Die Kennzahl zur Bestätigungsquote der inhaltlichen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde bisher aus dem Bericht des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) entnommen. Diese wird vom BVwG in der notwendigen Form nun nicht mehr erhoben, daher kann eine abschließende Beurteilung des Erfolgs nicht vorgenommen werden.
Quelle
Bundesverwaltungsgericht; bis 31.12.2013 Asylgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil an Bescheidbestätigungen (bei inhaltlichen Verfahren) an der Zahl der Entscheidungen (inhaltliche Verfahren) des Bundesverwaltungsgerichts