Auf dem Vorkrisenniveau 2008 betrug die Registerarbeitslosenquote der Personengruppe von 50 und mehr Jahren im Jahresdurchschnitt 6,6 %. Im Jahr 2009 erhöhte sich diese Arbeitslosenquote auf 7,5 %, dieser Wert wurde in der Folge erst 2013 mit 8,2 % übertroffen, der Istwert 2015 wie 2016 betrug 9,7 %. Das Jahr 2017 markierte einen Wendepunkt: Die Arbeitslosenquote Älterer sank auf 9,5 %, 2018 auf 8,7 % und 2019 weiter auf 8,4 %; das Sinken der Quote wird vor allem durch den starken Beschäftigungsanstieg in der Altersgruppe bewirkt. Das Jahr 2020 verzeichnet hingegen einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenquote um 2,2%-Punkte gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit einhergehenden schlechten wirtschaftlichen Entwicklung konnte der Zielwert der Arbeitslosenquote der Älteren nicht erreicht werden. Im Jahr 2021 führt die wirtschaftliche Erholung auch wieder zu einem deutlichen Sinken der Registerarbeitslosenquote Älterer auf 9,1 %, womit eine weitgehende Annäherung an das Niveau vor 2012 erreicht ist. Auch im Jahr 2022 setzt sich die wirtschaftliche Erholung fort und erstmals ist die Arbeitslosenquote Älterer unter dem Niveau von 2018. Mit einer Arbeitslosenquote Älterer von 7,2 % wurde somit das Ziel für das Jahr 2022 überplanmäßig erreicht. Trotz abflachender Konjunktur kam es im Jahr 2023 zu einem weiteren Sinken der Arbeitslosenquote Älterer auf 6,9 %. Wie auch im Vorjahr wurde das Ziel für das Jahr 2023 damit überplanmäßig erreicht.
Gleichzeitig lässt sich anhand der Kennzahlen Arbeitslosenquote 50+ nach Geschlecht erkennen, dass die Arbeitslosenquote der älteren Frauen in den letzten Jahren unter jener der Männer liegt. Die Differenz von rund 2 %-Punkten ist hauptsächlich auf ein höheres Beschäftigungswachstum sowie dem früheren Pensionsantritt der älteren Frauen gegenüber den älteren Männern zurückzuführen.
Quelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice
Berechnungsmethode
Verhältnis von beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrierten arbeitslosen Personen zum unselbständigen Arbeitskräftepotenzial (beim AMS vorgemerkte arbeitslose Personen und beim Dachverband der Sozialversicherungsträger erfasste unselbständig Beschäftigte)