MASSNAHME
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022-2030.
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022-2030.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Am 6. Juli 2022 wurde der NAP Behinderung 2022–2030 beschlossen und damit die behindertenpolitische Strategie für die gesamte Dekade festgelegt. Um den Wirkungsgrad des NAP Behinderung laufend zu messen, ist als eine zentrale Maßnahme des NAP die laufende Evaluierung des NAP vorgesehen, die 2025 starten soll. Diese Evaluierung soll es künftig ermöglichen, jährlich den Umsetzungsstand des NAP nach wissenschaftlichen Kriterien abzufragen. Das BMASGPK hat eine Studienbegleitgruppe, die das Forschungsvorhaben als Gremium der Partizipation über die gesamte Vertragsdauer begleiten wird, eingesetzt. Geplant ist, dass die Evaluierung im Jahr 2025 startet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Der erste Fortschrittsbericht für die Jahre 2022 bis 2024 liegt vor.