Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von sechs Monaten 95 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 6 Monaten liegt somit um 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.
Quelle
Bundesdenkmalamt und Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramtes
Berechnungsmethode
Prozentanteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate bzw. weniger als 4 Monate beträgt