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KENNZAHL

Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscher/innen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente

2018
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2017 mit 83.541 Dokumenten ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 85.000 Dokumenten wurde mit 89.905 Dokumenten übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vgl. § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019).


Quelle

Verfahrensautomation Justiz (VJ)

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Dokumente