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KENNZAHL

Anteil der im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) ausgewiesenen Betriebsführerinnen

Anteil der INVEKOS-Betriebsführerinnen

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2020 wird der Anteil der Betriebe, die von Frauen geführt werden, mit 35 % ausgewiesen. Grund dafür ist, dass aufgrund der geänderten Vorgaben bei jedem Betrieb ein Betriebsleiter bzw. eine Betriebsleiterin auszuweisen ist. Es werden nunmehr alle Betriebe, also auch die Ehegemeinschaften, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie Betriebe von juristischen Personen in die Berechnung der Kennzahl der von Frauen geführten Betriebe mit einbezogen. Bisher wurde die Kennzahl nur mit den natürlichen Personen berechnet. Dadurch hat sich das Niveau der von Frauen geführten Betriebe von rund 31 % auf rund 35 % erhöht. Die Berechnungsmethode der Kennzahl wurde entsprechend geändert. Die Zielzustände dieser Kennzahl werden in den folgenden Bundesfinanzgesetzen ebenfalls anzupassen sein.

Österreich liegt mit 35 % von Frauen geführten Betrieben (insgesamt 154.953 erhobene Betriebe) im europäischen Vergleich (EUROSTAT) auf dem 3. und damit sehr hohen Rang. Ein Halten dieses hohen Anteils wird angestrebt. Landwirtinnen sind eine treibende Kraft für die Entwicklung des ländlichen Raums. Damit dies auch weiterhin so bleibt, investiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft unter anderem in die Agrarbildung, um die Position von Frauen im ländlichen Raum zu stärken und für einen innovativen Agrarsektor zu sorgen.


Quelle

AMA, INVEKOS-Daten, Berechnung BML

Berechnungsmethode

Entwicklung der Betriebe im INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem), die von Frauen geführt werden; Basis 2020 = 100 %, entspricht 37.000 Betrieben (natürliche Personen, Ehegemeinschaften, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie Betriebe von juristischen Personen)