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KENNZAHL

Aktualisierungsstand Plattform für öffentliches Rechnungswesen

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2021 wurden alle – bereits vor der geplanten Novelle 2022 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) anwendbaren – VR-Komitee-Empfehlungen, das sind die VR-K-Nr. 01-VRV 2015 „Definition Umsatzsumme Gemeindeverbände“, VR-K-Nr. 02-VRV 2015 „Anpassungen in den Anlagen zur VRV 2015“, VR-K-Nr. 04-VRV 2015 „Anpassung Geringwertige Wirtschaftsgüter“, VR-K-Nr. 06-VRV 2015 „Rückstellungen und Forderungen Besoldungskosten der Landes- und Religionslehrerinnen“ sowie VR-K-Nr. 07-VRV 2015 „Abzinsung von Personalrückstellungen“ auf der Plattform für öffentliches Rechnungswesen eingearbeitet. Durch die genannten VR-Komitee-Empfehlungen bestand ein Änderungsbedarf von insgesamt 18 Beiträgen des online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuchs. Ein Änderungsbedarf des Kontierungsleitfadens bestand nicht.


Quelle

Fortschritts-Bericht des BMF

Berechnungsmethode

Bundesministerium für Finanzen