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KENNZAHL

Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen

2016
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Widerstand gegen zusätzliche konsumentenpolitische Maßnahmen insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung ist nach wie vor stark und von der Behauptung getragen, dass Verbraucherrecht zunehmend überbordend werde und eine zu große Belastung für UnternehmerInnen darstelle.


Quelle

Statistik Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Die im Rahmen europäischer/innerstaatlicher Normgebungsprozesse eingebrachten Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen und prozentuell bewertet (0 % für überwiegend nicht umgesetzte Vorschläge, 50 % für in relevantem Ausmaß umgesetzte Vorschläge, 100 % für überwiegend umgesetzte Vorschläge) (Die Kennzahl bezieht sich auf die auf Globalebene dargestellten Maßnahmen und deren Meilensteine).