Im Jahr 2021 läuft die Einreichfrist von März bis Mai, die Preisverleihung ist für November 2021 geplant. Zwecks Erhöhung der Aussagekraft wurde die Berechnungsmethode der Kennzahl beginnend mit dem BVA 2021 abgeändert. Nunmehr wird auf den „Gewichteten Prozentanteil der österreichischen Projekte, die beim EPSA eine Auszeichnung erhalten – bezogen auf die Gesamtzahl an Auszeichnungen (Gewichtung Best Practice: 1, Gewichtung Nominierung: 2; Gewichtung Preis: 3)“ abgestellt.
Quelle
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Berechnungsmethode
Prozentanteil der österr. Projekte, die beim EPSA eine Auszeichnung erhalten – bezogen auf die Gesamtzahl an Auszeichnungen (Best Practices oder Preise).