Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2017
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die vom Sozialministerium nicht beeinflusst werden können. Wenn man die längerfristige Entwicklung betrachtet, bewegt sich die Einigungsquote meist zwischen 40 und 50 %. Die niedrigen Werte 2014 (31%) und 2016 (rd. 35%) dürften „Ausreißer nach unten“ sein.


Quelle

Statistik des Sozialministeriums

Berechnungsmethode

Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zu Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren