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KENNZAHL

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter

2020
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das durchschnittliche faktische Pensionsantrittsalter 2019 ging im Vergleich zum Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück. Ausschlaggebend war, das vermehrt Personen mit vormals Rehabilitationsgeldbezug aufgrund ihrer andauernden Erkrankung in eine unbefristete Pension der geminderten Arbeitsfähigkeit wechseln mussten. Nach Geschlecht betrachtet gab es den Rückgang des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters von 2018 auf 2019 nur bei den Männern (2018: 61,5 Jahre, 2019: 61,3 Jahre). Bei den Frauen gab es einen Anstieg von 59,4 Jahre (2018) auf 59,5 Jahre (2019).
Im Jahr 2020 erhöhte sich das durchschnittliche Pensionsantrittsalter wieder auf 60,5 Jahre, obwohl ein gegenteiliger Effekt, entstanden durch die abschlagsfreie Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei Vorliegen von mindestens 540 Beitragsmonaten aufgrund Erwerbstätigkeit, gegeben war. Obwohl der Effekt der abschlagsfreien Zuerkennung vor allem die Gruppe der Männer betrifft, konnte das durchschnittliche Pensionsantrittsalter dieser Gruppe von 61,3 Jahre auf 61,6 Jahre erhöht werden. Gab es in der Gruppe der Frauen von 2018 auf 2019 noch eine Erhöhung, so blieb das Pensionsantrittsalter 2020 mit 59,5 Jahren auf dem Niveau des Vorjahres und 0,5 Jahre unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter der Frauen von 60 Jahren.


Quelle

Statistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

"Summe der Pensionsantrittsalter der erstmaligen Neuzuerkennungen von Eigenpensionen" in Verhältnis zur "Anzahl der Neupensionist/innen"; Definition der Altersberechnung: Differenz zwischen dem Berichtsjahr und dem Geburtsjahr