MASSNAHME
Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität
Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Anreize für die Nutzung besonders emissionsarmer Fahrzeuge im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge > 3,5 t
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
CO2-Emissionen werden bei der Festlegung der Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm berücksichtigt. Es gelten geringere Mauttarife für emissionsärmere Fahrzeuge. Der größten Fahrzeuggruppe (LKW mit vier oder mehr Achsen, EURO VI, CO2-Emissionsklasse 1) werden bei den CO2-emissionsbedingten externen Kosten 3,87 Ct./Fzkm angelastet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
CO2-Emissionen werden bei der Festlegung der Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) berücksichtigt. Es gelten geringere Mauttarife für emissionsärmere Fahrzeuge. Der größten Fahrzeuggruppe (LKW mit vier oder mehr Achsen, EURO VI, CO2-Emissionsklasse 1) werden bei den CO2-emissionsbedingten externen Kosten zumindest 9 Ct./Fahrzeugkilometer (Fzkm) angelastet.