KENNZAHL
AbsolventInnen Ausbildungsprogramm
Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen. Dass der Verfassungsgerichtshof sich diesbezüglich auf dem richtigen Weg befindet, ersieht man unter anderem daran, dass im Berichtsjahr vier verfassungsrechtliche Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. April bzw. 1. Oktober 2016 zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes ernannt wurden. Drei verfassungsrechtliche Mitarbeiter wurden mit Wirkung vom 4. Jänner, 1. April bzw. 1. Mai 2016 zu Mitgliedern eines Landesverwaltungsgerichts ernannt. Hinzu kommt eine große Zahl ehemaliger verfassungsrechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich schon in früheren Jahren als Mitglieder des Bundes- oder eines Landesverwaltungsgerichtes sowie in der Rechtsanwaltschaft und auf universitärem Bereich bewährt haben. Der Verfassungsgerichtshof wird die bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin bei ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen.
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben