftsstelle im Bundesdenkmalamt, in der Materien Denkmalschutz und Welterbe aufeinander bezogen werden sollen, beschlossen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Die im BDA eingerichtete Geschäftsstelle erfüllt die zentrale, koordinierende Funktion zwischen Denkmalschutz- und Welterbeangelegenheiten im gesamten Bundesgebiet. Die Landeskonservatorate kommen ihrer Aufgabe durch verstärktes Serviceangebot für die Eigentümer:innen nach.