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KENNZAHL

Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen

2020
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Berechnungsmethode stellt auf „echte“ Beschwerden und nicht auf reine Auskünfte ab. Zur einfacheren Lesbarkeit wurde auf die angegebene Messgrößenangabe umgestellt (aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde der Wert fälschlicherweise als X von 1.000 dargestellt, dies wurde mit dem BVA 2021 korrigiert). Im Jahr 2020 wurden 318 Beschwerden an die Justiz-Ombudsstellen erstattet – was bei einem Gesamtanfall von 2.436.222 Geschäftsfällen bei den Gerichten zu einer Quote von 13 Beschwerden je 100.000 Verfahren führt. Die Kennzahl erhält ihre Aussagekraft durch den Jahresvergleich.


Quelle

Betriebliches Informationssystem BIS-Justiz und Bundesministerium für Justiz (Kompetenzstelle III 1 PKRS)

Berechnungsmethode

jährliche Beschwerden im Verhältnis zum jährlichen Gesamtanfall