Umfassende Gleichstellung bedeutet unter anderem, dass Frauen ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten und frei von Gewalt leben können. Sind Frauen von Gewalt bedroht oder betroffen, sollen sie sich an entsprechende Hilfseinrichtungen wenden können. Die Sicherstellung der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen ist daher ein wesentlicher Aspekt des genannten Wirkungsziels. Die Abweisungsrate soll daher auch in Zukunft bei 0 % gehalten und jede gewaltbetroffene Frau beraten und betreut werden.
Quelle
BMBF, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Zahl der bei den Interventionsstellen abgewiesenen hilfesuchenden Frauen / Gesamtzahl der bei den Interventionsstellen hilfesuchenden Frauen