Vorhaben
Novelle Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) - Sonderdotierung 2022-2025
Änderung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -155.291
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken
Beschreibung des Ziels
Derzeit wird die Nationalstiftung aus Zinserträgen aus gewidmeten Kapitalstöcken des ERP-Fonds und der Nationalbank sowie gemäß § 4 Abs. 2 dotiert. Um die Aufgaben der Stiftung auch in der aktuellen Phase des niedrigen Zinsniveaus erfüllen zu können und um Planbarkeit zu ermöglichen, soll die Stiftung in den Jahren 2022 bis 2025 berechtigt werden, Zusagen (Sonderbewilligungen) zur Ausschüttung von Fördermitteln gemäß § 4 Abs. 3 FTEG an Begünstigte gemäß § 3 FTEG bis zur Höhe von jeweils 140 Mio. € jährlich zu tätigen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Genehmigte Bewilligungsbudgets 2022-2025
Ausgangszustand 2021:
Die Dotierung der FTE-Nationalstiftung ist aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich geringer als in den vergangenen Jahren. Die Finanzierung gemäß § 4 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 und 7 FTEG ist 2020 ausgelaufen.
Zielzustand 2025:
Die Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, wurde mit Mitteln iHv. 140 Mio. € jährlich für die Jahre 2022 bis 2025 ausgestattet, die sie an die vom Bund getragenen Fördereinrichtungen ausgeschüttet hat. Damit wurde Spitzenforschung in Österreich gemäß den Zielsetzungen aus § 2 Abs. 2 FTEG finanziert. Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort wurde gestärkt, die internationale Wettbewerbssituation der Forscher/innen in Industrie und Wissenschaft verbessert.
Istzustand 2025:
In den Jahren 2022-2025 wurden seitens der FTE-Nationalstiftung jeweils 140 Mio. € an Bewilligungsbudget ausgesprochen, das über die Folgejahre an die Begünstigten ausbezahlt wird. Die Zuwendungsbeschlüsse an die einzelnen Begünstigten im Jahresverlauf sind aus der F&E-Beilage 2025 (Übersicht gem. § 42 Abs. 4 Z 5 BHG 2013) ersichtlich. Die Zuwendungsbeschlüsse 2025 lagen zum Zeitpunkt der Beilagenerstellung im Mai 2025 noch nicht vor.
Datenquelle:
Empfehlungen/Protokolle der Sitzungen der FTE-Nationalstiftung über die Vergabe von Mitteln
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Novelle zum FTE-Nationalstiftungsgesetz zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Grundsätzlich:
Die 140,0 Mio. € (Planzahlen) entsprechen dem jährlichen maximalen Bewilligungsbudget, das die FTE-Nationalstiftung an die Begünstigten der Stiftung (FFG, AWS, CDG, ÖAW, FWF, LBG) in den Jahren 2022-2025 vergeben darf. Seitens des Bundes sind aus der UG 45 (DB 45.02.04, Konto 7330.001 Sonderdotierung Nationalstiftung) jene Beträge bereitzustellen, die nicht von den Zinserträgen aus Jubiläumsfonds und ERP-Fonds bedeckt werden können (Istzahlen). Dies entspricht der Regelung in § 4 Abs. 6 FTE-Nationalstiftungsgesetz.
Im Detail:
Im Jahr 2022 wurden zwar Bewilligungen iHv 140,0 Mio. € ausgesprochen, es erfolgten jedoch noch keine Auszahlungen an die Begünstigten, da die Förderprojekte erst zeitverzögert gestartet wurden.
Im Rahmen der Erstellung des Doppelbudgets 2025/2026 wurde die Budgetierung in der UG 45 im Finanzierungshaushalt erstmals auf den erwarteten Zahlungsplan umgestellt: Das bedeutet, die insgesamt geleisteten Zahlungen an die NATS ergeben sich aus der Aufsummierung der erwarteten Zahlungstranchen aus den Vergabejahren 2022-2025.
Folglich sind im BFG 2025 89,0 Mio. € und im BFG 2026 100,0 Mio. € für Zahlungen an die Nationalstiftung aus dem Titel „Fonds Zukunft Österreich“ budgetiert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich in Abhängigkeit der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogramms (z.B. Thema, Fördernehmerkreis, Kooperationserfordernis mit anderen Unternehmen und/oder Universitäten/Forschungseinrichtungen). Eine konkrete Abschätzung ist vorab nicht möglich.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Aus den mit den Mitteln der Nationalstiftung ermöglichten Forschungs- und Forschungsförderungstätigkeiten ergeben sich mittel- und langfristig innovative Impulse für die Unternehmen und somit auch für den Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt (Höherqualifizierung bestehender und neuer Mitarbeiter/innen). Eine detailliertere Abschätzung ist abhängig von den konkret geförderten Projekten und somit vorab nicht möglich.
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Die Dotierung der Nationalstiftung an sich hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrates gem. § 11 Abs. 1 Z 1 Nationalstiftungsgesetz an die vom Bund getragenen (Forschungs-) Förderungseinrichtungen auszuschütten. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind von den Förderwerbenden jeweils im Förderungsantrag darzustellen. Eine Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Grundlagen- und angewandte Forschung mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen wird insbesondere durch die Auswahlkriterien bei der Förderungsvergabe erreicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.