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KENNZAHL

BezieherInnen von Pflegekarenzgeld

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der angestrebte Zielzustand wurde erreicht. Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 1.1.2014 eingeführt. Aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades dieser Maßnahmen (u. a. durch umfangreiche Information durch das Sozialministerium) ist von einer steigenden Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegekarenzgeldes auszugehen. Im Jahr der Einführung des Pflegekarenzgeldes haben diese Leistung 2.321 Personen in Anspruch genommen. Nach Etablierung der Maßnahme ist für die Jahre 2015 bis 2017 eine relativ konstante Entwicklung mit einer Personenanzahl von 2.577 (im Jahr 2015) bis 2.634 (im Jahr 2017) eingetreten. Im Jahr 2018 wurde die Leistung des Pflegekarenzgeldes von 2.962 Personen in Anspruch genommen, was einer Steigerung von rund 12,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dies zeigt, dass der Zielerreichungsgrad aufgrund der zunehmenden Bekanntheit der Leistung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gesteigert werden konnte.


Quelle

Statistik des BMASGK

Berechnungsmethode

Anzahl der PflegekarenzgeldbezieherInnen