Die Ressorts machen von der Aufnahmemöglichkeit gemäß § 5 Abs.3 des Personalplanes – die Aufnahme kann in diesem Fall über den im Personalplan festgesetzten Stand an Planstellen hinaus erfolgen – gebrauch.
Im Sinne der Vergleichbarkeit wird für das Jahr 2018 (31.12.2018) die absolute Zahl der Neuaufnahmen an Menschen mit Behinderungsgrad von gleich oder über 70% angegeben: 232 VBÄ.
Quelle
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Personal des Bundes“
Berechnungsmethode
Prozentuelle Steigerung der Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in Vollbeschäftigtenäquivalenten per 31. 12. des Planungsjahres gegenüber dem Stand per 31.12. des vorherigen Jahres aufgenommen gemäß Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung § 5 Abs. 3