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KENNZAHL

Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt i. d.Familie)

2020
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an ein Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und keine abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80 %. Die Zahl der Personen, die sich an die Gewaltschutzzentren wandten, war bis 2017 steigend, ging 2018 leicht zurück und stieg wieder ab 2019 – insbesondere im COVID-Pandemiejahr 2020:
2015: 17.105 Klient/inn/en (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 85,7 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,3 %.
2016: 17.681 Klient/inn/en (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.
2017: 17.974 Klient/inn/en (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.
2018: 17.415 Klient/inn/en (14.660 Frauen und 2.755 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 84,1 %, der Anteil der betroffenen Männer 15,9 %.
2019: 18.657 Klient/inn/en (15.641 Frauen und 3.016 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen betrug 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.
2020: 19.522 Klient/inn/en: Die Aufschlüsselung nach Geschlechter ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten erst nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts übermittelt werden.

Die 2020 erreichte Quote von 100 % ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gewaltschutzzentren vertraglich verpflichtet sind, alle hilfesuchenden Personen zu beraten.


Quelle

Bundeskanzleramt, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Berechnungsmethode

Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen