Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer

Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2024 wurden durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center in 51,21 % der abgeschlossenen Fälle sog. Prüfungsmaßnahmen (insbes. § 99 FinStrG) und Zwangsmaßnahmen vollzogen. Im Vergleich zum BFG 2023 wurde die Berechnungsmethode bzw. die Messgröße (von EUR auf %) geändert, da im Gegensatz zum Mehrergebnis die für diese Berechnungsmethode zu Grunde liegenden Werte von der Finanzverwaltung besser steuerbar sind.


Quelle

Jahresbericht der Steuerfahndung

Berechnungsmethode

Anzahl der Prüfungs- und Zwangsmaßnahmen im Verhältnis zur Anzahl der Fälle im Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC).