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KENNZAHL

Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als 6 Monaten ausgestellten Bescheide

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von sechs Monaten 95 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 6 Monaten liegt somit um 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.


Quelle

Bundesdenkmalamt und Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramtes

Berechnungsmethode

Prozentanteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate bzw. weniger als 4 Monate beträgt