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KENNZAHL

Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe

Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Studienbeihilfe soll in erster Linie Studierenden aus einkommensschwachen Verhältnissen ein Studium ermöglichen. Mit der StudFG-Novelle 2022, welche am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, wurden die Beihilfenhöchstsätze und Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Seit dem 1. September 2023 werden die Beihilfensätze jährlich valorisiert. Dies führte im Studienjahr 2023/24 zu einer Anhebung der Beihilfensätze um 5,8 % und im Studienjahr 2024/25 um 9,4 %. Mit 1. September 2025 stiegen die Beihilfensätze um weitere 4,6 %.
Im Studienjahr 2023/24 wurden im Bereich der UG 31 64.467 Anträge eingebracht, davon 43.777 bewilligt, womit ein Budgetvolumen von 287 Mio. Euro für Studienbeihilfen eingesetzt werden konnte. Das ist ein Anstieg der Ausgaben für Studienbeihilfen gegenüber dem Jahr 2017 (186 Mio. Euro) um mehr als 50 %. Mehr als die Hälfte (52 %) aller Anträge wurde automatisch erledigt, d.h. dass der neue Studienbeihilfenanspruch ohne weiteren Antrag der Studierenden automatisch errechnet wurde. Dennoch wird die Studienförderung kontinuierlich auf mögliche Verbesserungspotentiale hin überprüft.


Quelle

Studienbeihilfenbehörde

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe