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KENNZAHL

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl ist jährlichen Schwankungen unterworfen, allerdings konnte seit dem Jahr 2015 der Zielzustand jährlich annähernd erreicht oder sogar übertroffen werden.
Dies traf seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie nicht mehr zu: Mit Beginn der COVID-Pandemie sank die Einigungsquote auf 33,0 %. Im Jahre 2021 konnte ein leichter Anstieg auf 33,2 % verzeichnet werden, womit der Zielzustand aber nicht erreicht werden konnte. Aus der Schlichtungsstatistik ist ersichtlich, dass die Einigungsquote im Bereich Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG – Diskriminierungsschutz im Alltag) sogar leicht angestiegen ist, während im Bereich Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG–Diskriminierungsschutz im Beruf) die Einigungsquote deutlich gesunken ist. Die Einigungsquote im Bereich des BGStG betrug im Jahr 2021 37,2 % (2020: 35,8 %) und im Bereich des BEinstG 25,2 % (2020: 31,2 %).


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren