In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ist eine Wirkungskennzahl zur Zielmessung der Sprachfördermaßnahmen festgelegt. Der Anteil der Kinder mit Deutschförderung soll demnach innerhalb eines Kindergartenjahres und durch die durchgeführten Fördermaßnahmen um 40 % bzw. um zumindest 30 % gesenkt werden. Der für den Bundesvoranschlag 2020 entwickelte Indikator konnte diesem Anliegen nicht gerecht werden und die Reduktion des Deutschförderbedarfs in elementarpädagogischen Einrichtungen nicht erheben. Die ursprüngliche Berechnung stellte auf die Messung des Anteils der Kinder ab, die einen spezifischen Sprachförderbedarf in der jeweiligen Jahrgangsstufe 5 aufweisen. Eine Gegenüberstellung, wieviele Kinder nach der Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen weiterhin einen Sprachförderbedarf aufweisen, konnte damit nicht festgestellt werden. Durch die Neuberechnung des Indikators ist es nun möglich, den Sprachförderbedarf der Kinder eines Jahrganges am Beginn und am Ende des Kindergartenjahres auszuweisen und dadurch die Reduktion des Sprachförderbedarfs darzustellen. Der Indikator wurde daher im Bundesvoranschlag 2021 entsprechend angepasst und neu berechnet.
Quelle
Meldung der Länder an die Abteilung I/4 BMBWF
Berechnungsmethode
Summe der Kinder mit Sprachförderbedarf in der Bildungssprache Deutsch in der Jahrgangsstufe 5 in elementarpädagogischen Einrichtungen in einem Kindergartenjahr / Summe aller Kinder in der Jahrgangsstufe 5 in elementarpädagogischen Einrichtungen in einem Kindergartenjahr.